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   EuGH, 08.03.1988 - 64/86, 71/86, 72/86, 73/86, 78/86   

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https://dejure.org/1988,1126
EuGH, 08.03.1988 - 64/86, 71/86, 72/86, 73/86, 78/86 (https://dejure.org/1988,1126)
EuGH, Entscheidung vom 08.03.1988 - 64/86, 71/86, 72/86, 73/86, 78/86 (https://dejure.org/1988,1126)
EuGH, Entscheidung vom 08. März 1988 - 64/86, 71/86, 72/86, 73/86, 78/86 (https://dejure.org/1988,1126)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Sergio / Kommission

    Beamte - Internes Auswahlverfahren

  • EU-Kommission

    Sergio / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmäßigkeit der Ausschreibung eines Auswahlverfahrens; Zusammensetzung des Prüfungsausschusses; Klage gegen die Nichtzulassung zu einem Auswahlverfahren; Frist für die Beanstandung der Ausschreibung eines Auswahlverfahrens; Auswahlverfahren auf Grund von ...

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 90 Abs. 2; ; Beamtenstatut Art. 91; ; Beamtenstatut Art. 1 Abs. 1 Buchst. d Anhang III; ; Beamtenstatut Art. 3 Abs. 3 Anhang III; ; Beamtenstatut Art. 5 Anhang III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Beamte - Klage - Klage gegen die Nichtzulassung zu einem Auswahlverfahren - Rügen, mit denen die Rechtswidrigkeit der nicht rechtzeitig beanstandeten Ausschreibung eines Auswahlverfahrens geltend gemacht wird - Unzulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 27.03.1985 - 12/84

    Kypreos / Rat

    Auszug aus EuGH, 08.03.1988 - 64/86
    März 1985 in der Rechtssache 12/84 ( Kypreos/Rat, Slg . 1985, 1005 ) entschieden hat, ist es jedoch nicht seine Sache, die Wertungen nachzuprüfen, die der Prüfungsausschuß insoweit in voller Unabhängigkeit vorgenommen hat .

    März 1985 in der Rechtssache 12/84, Kypreos/Rat, Slg .

  • EuGH, 30.05.1984 - 111/83

    Picciolo / Parlament

    Auszug aus EuGH, 08.03.1988 - 64/86
    52 Wie der Gerichtshof jedoch in seiner Rechtsprechung eingeräumt hat ( siehe die Urteile vom 30 . Mai 1984 in der Rechtssache 111/83, Picciolo/Parlament, Slg .
  • EuGH, 16.10.1975 - 90/74

    Deboeck / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.03.1988 - 64/86
    Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74 ( Deböck/Kommission, Slg . 1975, 1123 ) ausgeführt hat, diese Bestimmung in dem Sinne auszulegen ist, daß dann, wenn Mitglieder des Prüfungsausschusses Beamte sind, diese mindestens der gleichen Besoldungsgruppe angehören müssen, die für den zu besetzenden Dienstposten vorgesehen ist, ohne daß jedoch die Mitglieder oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses notwendigerweise Beamte sein müssten .
  • EuGH, 09.06.1983 - 225/82

    Verzyck / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.03.1988 - 64/86
    Juni 1983 in der Rechtssache 225/82 ( Verzyck/Kommission, Slg . 1983, 1991 ) zugelassen, daß der Prüfungsausschuß in einem Auswahlverfahren mit hoher Teilnehmerzahl den Bewerbern in einem ersten Stadium lediglich eine Mitteilung über die Kriterien und das Ergebnis der Auswahl zukommen lässt und individuelle Erklärungen erst später den Bewerbern gibt, die dies ausdrücklich verlangen .
  • EuGH, 08.03.1988 - 73/86

    Rechtsmäßigkeit der Ausschreibung eines Auswahlverfahrens; Zusammensetzung des

    Auszug aus EuGH, 08.03.1988 - 64/86
    1 Die Kläger Giovanni Sergio ( Rechtssache 64/86 ), Josefa Knäpen ( Rechtssache 71/86 ), Maurizio Zampetti ( Rechtssache 72/86 ), Maria-Luisa Mascarello D' Erme ( Rechtssache 73/86 ) und Mario Costacurta ( Rechtssache 78/86 ), Beamte der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, haben mit Klageschriften, die am 6 ., 12 .
  • EuGH, 11.03.1986 - 294/84

