Rechtsprechung
   EuGH, 22.05.1990 - 70/88   

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EuGH, 22.05.1990 - 70/88 (https://dejure.org/1990,532)
EuGH, Entscheidung vom 22.05.1990 - 70/88 (https://dejure.org/1990,532)
EuGH, Entscheidung vom 22. Mai 1990 - 70/88 (https://dejure.org/1990,532)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Parlament / Rat

    EWG-Vertrag, Artikel 164; EAG-Vertrag, Artikel 136
    1.Europäische Gemeinschaften - Institutionelles Gleichgewicht - Bedeutung - Beachtung der Zuständigkeitsverteilung - Richterliche Kontrolle

  • EU-Kommission

    Parlament / Rat

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87; Recht des Parlaments zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage; Anfechtung der Rechtsgrundlage einer schon erlassenen Handlung mit der Untätigkeitsklage; Vorhandensein verschiedener Rechtsbehelfe zur ...

  • opinioiuris.de

    Parlament / Rat

  • Judicialis

    Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87 vom 22. Dezember 1987; ; EAG-Vertrag Art. 31; ; EAG-Vertrag Art. 146; ; Verfahrensordnung Art. 91 § 1 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 173

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1.Europäische Gemeinschaften - Institutionelles Gleichgewicht - Bedeutung - Beachtung der Zuständigkeitsverteilung - Richterliche Kontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zaoerv.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Organstreit vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - Zur aktiven Parteifähigkeit des Europäischen Parlaments im Nichtigkeitsklageverfahren (Wiss. Ref. Assessor Thomas Giegerich; ZaöRV 50/1990, S. 812-835)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1899
  • NVwZ 1990, 852 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 27.09.1988 - 302/87

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 22.05.1990 - 70/88
    5 Zur Begründung der Einrede hat der Rat im schriftlichen Verfahren zu einem Zeitpunkt, als das Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 302/87 ( Europäisches Parlament/Rat, "Ausschußwesen", Slg. 1988, 5615 ) noch nicht ergangen war, ähnliche Argumente vorgetragen, wie er sie zur Stützung seiner Unzulässigkeitseinrede in der Rechtssache 302/87 entwickelt hatte.

    Es hat geltend gemacht, die vorliegende Rechtssache enthalte gegenüber der Rechtssache 302/87 ein neues Element.

  • EuG, 06.09.2023 - T-578/22

    Institutionelles Recht

    Insoweit führt er aus, dass er gemäß der Rechtsprechung, die sich aus dem Urteil vom 22. Mai 1990, Parlament/Rat (C-70/88, EU:C:1990:217), ergebe und die auf den vorliegenden Fall entsprechend anwendbar sei, klagebefugt sei, da dieses Urteil zeige, dass der Schutz der institutionellen Befugnisse es einem Organ ausnahmsweise erlaube, diese Befugnisse zu verteidigen, ohne dass es die für natürliche oder juristische Personen nach Art. 263 Abs. 4 AEUV geltenden Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllen müsse.

    Zum einen sei die Klage unzulässig, weil der EDSB weder in Art. 263 Abs. 2 und 3 AEUV noch im Urteil vom 22. Mai 1990, Parlament/Rat (C-70/88, EU:C:1990:217), genannt sei, und zum anderen sei der EDSB nicht unmittelbar und individuell betroffen im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV.

    Drittens sei das Urteil vom 22. Mai 1990, Parlament/Rat (C-70/88, EU:C:1990:217), auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar, da im Gegensatz zum Parlament in diesem Urteil dem EDSB ein ausreichender und wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz nicht vorenthalten werde.

    Erstens schütze der Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts, wie er im Urteil vom 22. Mai 1990, Parlament/Rat (C-70/88, EU:C:1990:217), ausgelegt worden sei, auch seine Befugnisse als von den Organen und Einrichtungen der Union unabhängige Kontrollbehörde gemäß Art. 8 Abs. 3 der Charta und Art. 16 Abs. 2 AEUV.

