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   AG Göttingen, 13.12.2016 - 71 IN 77/16 EIN   

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https://dejure.org/2016,47217
AG Göttingen, 13.12.2016 - 71 IN 77/16 EIN (https://dejure.org/2016,47217)
AG Göttingen, Entscheidung vom 13.12.2016 - 71 IN 77/16 EIN (https://dejure.org/2016,47217)
AG Göttingen, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - 71 IN 77/16 EIN (https://dejure.org/2016,47217)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Die Vergütung des 'isolierten' Sachverständigen beträgt gem. § 9 Abs. 1 JVEG 115 EUR/Stunde auch bei eingestellten Geschäftsbetrieb im Nachlassinsolvenzverfahren (Bestätigung von Amtsgericht Göttingen, Beschl. v. 30.09.2016 - 71 IN 58/16 EIN, ZInsO 2016, 2223 = ZIP 2016, 2284).

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gutachten zu Insolvenzeröffnungsgrund: 115 Euro Stundenlohn!

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Vergütung des isolierten Sachverständigen im Nachlassinsolvenzverfahren mit 115 EUR/Std.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachlassinsolvenzverfahren - und die Vergütung des "isolierten" Sachverständigen

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 1037
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Göttingen, 30.09.2016 - 71 IN 58/16

    Vergütung für Insolvenzeröffnungs-Gutachten: 115 Euro/Stunde!

    Auszug aus AG Göttingen, 13.12.2016 - 71 IN 77/16
    Die Vergütung des "isolierten" Sachverständigen beträgt gem. § 9 Abs. 1 JVEG 115 EUR/Stunde auch bei eingestellten Geschäftsbetrieb im Nachlassinsolvenzverfahren (Bestätigung von Amtsgericht Göttingen, Beschl. v. 30.09.2016 - 71 IN 58/16 EIN, ZInsO 2016, 2223 = ZIP 2016, 2284).

    Das LG Göttingen hat diese Rechtsprechung bestätigt für laufendem Geschäftsbetrieb (LG Göttingen, Beschl. v. 11.08.2016 - 10 T 50/16).Auch für eingestellten Geschäftsbetrieb ist ein Stundensatz von 115 EUR festgesetzt worden (Amtsgericht Göttingen, Beschl. v. 30.09.2016 - 71 IN 58/16 EIN, ZInsO 2016, 2223 = ZIP 2016, 2284).

  • AG Göttingen, 25.07.2016 - 71 IN 21/16

    Insolvenzverfahren: Vergütung des "isolierten" Sachverständigen

    Auszug aus AG Göttingen, 13.12.2016 - 71 IN 77/16
    Das AG Göttingen hat den Stundensatz des "isolierten" Sachverständigen auf 115 EUR/Stunde festgesetzt, Beschluss vom 25.07.2016 - 71 IN 21/16 und Beschluss vom 26.07.2016 - 71 IN 23716 (ZInsO 2016, 1758 = ZIP 2016, 1792) nebst Nichtabhilfebeschluss vom 02.08.2016.
  • AG Stuttgart, 10.01.2014 - 3 IN 806/13

    Isoliert bestellter Sachverständiger im Insolvenzverfahren: Vergütung für die

    Auszug aus AG Göttingen, 13.12.2016 - 71 IN 77/16
    Nur wenn - ausnahmsweise - in einem Verbraucherinsolvenz(IK-)Verfahren ein Gutachten eingeholt wird, ist ein niedrigerer Stundesatz denkbar (vgl. Keller NZI 2014, 227, 228), wenn der Schuldner keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat.".
  • LG Göttingen, 11.08.2016 - 10 T 50/16
    Auszug aus AG Göttingen, 13.12.2016 - 71 IN 77/16
    Das LG Göttingen hat diese Rechtsprechung bestätigt für laufendem Geschäftsbetrieb (LG Göttingen, Beschl. v. 11.08.2016 - 10 T 50/16).Auch für eingestellten Geschäftsbetrieb ist ein Stundensatz von 115 EUR festgesetzt worden (Amtsgericht Göttingen, Beschl. v. 30.09.2016 - 71 IN 58/16 EIN, ZInsO 2016, 2223 = ZIP 2016, 2284).
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