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   LG Hamburg, 28.02.2008 - 7204 Js 31/07   

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LG Hamburg, 28.02.2008 - 7204 Js 31/07 (https://dejure.org/2008,57814)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28.02.2008 - 7204 Js 31/07 (https://dejure.org/2008,57814)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - 7204 Js 31/07 (https://dejure.org/2008,57814)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 09.10.2009 - 2 VAs 1/09

    Staatsanwaltliches Verfahrensregister: Antrag auf Löschung personenbezogener

    Auf den Antrag des Antragstellers wird der Bescheid der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 30. Januar 2009 aufgehoben, soweit darin abgelehnt worden ist, im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister ("MESTA") die zu dem gegen den Antragsteller geführten Ermittlungsverfahren 7204 Js 31/07 unter "Delikt" vermerkte Eintragung "176 4 1 StGB" zu löschen.

    Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat mit Bescheid vom 9. Juli 2007 das gegen den Antragsteller als Beschuldigten geführte Ermittlungsverfahren 7204 Js 31/07 mangels Beweises nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

    Datum 7204 Js 31/07|08.03.2007|176 4 1 StGB|01.02.2007|Einst.

    Auf den von dem Antragsteller bei dem Senat gestellten Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG, den Bescheid der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 28. Februar 2008, soweit er die Ablehnung der Verkürzung der Aktenaufbewahrungsfrist für das Verfahren 7204 Js 31/07 auf fünf Jahre enthalte, aufzuheben und die Staatsanwaltschaft zu verpflichten, spätestens am 31. Dezember 2012 die Ermittlungsakten dieses Verfahrens zu vernichten und die darauf bezogenen Einträge im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister "MESTA" zu löschen, hat der Senat mit Beschluss vom 24. Oktober 2008 (Az.: 2 VAs 5/08, abgedruckt in OLGSt StPO § 483 Nr. 1= StV 2009, 234 ff. = StraFo 2009, 24 ff.) den Bescheid der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 28. Februar 2008, soweit er die Ablehnung der Verkürzung der Aktenaufbewahrungsfrist für das Verfahren 7204 Js 31/07 auf fünf Jahre enthielt, aufgehoben und die Staatsanwaltschaft Hamburg insoweit verpflichtet, den Antragsteller unter Beachtung der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts neu zu bescheiden, sowie im Übrigen den Antrag zurückgewiesen.

    die Staatsanwaltschaft zu verpflichten, im Verfahrensregister ("MESTA") die zu dem Ermittlungsverfahren 7204 Js 31/07 in der Spalte "Delikt" vermerkten Eintragungen sowie spätestens am 31. Dezember 2012 die im Zusammenhang mit diesem Ermittlungsverfahren gespeicherten (weiteren) Daten zu löschen.

  • OLG Hamburg, 24.10.2008 - 2 VAs 5/08

    Löschung von Daten im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister

    Auf den Antrag des Antragstellers wird der Bescheid der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 28. Februar 2008 in der Fassung vom 17. Juni 2008, soweit er die Ablehnung der Verkürzung der Aktenaufbewahrungsfrist für das Verfahren 7204 Js 31/07 auf fünf Jahre enthält, aufgehoben.

    Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat mit Bescheid vom 9. Juli 2007 das gegen den Antragsteller als Beschuldigten geführte Ermittlungsverfahren 7204 Js 31/07 mangels Beweises nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

    Datum|Delikt|Tatzeit:|Erledigung/ Entscheidung|Erled.Datum 7204 Js 31/07|08.03.2007|176 4 1 StGB|01.02.2007|Einst.

    Er hat beantragt, den Bescheid der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 28. Februar 2008, soweit er die Ablehnung der Verkürzung der Aktenaufbewahrungsfrist für das Verfahren 7204 Js 31/07 auf fünf Jahre enthalte, aufzuheben und die Staatsanwaltschaft zu verpflichten, spätestens am 31. Dezember 2012 die Ermittlungsakten dieses Verfahrens zu vernichten und die darauf bezogenen Einträge im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister "MESTA" zu löschen, .

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