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Urteil vom 22. Mai 1990, Parlament/Rat (C-70/88, EU:C:1990:217), festgestellt hat, dass der Wortlaut von Art. 173 EWG-Vertrag dem Parlament keine Möglichkeit eröffnet, vor den Unionsgerichten Handlungen anderer Organe anzufechten, die seine eigenen Befugnisse verletzen könnten, und dass er sich dafür entschieden hat, diese Lücke unter Rückgriff auf den allgemeinen Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts zu schließen.

    Erstens hat der Gerichtshof im Urteil vom 22. Mai 1990, Parlament/Rat (C-70/88, EU:C:1990:217), in Rn. 13 ausgeführt, dass das Parlament in Art. 173 Abs. 1 EWG-Vertrag oder Art. 146 Abs. 1 EAG-Vertrag nicht unter den Organen genannt ist, die neben den Mitgliedstaaten Nichtigkeitsklage gegen Handlungen eines anderen Organs erheben können, und sodann in Rn. 14 festgestellt, dass das Parlament keine juristische Person ist und daher den Gerichtshof nicht auf der Grundlage von Art. 173 Abs. 2 EWG anrufen kann, der durch Art. 230 EG und dann durch Art. 263 AEUV ersetzt wurde und im Wesentlichen Art. 263 Abs. 4 entspricht.

    Zweitens hat der Gerichtshof in den Rn. 21 und 22 des Urteils vom 22. Mai 1990, Parlament/Rat (C-70/88, EU:C:1990:217), auch festgestellt, dass die Befugnisse des Parlaments "Bestandteil des durch die Verträge gewollten institutionellen Gleichgewichts [sind]" und dass "[d]ie Wahrung des institutionellen Gleichgewichts es gebietet, dass jedes Organ seine Befugnisse unter Beachtung der Befugnisse der anderen Organe ausübt [und auch verlangt], dass eventuelle Verstöße gegen diesen Grundsatz geahndet werden können".

    Somit befand der Gerichtshof, dass er in der Lage sein muss, die Aufrechterhaltung des institutionellen Gleichgewichts und folglich die richterliche Kontrolle der Beachtung der Befugnisse des Parlaments, wenn dieses ihn zu diesem Zweck anruft, durch einen Rechtsbehelf sicherzustellen, der ihm die Erfüllung seiner Aufgabe ermöglicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Mai 1990, Parlament/Rat (C-70/88, EU:C:1990:217, Rn. 23).

    Daher kann das Urteil vom 22. Mai 1990, Parlament/Rat (C-70/88, EU:C:1990:217), nicht entsprechend auf den vorliegenden Fall angewendet werden, und dem EDSB kann keine Klagebefugnis nach diesem Urteil zuerkannt werden.

  • EuGH, 14.04.2015 - C-409/13

    Rat / Kommission - Nichtigkeitsklage - Makrofinanzhilfen an Drittländer -

    In dieser Bestimmung kommt der Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts zum Ausdruck, der für den organisatorischen Aufbau der Union kennzeichnend ist (vgl. Urteil Meroni/Hohe Behörde, 9/56, EU:C:1958:7, S. 44) und gebietet, dass jedes Organ seine Befugnisse unter Beachtung der Befugnisse der anderen Organe ausübt (vgl. in diesem Sinne Urteile Parlament/Rat, C-70/88, EU:C:1990:217, Rn. 22, und Parlament/Rat, C-133/06, EU:C:2008:257, Rn. 57).
  • EuGH, 20.02.2018 - C-16/16

    Belgien / Kommission - Rechtsmittel - Verbraucherschutz -

    Die Schlussfolgerung des Gerichts in Rn. 52 des angefochtenen Beschlusses sei auch nicht mit den Erkenntnissen in den Urteilen vom 23. April 1986, Les Verts/Parlament (294/83, EU:C:1986:166), und vom 22. Mai 1990, Parlament/Rat (C-70/88, EU:C:1990:217), vereinbar, wonach eine Nichtigkeitsklage auch ohne einschlägige Bestimmung in den Verträgen für zulässig zu erklären sei, wenn sie darauf abziele, die Einhaltung der tragenden Grundsätze der Unionsrechtsordnung durch ein Unionsorgan überprüfen zu lassen.

