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AG Leipzig, 27.09.2012 - 711 Js 46145/12 |
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Verfahrensgang
- AG Leipzig, 27.09.2012 - 711 Js 46145/12
- AG Leipzig, 14.12.2012 - 711 Js 45461/12
- BGH, 23.01.2014 - 5 StR 645/13
Wird zitiert von ...
- BGH, 23.01.2014 - 5 StR 645/13
Begründetheit einer Revision
Es wird klargestellt, dass die Geldstrafen aus den Strafbefehlen des Amtsgerichts Leipzig vom 14. September 2012 (214 Cs 711 Js 45461/12) und vom 27. September 2012 (214 Cs 711 Js 46145/12) in die Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten einbezogen sind.Dem Urteilstenor lässt sich aufgrund der "Einbeziehung der Einzelstrafe der Strafbefehle des Amtsgerichts Leipzig vom 14.09.2012 (214 Cs 711 Js 46145/12)" noch hinreichend entnehmen, dass neben der Geldstrafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Leipzig vom 14. September 2012 (214 Cs 711 Js 45461/12) auch die Geldstrafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Leipzig vom 27. September 2012 (214 Cs 711 Js 46145/12) - nach Auflösung der aus diesen Strafen nachträglich gebildeten Gesamtstrafe - einbezogen worden ist, wie es rechtsfehlerfreier Anwendung des § 55 StGB entsprach.