    Adams / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.03.1988 - 64/86
    März 1986 in der Rechtssache 294/84 ( Adams und andere/Kommission, Slg . 1986, 977 ) entschieden habe, müsse ein Beamter, der der Auffassung sei, eine Ausschreibung eines Auswahlverfahrens beschwere ihn, da sie rechtswidrig sei, die Ausschreibung rechtzeitig anfechten .
  • EuG, 27.06.1991 - T-156/89

    Íñigo Valverde Mordt gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    Der Kläger könne die Eröffnung dieses Auswahlverfahrens jetzt nicht mehr anfechten, da er dies nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes binnen drei Monaten nach Ausschreibung des Auswahlverfahrens durch Einlegung einer Beschwerde gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts hätte tun müssen (Urteile vom 11. März 1986 in der Rechtssache 294/84, Adams/Kommission, Slg. 1986, 977, 988, und vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, Sergio/Kommission, Slg. 1988, 1399, 1430).

    Es ist ferner festzustellen, daß der Kläger, wenn er die Entscheidung der Eröffnung eines Auswahlverfahrens oder den Inhalt der Ausschreibung des Auswahlverfahrens beanstanden wollte, binnen drei Monaten ab Ausschreibung des Auswahlverfahrens Beschwerde hätte erheben müssen (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 11. März 1986 in der Rechtssache 294/84, Adams, a. a. O., S. 988, und vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, Sergio, a. a. O., S. 1429 ff.).

    Da der Kläger die Entscheidung der Eröffnung des Auswahlverfahrens CJ 32/88 nicht fristgerecht angefochten hat, kann er sich nicht auf Klagegründe in Zusammenhang mit der angeblichen Fehlerhaftigkeit dieser Entscheidung stützen, um die Aufhebung der Weigerung, ihn auf die Eignungsliste zu setzen, zu verlangen (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 11. März 1986 in der Rechtssache 294/84, Adams, a. a. O., und vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, Sergio, a. a. O.).

    Bezueglich der Stellung von Herrn Dastis als Beamter auf Zeit verweist er auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, wonach weder der Vorsitzende noch die anderen Mitglieder des Prüfungsausschusses unbedingt Beamte sein müssten (Urteile vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deböck/Kommission, Slg. 1975, 1123, 1136, und vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, Sergio, a. a. O.).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes fordert nämlich Artikel 3 des Anhangs III des Statuts nicht, daß die Mitglieder eines Prüfungsausschusses Beamte sein müssen (Urteile vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deböck, a. a. O., und vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, Sergio, a. a. O.).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes verfüge der Prüfungsausschuß eines Auswahlverfahrens über ein weites Ermessen bezueglich der Modalitäten und der Einzelheiten der Prüfungen (Urteile vom 24. März 1988 in der Rechtssache 228/86, Goossens, a. a. O., und vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, Sergio, a. a. O.).

    Der Gemeinschaftsrichter kann die Auswahl der Prüfungsaufgaben nur dann beanstanden, wenn diese den in der Ausschreibung des Auswahlverfahrens festgelegten Rahmen überschreitet oder nicht mit dem Zweck der Prüfung oder des Auswahlverfahrens in Einklang steht (Urteile des Gerichtshofes vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, Sergio, a. a. O., und vom 24. März 1988 in der Rechtssache 228/86, Goossens, a. a. O.).

    Dagegen schließt es die Verpflichtung zur Geheimhaltung nicht aus, daß jedem Bewerber die zahlenmässigen Ergebnisse mitgeteilt werden, die er bei der Bewertung seiner Befähigungsnachweise oder für seine Prüfungsleistungen erzielt hat (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, Sergio, a. a. O., S. 1439, und vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82, Detti, Slg. 1983, 2421, 2436).

    Daraus ergibt sich, daß die unzureichende Begründung der angefochtenen Entscheidung nicht mehr als Verletzung einer wesentlichen Formvorschrift betrachtet werden kann, die für sich genommen ihre Aufhebung rechtfertigen würde (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, Sergio, a. a. O.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2020 - C-114/19

    Kommission/ Di Bernardo

    6 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. März 1988, Sergio/Kommission (64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, EU:C:1988:119, Rn. 50 und 51), aus dem sich ergibt, dass die Verwaltung ihre Pflicht, ihre Entscheidungen im Rahmen eines Auswahlverfahrens hinreichend zu begründen, nicht erfüllt, wenn sie sich "[darauf] beschränkt ..., die in der Ausschreibung des Auswahlverfahrens vorgesehenen Kriterien zu umschreiben", und "die vom Prüfungsausschuss festgelegten spezielleren und genauen Kriterien ... [nicht] an[gibt]".