    Soweit die ersten beiden Rechtsmittelgründe darauf gestützt werden, dass Art. 263 AEUV verletzt worden sei, weil das Gericht durch den angefochtenen Beschluss eine Rechtmäßigkeitskontrolle der streitigen Empfehlung gemäß diesem Artikel ausgeschlossen habe, was nicht mit den sich aus den Urteilen vom 23. April 1986, Les Verts/Parlament (294/83, EU:C:1986:166), und vom 22. Mai 1990, Parlament/Rat (C-70/88, EU:C:1990:217), ergebenden Anforderungen vereinbar sei, ist als Zweites hervorzuheben, dass es in der vorliegenden Rechtssache im Gegensatz zu den Rechtssachen, in denen diese beiden Urteile ergangen sind, nicht an einer Bestimmung in den Verträgen fehlt, die zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage wie der im vorliegenden Fall fraglichen berechtigt, sondern, dass es mit Art. 263 Abs. 1 AEUV eine ausdrückliche Bestimmung gibt, die Empfehlungen vom Anwendungsbereich der Nichtigkeitsklage ausnimmt, sofern sie keine verbindlichen Rechtswirkungen erzeugen, was das Gericht im vorliegenden Fall zutreffend festgestellt hat.

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Rechtsprechung
   EuGH, 04.10.1991 - 70/88   

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https://dejure.org/1991,1647
EuGH, 04.10.1991 - 70/88 (https://dejure.org/1991,1647)
EuGH, Entscheidung vom 04.10.1991 - 70/88 (https://dejure.org/1991,1647)
EuGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1991 - 70/88 (https://dejure.org/1991,1647)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Nahrungsmittel: Höchstwerte an Radioaktivität

  • opinioiuris.de

    Parlament / Rat

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1993, 422
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 22.05.1990 - 70/88

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 04.10.1991 - 70/88
    Mit Zwischenurteil vom 22. Mai 1990 in der Rechtssache C-70/88 (Parlament/Rat, Slg. 1990, I-2041) hat der Gerichtshof die vom Rat erhobene Einrede der Unzulässigkeit zurückgewiesen und die Fortsetzung des Verfahrens zur Hauptsache angeordnet.
  • EuGH, 11.06.1991 - C-300/89

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 04.10.1991 - 70/88
    Zu diesen Umständen gehören insbesondere Ziel und Inhalt des Rechtsakts (siehe zuletzt das Urteil vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-300/89, Kommission/Rat, Slg. 1991, I-2867, Randnr. 10).
  • EuGH, 05.10.2000 - C-376/98

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE RICHTLINIE ÜBER WERBUNG UND SPONSORING ZUGUNSTEN VON

    Nach ständiger Rechtsprechung dürfe sich die Gemeinschaft nicht auf Artikel 100a stützen, wenn der zu erlassende Rechtsakt die Marktbedingungen in der Gemeinschaft gleichsam nur "nebenbei" harmonisiere (Urteile vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-70/88, Parlament/Rat, Slg. 1991, I-4529, Randnr. 17, vom 17. März 1993 in der Rechtssache C-155/91, Kommission/Rat, Slg. 1993, I-939, Randnr. 19, vom 28. Juni 1994 in der Rechtssache C-187/93, Parlament/Rat, Slg. 1994, I-2857, Randnr. 25, und vom 12. November 1996 in der Rechtssache C-84/94, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1996, I-5755, Randnr. 45).
  • EuGH, 27.10.2009 - C-115/08

