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   RG, 25.09.1911 - Rep. I. 72/11   

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https://dejure.org/1911,269
RG, 25.09.1911 - Rep. I. 72/11 (https://dejure.org/1911,269)
RG, Entscheidung vom 25.09.1911 - Rep. I. 72/11 (https://dejure.org/1911,269)
RG, Entscheidung vom 25. September 1911 - Rep. I. 72/11 (https://dejure.org/1911,269)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Besteht ein Recht an einer Erfindung schon vor der Anmeldung zur Patenterteilung? Begründet es einen Anspruch auf ausschließliche Ausnutzung der Erfindung und ein Untersagungsrecht gegen jeden Dritten?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfinderrecht vor der Patentanmeldung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 77, 81
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70

    Patentanmeldungen

    Seit langem wird die patentfähige Erfindung als eine Rechtsposition angesehen, die - schon vor der Patenterteilung - zwar noch kein ausschließliches Recht am Erfindungsgedanken, wohl aber bereits Schutzansprüche in der Person des Erfinders entstehen läßt und schon Gegenstand von Rechtsgeschäften sein kann (vgl. RGZ 29, 49 (51); 37, 41 (42 f.); 77, 81 (82); BGHZ 47, 132 (136); Benkard, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz , 6. Aufl., 1973, Einl. PatG Rdnr. 22 und § 3 PatG Rdnrn. 9 ff.; Bernhard, Lehrbuch des Deutschen Patentrechts, 3. Aufl., 1973, S. 76 ff.).
  • VerfGH Berlin, 06.09.2017 - VerfGH 120 A/17

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer eA betreffend die Entscheidungsbefugnis

    Sieht es von der Beiziehung eines Sachverständigen ab, muss es allerdings anderweitig über eine möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Oktober 2012 - 72/11 -, juris Rn. 26, sowie vom 18. März 2011 - 56/10 -, juris Rn. 29; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 1 BvR 2604/06 -, juris Rn. 33).
  • BGH, 13.11.1951 - I ZR 111/50

    Patentverletzung. Schutzumfang

    Es wird daher insoweit auch kein Recht im Sinne des § 823 BGB anerkannt, dessen schuldhafte Verletzung schadensersatzpflichtig machen würde (vgl. RGZ 77, 81; GRUR 1944, 137 [140]; BGH Lindenmaier-Möhring § 1 PatG Nr. 1).
  • EGMR, 11.12.2018 - 7203/12

    DIMOVIC AND OTHERS v. SERBIA

    In accordance with Article 485 of the Code of Criminal Procedure 2011 (Zakonik o krivicnom postupku, Official Gazette of the Republic of Serbia nos. 72/11, 101/11, 121/12, 32/13, 45/13 and 55/14), the reopening of a criminal trial may be sought where the Constitutional Court of Serbia or the European Court of Human Rights has found that the convicted person's rights have been breached in the trial.
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