Rechtsprechung
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 20.12.2018 - 72 C 77/18.WEG |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Störungsbeseitigungsanspruch gegen den Zustandsstörer
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Duldung des Rückbaus eines verjährten Beseitigungsanspruchs einer baulichen Veränderung; §§ 22 WEG, 1004 BGB
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auch Rechtsnachfolger muss Rückbau unzulässiger baulicher Veränderungen dulden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Rückbau einer vom Voreigentümer vorgenommenen unzulässigen baulichen Veränderung ...
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Rechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers haftet für Rückbau einer vom Voreigentümer vorgenommenen unzulässigen baulichen Veränderung - Rechtsnachfolger haftet als Zustandsstörer für Rückbau
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auch Rechtsnachfolger muss Rückbau unzulässiger baulicher Veränderungen dulden (IMR 2019, 251)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 20.12.2018 - 72 C 77/18.WEG
- LG Berlin, 03.12.2019 - 55 S 18/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LG Berlin, 05.05.2013 - 55 S 52/12
Inhaltlich unbestimmte WEG-Beschlüsse sind nichtig!
Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 20.12.2018 - 72 C 77/18
Ein Beschluss, der keine durchführbare Regelung zum Gegenstand hat, ist nichtig (siehe LG Berlin, Urteil vom 05. Mai 2013 - 55 S 52/12 WEG -, Rn. 54 m.w.N., juris).Die Auslegung hat dabei wegen ihrer Wirkung gegenüber Rechtsnachfolgern entsprechend den Regeln für grundbuchliche Eintragungen aus sich heraus objektiv und normativ zu erfolgen (siehe LG Berlin, Urteil vom 05. Mai 2013 - 55 S 52/12 WEG -, Rn. 55, juris).
- OLG Karlsruhe, 12.10.1998 - 11 Wx 49/98
Aufsägen des Balkongeländers und Einrichtung eines Durchganges einschließlich der …
Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 20.12.2018 - 72 C 77/18
Denn für das Anbringen der (mobilen) Treppenkonstruktion war unstreitig die Einrichtung eines Durchganges und dabei eine Veränderung des Balkongeländers erforderlich, wodurch in das Gemeinschaftseigentum eingegriffen wurde und das auch schon wegen der mit Schaffung eines direkten Zugangs vom Balkon in den Garten ermöglichten intensiveren Ausnutzung ihres Sondernutzungsrechtes zu einer nicht ganz unerheblichen Beeinträchtigung der anderen Wohnungseigentümer i.S.v. § 14 WEG führte (siehe OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. Oktober 1998 - 11 Wx 49/98 -, Rn. 14 f., juris). - LG Hamburg, 05.08.2015 - 318 S 55/14
Wohnungseigentumssache: Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer auf dem …
Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 20.12.2018 - 72 C 77/18
Die Wiederherstellung eines früheren Zustandes ist eine Maßnahme der Instandhaltung- und Instandsetzung, die der Wohnungseigentümer, der in das gemeinschaftliche Eigentum eingegriffen hat, durch die - und auf Kosten der - Gemeinschaft auch nach Verjährung des Beseitigungsanspruchs aus § 1004 BGB dulden muss, weil der geschaffene Zustand rechtswidrig bleibt (…siehe Bärmann/Merle, a.a.O., Rn. 327; LG Hamburg, Urteil vom 05. August 2015 - 318 S 55/14 -, Rn. 40, 42, juris).
- LG Berlin, 03.12.2019 - 55 S 18/19
Bauliche Veränderung eines Wohnungseigentümers durch Treppenanbau
Die Berufung der Kläger gegen das am 20.12.2018 verkündete Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg - 72 C 77/18 WEG - wird zurückgewiesen.