    DIE ÖSTERREICHISCHEN GERICHTE, DIE MIT EINER NACHBARRECHTLICHEN KLAGE VON

    Solche Vorgaben, die in den Art. 30 EA bis 39 EA, die Kapitel 3 des Titels II des EAG-Vertrags bilden, präzisiert werden, zielen, wie der Gerichtshof bereits ausgeführt hat, darauf ab, einen lückenlosen und wirksamen Gesundheitsschutz der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen sicherzustellen, ungeachtet der Strahlungsquelle und unabhängig davon, welche Personengruppen diesen Strahlungen ausgesetzt sind (Urteil vom 4. Oktober 1991, Parlament/Rat, C-70/88, Slg. 1991, I-4529, Randnrn.
  • EuGH, 25.02.1999 - C-164/97

    Parlament / Rat

    Im erstenFall genügt es, eine einzige Rechtsgrundlage heranzuziehen (Urteile vom 4.Oktober 1991 in der Rechtssache 70/88, Parlament/Rat, Slg. 1991, I-4529,Randnr. 17, und vom 26. März 1996 in der Rechtssache C-271/94, Parlament/Rat,Slg. 1996, I-1689, Randnrn.

    33 bis 37, und vom 7. März 1996 in der Rechtssache C-360/93,Parlament/Rat, Slg. 1996, I-1195, Randnr. 30), und das Organ ist verpflichtet, denRechtsakt auf der Grundlage der beiden seine Zuständigkeit begründendenBestimmungen zu erlassen (Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache165/87, Kommission/Rat, Slg. 1988, 5545, Randnrn.

    Dagegen müssen Bestimmungen, die speziell zur Umweltpolitik gehören,auf Artikel 130s des Vertrages gestützt werden (zu Abfallbeseitigungsrichtlinien vgl.Urteil Kommission/Rat vom 17. März 1993), auch wenn sie sich auf dasFunktionieren des Binnenmarktes auswirken (zu einer Verordnung über dieVerbringung von Abfällen vgl. Urteil vom 28. Juni 1994 in der RechtssacheC-187/93, Parlament/Rat, Slg. 1994, I-2857, Randnrn.

    24 bis 26) oder wenn sie u. a.die Verbesserung der Produktion der Landwirtschaft bezwecken (zu einer Richtlinie über Pflanzenschutzmittel vgl. Urteil vom 18. Juni 1996 in derRechtssache C-303/94, Parlament/Rat, Slg. 1996, I-2943).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1989 - 70/88   

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https://dejure.org/1989,17138
Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1989 - 70/88 (https://dejure.org/1989,17138)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30.11.1989 - 70/88 (https://dejure.org/1989,17138)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. November 1989 - 70/88 (https://dejure.org/1989,17138)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

    Befugnis des Europäischen Parlaments zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 27.09.1988 - 302/87

    Parlament / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1989 - 70/88
    2 - Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 302/87, Parlament/Rat, Slg. 1988, 5615.3 - Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87 des Rates vom 22. Dezember 1987 zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungsmitteln und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation (sogenannte "Tschernobyl"-Verordnung; ABl. L 371, S. 11).

    Zu Recht hat Generalanwalt Darmon in der Rechtssache "Ausschußwesen" darauf hingewiesen, daß in allen diesen Fällen mit Ausnahme des letztgenannten an 5 - Urteil in der Rechtssache 13/83, Parlament/Rat, Slg. 1985, 1513, Randnr. 18: "Die Tatsache, daß das Europäische Parlament zugleich das Organ der Gemeinschaften ist, das die Aufgabe hat, das Handeln der Kommission und in gewissem Umfang auch das Handeln des Rates auf politischer Ebene zu kontrollieren, läßt die Auslegung der Vorschriften des Vertrages, in denen die Klagemöglichkeiten der Organe geregell sind, unberührt." Siehe aber das Urteil "Ausschußwesen", Randnr. 12, wo dies implizit aufgegeben oder zumindest abgeschwächt wird.

