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AG Hamburg-Wandsbek, 01.06.2021 - 715 C 81/21 |
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- BGH, 05.06.2018 - VI ZR 171/16
Einfaches Bestreiten der Schadenshöhe durch den beklagten Schädiger oder …
Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 01.06.2021 - 715 C 81/21
Nach der Rechtsprechung des BGH bildet der vom Geschädigten in Übereinstimmung mit der Rechnung und der ihr zugrunde liegenden getroffenen Preisvereinbarung tatsächlich erbrachte Aufwand (ex post gesehen) bei der Schadensschätzung nach 8 287 ZPO ein Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung erforderlichen (ex ante zu bemessenden) Betrages iSv § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (BGH, r+s 2020, 232; VersR 2018, 1338). - BGH, 19.07.2016 - VI ZR 491/15
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten als auszugleichender …
Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 01.06.2021 - 715 C 81/21
Nicht die Höhe der vom Sachverständigen erstellten Rechnung als solche, sondern allein der vom Geschädigten in Übereinstimmung mit der Rechnung und der ihr zugrunde liegenden Preisvereinbarung tatsächlich erbrachte Aufwand bildet aber einen Anhalt zur Bestimmung des zur Herstellung erforderlichen Betrages im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (BGH, BeckRS 2016, 16545, beckonline). - BGH, 17.12.2019 - VI ZR 315/18
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung des erforderlichen Herstellungsaufwands …
Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 01.06.2021 - 715 C 81/21
Nach der Rechtsprechung des BGH bildet der vom Geschädigten in Übereinstimmung mit der Rechnung und der ihr zugrunde liegenden getroffenen Preisvereinbarung tatsächlich erbrachte Aufwand (ex post gesehen) bei der Schadensschätzung nach 8 287 ZPO ein Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung erforderlichen (ex ante zu bemessenden) Betrages iSv § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (BGH, r+s 2020, 232; VersR 2018, 1338).
- BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten …
Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 01.06.2021 - 715 C 81/21
C 81/21 -Seite 5 - Berechnete Beträge für Nebenkosten können unter dem Gesichtspunkt der Plausibilitätsprüfung als nicht überhöhten Kostenaufwand angesehen werden, wenn die Beträge des Kostenersatzes für die betreffenden Nebenkosten dem JVEG entsprechen (BGH NJW 2016, 3092; NJW 2018, 693). - BGH, 24.10.2017 - VI ZR 61/17
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der für die Begutachtung des …
Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 01.06.2021 - 715 C 81/21
C 81/21 -Seite 5 - Berechnete Beträge für Nebenkosten können unter dem Gesichtspunkt der Plausibilitätsprüfung als nicht überhöhten Kostenaufwand angesehen werden, wenn die Beträge des Kostenersatzes für die betreffenden Nebenkosten dem JVEG entsprechen (BGH NJW 2016, 3092; NJW 2018, 693). - BGH, 17.09.2019 - VI ZR 396/18
Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs nach einem Verkehrsunfall; …
Auszug aus AG Hamburg-Wandsbek, 01.06.2021 - 715 C 81/21
Eine Erstattungsfähigkeit von Beilackierungskosten ist auch auf fiktiver Abrechnungsbasis zu bejahen (vgl. BGH, NJW 2020, 236).