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   AG Berlin-Charlottenburg, 20.06.2012 - 72 C 46/12   

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https://dejure.org/2012,31963
AG Berlin-Charlottenburg, 20.06.2012 - 72 C 46/12 (https://dejure.org/2012,31963)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 20.06.2012 - 72 C 46/12 (https://dejure.org/2012,31963)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - 72 C 46/12 (https://dejure.org/2012,31963)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 985 BGB
    Beklagte wird zur Herausgabe eines Kellers, an dem lt. Teilungserklärung und Aufteilungsplan ein Sondernutzungsrecht für Eigentümer besteht, an diesen verurteilt.

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sondernutzungsrecht an Kellerraum; Herausgabeanspruch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Herausgabe eines Kellerraums wegen Sondernutzungsrecht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eingetragenes Sondernutzungsrecht begründet dinglichen Herausgabeanspruch! (IMR 2013, 1016)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 97/07

    Entstehung von Sondereigentum an einem nicht tatsächlich abgegrenzten Raum

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 20.06.2012 - 72 C 46/12
    Aus diesem lässt sich nach Lage und Umgrenzung der Bereich hinreichend identifizieren, was genügt (vgl. dazu BGH, Urt. v. 18. Juli 2008 - V ZR 97/07, NJW 2008, 2982 ff.).
  • BGH, 27.04.2012 - V ZR 177/11

    Wohnungseigentum: Verjährung des Anspruchs auf ordnungsmäßige Verwaltung

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 20.06.2012 - 72 C 46/12
    Soweit sich die Beklagte auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 12. März 2009 (3 Wx 60/08, NJOZ 2009, 3749) beruft, ist kein anderes Ergebnis gerechtfertigt; ganz abgesehen davon, dass der Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung nach der neueren Rechtsprechung des BGH entgegen der Ansicht des OLG Düsseldorfs nicht der Verjährung unterliegt (vgl. dazu: BGH, Urt. v. 27. April 2012 - V ZR 177/11, BeckRS 2012, 11670).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - 3 Wx 60/08

    Verjährung des Anspruchs auf Herstellung eines erstmaligen ordnungsgemäßen

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 20.06.2012 - 72 C 46/12
    Soweit sich die Beklagte auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 12. März 2009 (3 Wx 60/08, NJOZ 2009, 3749) beruft, ist kein anderes Ergebnis gerechtfertigt; ganz abgesehen davon, dass der Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung nach der neueren Rechtsprechung des BGH entgegen der Ansicht des OLG Düsseldorfs nicht der Verjährung unterliegt (vgl. dazu: BGH, Urt. v. 27. April 2012 - V ZR 177/11, BeckRS 2012, 11670).
  • AG Stuttgart, 26.02.2014 - 61 C 4796/13

    Wohnungseigentum: Herausgabe eines durch einen anderen Wohnungseigentümer

    Dass die Kellerabteile nicht wie im Aufteilungsplan vorgesehen, geschaffen wurde, steht dem Sondereigentum nicht entgegen, da Bauausführung und Aufteilungsplan nicht in einer Weise voneinander abweichen, die es unmöglich machen, die errichteten Räume einer in dem Aufteilungsplan ausgewiesenen Raumeinheit zuzuordnen (OLG Frankfurt, Urteil vom 04.04.2011, Az. 20 W 75/08; AG Charlottenburg, Urteil vom 20.06.2012, Az. 72 C 46/12).

    Der Anspruch auf Herausgabe der Kellerfläche ist auch nicht nach § 194 BGB verjährt, da eingetragene Rechte gem. § 902 BGB nicht der Verjährung unterliegen (AG Charlottenburg, Urteil vom 20.06.2012, Az. 72 C 46/12; AG München, Urteil vom 15.10.2012, Az. 485 C 16639/12).

  • LG Köln, 28.11.2014 - 10 S 58/14

    Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen den Mieter aufgrund eines

    Ein solches Sondernutzungsrecht begründet Eigentumsansprüche, sodass bei Besitzentziehung oder -vorenthaltung ein Anspruch aus § 985 in Betracht kommt (Schleswig Holsteinisches OLG, Urteil v. 03.06.2004, 16 U 39/04; LG München I, Urteil v. 29.03.2010, 1 S 17989/09; AG Charlottenburg, Urteil v. 20.06.2012, 72 C 46/12; AG Hamburg-Wandsbek, Urteil v. 17.12.2012, 751 C 27/12 - jeweils zitiert nach Juris; Beck'scher Online-Kommentar-BGB/Fritzsche § 985 Rn. 5; Bärmann/Pick WEG, 19. Aufl. 2010, § 13 Rn. 38 und § 15 Rn. 26; Staudinger/Kreuzer, 13. Bearb. 2005, § 13 Rn. 97).
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