  • BFH, 28.01.1965 - V 191/62
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1989 - 70/88
    - Urteil vom 4. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/62, Slg. 1983, 2913.
  • EuGH, 28.10.1982 - 135/81

    Groupement des agences des voyages / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1989 - 70/88
    wurde einem Berufsverband ohne Rechtspersönlichkeit die Parteifähigkeit zuerkannt, weil ihm im Rahmen der angefoch- 27 - Urteil vom 8. Oktober 1974 In der Rechtssache 175/73, Union Syndicale/Rat, Slg. 1974, 917.28 - Urteil vom 28. Oktober 1982 in der Rechtssache 135/81, Slg. 1982, 3799.
  • EuGH, 14.07.1983 - 231/82

    Spijker / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1989 - 70/88
    Wie ich bereits hervorgehoben habe, stützt sich auch dieses (beschränkte) Klagerecht auf ein Rechtsschutzbedürfnis zur 30 - Wegen weiterer Rechtsprechungsnachweise vgl. den bereits angeführten Beitrag von Thill, a. a. O., S. 371 f. 31 - Vgl. zum Beispiel das Urteil vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann, Slg. 1963, 211, 238, und das Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 231/82, Spijker, Slg. 1983, 2559, Randnr. 8.32 - Urteil vom 20. März 1985 in der Rechtssache 264/82, Slg. 1985, 849, Randnrn.
  • EuGH, 28.01.1986 - 169/84

    Cofaz / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1989 - 70/88
    - Urteil vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84, Cofaz/Kommission, Slg. 1986, 391.
  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1989 - 70/88
    Wie ich bereits hervorgehoben habe, stützt sich auch dieses (beschränkte) Klagerecht auf ein Rechtsschutzbedürfnis zur 30 - Wegen weiterer Rechtsprechungsnachweise vgl. den bereits angeführten Beitrag von Thill, a. a. O., S. 371 f. 31 - Vgl. zum Beispiel das Urteil vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann, Slg. 1963, 211, 238, und das Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 231/82, Spijker, Slg. 1983, 2559, Randnr. 8.32 - Urteil vom 20. März 1985 in der Rechtssache 264/82, Slg. 1985, 849, Randnrn.
  • EuGH, 20.03.1985 - 264/82

    Timex / Rat und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1989 - 70/88
    Wie ich bereits hervorgehoben habe, stützt sich auch dieses (beschränkte) Klagerecht auf ein Rechtsschutzbedürfnis zur 30 - Wegen weiterer Rechtsprechungsnachweise vgl. den bereits angeführten Beitrag von Thill, a. a. O., S. 371 f. 31 - Vgl. zum Beispiel das Urteil vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann, Slg. 1963, 211, 238, und das Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 231/82, Spijker, Slg. 1983, 2559, Randnr. 8.32 - Urteil vom 20. März 1985 in der Rechtssache 264/82, Slg. 1985, 849, Randnrn.
  • EuGH, 17.10.1989 - 85/87

    Dow Benelux / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1989 - 70/88
    17 ff., vom 17. Oktober 1989 in der Rechtssache 85/87, Dow Benelux, Slg. 1989, 3137, Randnr. 28 ff., und vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87, Orkem, Slg. 1989, 3283, Randnrn.
  • EuGH, 15.10.1987 - 222/86

    Unectef / Heylens

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1989 - 70/88
    Was die seiner Kontrolle unterworfenen Organe angeht, hat der Gerichtshof hierin kein Hindernis dafür gese 23 - Vgl. zum Beispiel das Urteil vom 15. Oktober 1937 in der Rechtssache 222/86, Heylens, Slg. 1987, 4097, insbesondere Randnr. 14.
  • EuGH, 04.10.1983 - 191/82

