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LG Landau/Pfalz, 04.05.2011 - 7101 Js 12051/10 |
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Verfahrensgang
- LG Landau/Pfalz, 04.05.2011 - 7101 Js 12051/10
- LG Leipzig, 17.01.2012 - II StVK 21/12
- OLG Dresden, 15.03.2012 - 2 Ws 87/12
- BGH, 12.07.2012 - 2 ARs 183/12
Wird zitiert von ...
- BGH, 12.07.2012 - 2 ARs 183/12
Zuständigkeitsbestimmung für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung …
Für die nachträglichen Entscheidungen, die sich auf die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung aus dem Urteil des Landgerichts Landau vom 4. Mai 2011 - 7101 Js 12051/10.1 KLs - beziehen, ist die Strafvollstreckungskammer bei dem Landgericht Leipzig zuständig.Zuständig für die nachträglichen Entscheidungen in dem Verfahren 7101 Js 12051/10.1 KLs StA Rheinland-Pfalz ist die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Leipzig gemäß § 462a Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 StPO.
Diese Fortwirkungszuständigkeit begründet gemäß § 462a Abs. 4 Satz 3 StPO ihre Zuständigkeit für die nachträglichen Entscheidungen aus der Verurteilung des Landgerichts Landau vom 4. Mai 2011 - 7101 Js 12051/10.1 KLs - (…Appl in KK StPO 6. Auflage § 462a Rn 13).