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   AG Göttingen, 02.10.2007 - 71 IN 227/03   

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https://dejure.org/2007,15437
AG Göttingen, 02.10.2007 - 71 IN 227/03 (https://dejure.org/2007,15437)
AG Göttingen, Entscheidung vom 02.10.2007 - 71 IN 227/03 (https://dejure.org/2007,15437)
AG Göttingen, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - 71 IN 227/03 (https://dejure.org/2007,15437)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen einen Insolvenzschuldner: Umfang des Vollstreckungsrechts von Neugläubigern; Zuständigkeit des Insolvenzgerichts bei Rechtsmitteln des Insolvenzschuldners gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 89 Abs. 1 InsO; § 900 Abs. 4 ZPO
    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts bei Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung im Hinblick auf ein über ein Vermögen eröffnetes Insolvenzverfahren; Möglichkeit der Hinderung eines Neugläubigers an der Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners gem. § 89 Abs. 1 ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts bei Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung im Hinblick auf ein über ein Vermögen eröffnetes Insolvenzverfahren; Möglichkeit der Hinderung eines Neugläubigers an der Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners gem. § 89 Abs. 1 ...

Papierfundstellen

  • NZI (Beilage) 2008, 21
  • NZI 2008, 21
  • NZI 2008, 22
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Göttingen, 17.12.2001 - 74 IK 184/01

    Entscheidungsbefugnisse des Insolvenzrichters i.R.d. Eröffnungsverfahrens;

    Auszug aus AG Göttingen, 02.10.2007 - 71 IN 227/03
    Andernfalls würden sich gespaltene Zuständigkeiten ergeben, eine verfahrensökonomische Abwickelung wäre nicht mehr gewährleistet (AG Göttingen ZVI 2002, 25, 26 = Rpfleger 2002, 170; FK-InsO/Schmerbach § 6 Rz. 57; a. A. MK-InsO/Ganter § 6 Rz. 63; MK-InsO/Breuer § 89 Rz. 38; Kübler/Prütting/Lüke § 89 Rz. 34).
  • AG Göttingen, 12.10.2007 - 74 IN 304/07

    Voraussetzung des rechtlichen Interesses eines Neugläubigers auf Eröffnung eines

    Mit weiterem Beschluss vom 02.10.2007 (71 IN 227/03) hat das Amtsgericht Göttingen ausgesprochen, dass das Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO die Unzulässigkeit von Zwangsvollstreckungen von Neugläubigern nicht in jedem Fall hindert.

    In Anlehnung an den Beschluss vom 02.10.2007 (71 IN 227/03) genügt es folglich, dass Neugläubiger das Vorliegen eines Anspruches und eines Eröffnungsgrundes gegen den Schuldner glaubhaft machen.

  • AG Göttingen, 04.06.2008 - 74 IK 159/00

    Vollstreckungsmöglichkeit aus einer zur Insolvenztabelle festgestellten

    Dazu hat das Insolvenzgericht im Beschluss vom 02.10.2007 (71 IN 227/03, ZVI 2007, 573 = ZInsO 2007, 1165) folgendes ausgeführt: Neugläubiger sind gem. § 89 Abs. 1 InsO nicht in jedem Fall an der Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners gehindert, sie können in das insolvenzfreie pfändbare Vermögen des Schuldners vollstrecken.
  • AG Göttingen, 26.02.2008 - 74 IN 304/07

    Eröffnung eines erneuten Insolvenzverfahrens bei Fortführung eines

    Im Beschluss vom 02.10.2007 in dem Verfahren 71 IN 227/03 (ZInsO 2007, 1165 = ZVI 2007, 573) hat das Insolvenzgereicht festgestellt, dass das Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO die Zwangsvollstreckung von Neugläubigern nicht in jedem Fall hindert.
  • AG Hamburg, 18.06.2008 - 67g IN 37/08

    Keine Unzulässigkeit des Eröffnungsantrags, wenn dessen Auslegung ergibt, dass

    Es genügt folglich, dass der antragstellende Gläubiger das Vorliegen eines Anspruchs und eines Eröffnungsgrunds glaubhaft macht (AG Göttingen ZVI 2007, 573).
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