    17 Urteile vom 30. Mai 1984, Picciolo/Parlament (111/83, EU:C:1984:200, Rn. 22), vom 27. März 1985, Kypreos/Rat (12/84, EU:C:1985:142, Rn. 8), und vom 8. März 1988, Sergio/Kommission (64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, EU:C:1988:119, Rn. 52).

    34 Vgl. Urteile vom 6. Juli 1983, Geist/Kommission (117/81, EU:C:1983:191), vom 8. März 1988, Sergio/Kommission (64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, EU:C:1988:119, Rn. 53), und vom 19. Januar 2010, Co-Frutta/Kommission (T-355/04 und T-446/04, EU:T:2010:15, Rn. 100).

    46 Urteil vom 8. März 1988, Sergio/Kommission (64/86, 71/86, 72/86, 73/86 und 78/86, EU:C:1988:119, Rn. 50).

  • EuGH, 11.06.2020 - C-114/19

    Kommission/ Di Bernardo - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Allgemeines

    Hierzu ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, wonach der Prüfungsausschuss, um den praktischen Schwierigkeiten Rechnung zu tragen, die bei einem Auswahlverfahren mit hoher Teilnehmerzahl auftreten, berechtigt ist, in einem ersten Schritt den Bewerbern lediglich die Kriterien und das Ergebnis der Auswahl mitzuteilen, sofern er später den Bewerbern, die dies ausdrücklich verlangen, individuelle Erklärungen gibt (Urteile vom 26. November 1981, Michel/Parlament, 195/80, EU:C:1981:284, Rn. 27, vom 9. Juni 1983, Verzyck/Kommission, 225/82, EU:C:1983:165, Rn. 16, vom 8. März 1988, Sergio u. a./Kommission, 64/86, 71/86 bis 73/86 und 78/86, EU:C:1988:119, Rn. 50, sowie vom 28. Februar 1989, Basch u. a./Kommission, 100/87, 146/87 und 153/87, EU:C:1989:97, Rn. 10).

    Falls die Begründung nicht fehlt, sondern unzulänglich ist, können jedoch Erläuterungen, die im Lauf des Verfahrens gegeben werden, in außergewöhnlichen Fällen diese Unzulänglichkeit heilen, so dass eine darauf bezogene Rüge die Aufhebung der fraglichen Entscheidung nicht mehr rechtfertigt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. März 1988, Sergio u. a./Kommission, 64/86, 71/86 bis 73/86 und 78/86, EU:C:1988:119, Rn. 52, sowie vom 28. Februar 2008, Neirinck/Kommission, C-17/07 P, EU:C:2008:134, Rn. 51).

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmäßigkeit der Ausschreibung eines Auswahlverfahrens; Zusammensetzung des Prüfungsausschusses; Klage gegen die Nichtzulassung zu einem Auswahlverfahren; Frist für die Beanstandung der Ausschreibung eines Auswahlverfahrens; Auswahlverfahren auf Grund von ...

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Wird zitiert von ...

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-363/18

    Generalanwalt Hogan: Das Unionsrecht verlangt für ein Erzeugnis mit Ursprung in

    26 Vgl. u. a. Resolutionen des UN-Sicherheitsrats UNSCR Nr. 242 (1967) vom 22. November 1967 (Nahost), UNSCR Nr. 446 (1979) vom 22. März 1979 (Von Israel besetzte Gebiete), UNSCR Nr. 465 (1980) vom 1. März 1980 (Von Israel besetzte Gebiete), UNSCR Nr. 476 (1980) vom 30. Juni 1980 (Von Israel besetzte Gebiete) und UNSCR Nr. 2334 (2016) vom 23. Dezember 2016 (Die Situation in Nahost einschließlich der palästinensischen Frage) sowie Resolutionen der UN-Generalversammlung Nr. 72/14 (2017) vom 30. November 2017 (Friedliche Regelung der palästinensischen Frage), Nr. 72/15 (2017) vom 30. November 2017 (Jerusalem), Nr. 72/16 (2017) vom 30. November 2017 (Syrische Golanhöhen) und Nr. 72/86 (2017) vom 7. Dezember 2017 (Israelische Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten einschließlich Ost-Jerusalems und auf den besetzten syrischen Golanhöhen).
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