    FEDIOL / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1989 - 70/88
    - Urteil vom 4. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/62, Slg. 1983, 2913.
  • EuGH, 18.10.1989 - 374/87

    Orkem / Kommission

  • EuGH, 21.09.1989 - 46/87

    Hoechst / Kommission

  • EuGH, 08.10.1974 - 175/73

    Union Syndicale u.a. / Rat

  • EuGH, 29.10.1980 - 138/79

    Roquette / Rat

  • EuGH, 11.07.1984 - 222/83

    Commune de Differdange / Kommission

  • EuGH, 18.11.1970 - 15/70

    Chevalley / Kommission

  • EuGH, 23.02.1988 - 68/86

    Vereinigtes Königreich / Rat

  • EuGH, 17.02.1977 - 66/76

    CFDT / Rat

  • EuGH, 10.07.1986 - 149/85

    Wybot / Faure

  • EuGH, 03.07.1986 - 34/86

    Rat / Parlament

  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

  • EuGH, 22.05.1985 - 13/83

    Parlament / Rat

  • EuGH, 26.03.1987 - 45/86

    Kommission / Rat

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1991 - 70/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,19507
Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1991 - 70/88 (https://dejure.org/1991,19507)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.06.1991 - 70/88 (https://dejure.org/1991,19507)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. Juni 1991 - 70/88 (https://dejure.org/1991,19507)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

    Radioaktive Kontamination von Lebensmitteln

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 27.09.1988 - 165/87

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1991 - 70/88
    10 bis 12, mit dem Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 165/87, Kommission/Rat, Slg. 1988, 5545.

    , und zwar beson- 14 - Daß für eine Handlung in bestimmten Fällen eine doppelte Rechtsgrundlage erforderlich sein kann, hat der Gerichtshof in seinen Urteilen in der Rechtssache 165/87, bereits zitiert in Fußnote 13 (in dem entschieden worden ist, daß die Artikel 28 und 113 EWG-Vertrag gemeinsam die geeignete Rechtsgrundlage für den Abschluß eines internationalen Übereinkommens über die Festlegung einer Tarifnomenklatur darstellen) und vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 242/87, Kommission/Rat, Slg. 1989, 1425 (in dem entschieden worden ist, daß eine Gemeinschaftsaktion, die sowohl die Berufsausbildung als auch die wissenschaftliche Forschung betraf, sowohl auf Artikel 128 als auch auf Artikel 235 EWG-Vertrag gestützt werden mußte) ausgeführt.

    - Stehe die Schlußantritge von Gencralanwalt Darmon in der Rechtssache C-62/88, Slg. 1990, I-1536, Nrn. 10 bis 13, mit Hinweis auf das Urteil in der Rechtssache 45/86, Kommission/Rat, Slg. 1987, 1493, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-300/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1991 - 70/88
    Siehe auch die Schlußanträge des Generalanwalts Tesauro vom 13. März 1991 in der Rechtssache C-300/89, Slg. 1991, I-2867, I-2878), auf die ich in der folgenden Fußnote zurückkommen werde.

    15 - In dieser Hinsicht unterscheidet sich die vorliegende Rechtssache von der Rechtssache C-300/89, in der es um das Verhältnis zwischen Artikel 100a und Artikel 130s EWG-Vertrag geht.

    Daß solche Schutzmaßnahmen die Einheitlichkeit des Gemeinsamen Marktes nicht stören, ist nur die logische (und glückliche) Folge des Umstands, daß die Artikel 30 ff. EAG-Vertrag die Festsetzung in der gesamten Gemeinschaft in gleicher Weise geltender Schutzmaßnahmen vor- 23 - Nach den Ausführungen von Generalanwalt Tesauro lag diese Situation bei der Verordnung vor, die Gegenstand der Rechtssache C-300/89 war (siehe seine Schlußanträge, bereits angeführt in Fußnote 14).

  • EuGH, 30.05.1989 - 242/87

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1991 - 70/88
    , und zwar beson- 14 - Daß für eine Handlung in bestimmten Fällen eine doppelte Rechtsgrundlage erforderlich sein kann, hat der Gerichtshof in seinen Urteilen in der Rechtssache 165/87, bereits zitiert in Fußnote 13 (in dem entschieden worden ist, daß die Artikel 28 und 113 EWG-Vertrag gemeinsam die geeignete Rechtsgrundlage für den Abschluß eines internationalen Übereinkommens über die Festlegung einer Tarifnomenklatur darstellen) und vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 242/87, Kommission/Rat, Slg. 1989, 1425 (in dem entschieden worden ist, daß eine Gemeinschaftsaktion, die sowohl die Berufsausbildung als auch die wissenschaftliche Forschung betraf, sowohl auf Artikel 128 als auch auf Artikel 235 EWG-Vertrag gestützt werden mußte) ausgeführt.

    Wie der Gerichtshof im Zusammenhang mit der durch Artikel 128 EWG-Vertrag eingeführten gemeinschaftlichen Berufsbildungspolitik in seinem Urteil vom 30. Mai 1989 26 entschieden hat, "steht der Umstand, daß die Durchführung einer gemeinsamen Berufsbildungspolitik vorgesehen ist, jeder Auslegung dieser Vorschrift entgegen, durch die der Gemein- 26 - Urteil in der Rechtssache 242/87, Kommission/Rat, a. a. O.

  • EuGH, 26.03.1987 - 45/86

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1991 - 70/88
    - Stehe die Schlußantritge von Gencralanwalt Darmon in der Rechtssache C-62/88, Slg. 1990, I-1536, Nrn. 10 bis 13, mit Hinweis auf das Urteil in der Rechtssache 45/86, Kommission/Rat, Slg. 1987, 1493, Randnrn.
  • EuGH, 22.06.1989 - 70/87

    FEDIOL / Kommission EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1991 - 70/88
    40 - Vgl. die Kostenentscheidung im Urteil vom 22. Juni 1989 in der Rechtssache 70/87, Fediol/Kommission, Slg. 1989, 1781.
  • EuGH, 29.03.1990 - 62/88

    Griechenland / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1991 - 70/88
    Dieser Satz aus del- 10 - Urteil vom 29. März 1990, Griechenland/Rat, Slg. 1990, I-1527.
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Rechtsprechung
   RG, 27.06.1888 - Rep. V. 70/88   

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RG, 27.06.1888 - Rep. V. 70/88 (https://dejure.org/1888,146)
RG, Entscheidung vom 27.06.1888 - Rep. V. 70/88 (https://dejure.org/1888,146)
RG, Entscheidung vom 27. Juni 1888 - Rep. V. 70/88 (https://dejure.org/1888,146)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • RGZ 21, 377
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 32/04

    Beachtlichkeit des Einwandes der Erfüllung im Zwangsvollstreckungsverfahren

    a) Nach der ablehnenden Auffassung, der sich das Beschwerdegericht angeschlossen hat, muß der Schuldner den Erfüllungseinwand stets im Wege der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO verfolgen (u.a. RGZ 21, 377, 379; KG InVo 2002, 435; OLG Celle OLG-Report 1994, 297; OLG Düsseldorf BauR 1982, 196; OLG Hamm MDR 1977, 411; OLG Koblenz MDR 1991, 547; OLG München InVo 2001, 33; Thomas/Putzo, ZPO 25. Aufl. § 887 Rn. 17; Baur/Stürner, Zwangsvollstreckungsrecht 1996 S. 509 f; Bruns/Peters, Zwangsvollstreckungsrecht 3. Aufl. S. 290 f; Huber, Festschrift für Franz Merz S. 229, 232 ff; Paulus, Zivilprozeßrecht 3. Aufl. Rn. 648).
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