Rechtsprechung
AG Köln, 14.06.2017 - 73 IN 74/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein rechtliches Interesse am sog. Weiterlaufenlassen des Gläubigerantrages eines Sozialversicherungsträgers bei bereits abgemeldetem Gewerbe des Schuldners
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein rechtliches Interesse am sog. Weiterlaufenlassen des Gläubigerantrags eines Sozialversicherungsträgers bei bereits abgemeldetem Gewerbe des Schuldners
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 2018, 340
- NZI 2017, 899
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.07.2012 - IX ZB 18/12
Insolvenzantrag einer Krankenkasse: Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach …
Auszug aus AG Köln, 14.06.2017 - 73 IN 74/17
In einem solchen Fall besteht für einen Sozialversicherungsträger regelmäßig nicht die konkrete Gefahr, dass eine weitere wirtschaftliche Tätigkeit des Schuldners bei diesem neue Verbindlichkeiten begründen wird, mit deren Ausgleich der Schuldner wiederum in Rückstand geraten kann (so zu § 14 Abs. 1 InsO a.F. BGH, Beschl. v. 12.07.2012 - IX ZB 18/12; Laroche, ZInsO 2015, 2511, 2512; Laroche/Meier/Schöttler/Siebert/Pruskowski/Vallender, ZIP 2013, 1456, 1459).
- AG Göttingen, 09.01.2018 - 74 IN 210/17
Zu den Möglichkeiten eines antragstellenden Gläubigers nach Begleichung der …
In den bis zum 4.4.2017 noch anhängigen Insolvenzverfahren (vgl. AG Köln ZInsO 2017, 2385 = NZI 2017, 849 ) war gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 InsO a.F. Voraussetzung, dass in einem Zeitraum vor zwei Jahren vor der Antragstellung bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners gestellt worden war. - AG Kleve, 24.08.2018 - 43 IN 30/18
Erledigung, Zahlung, Rechtsschutzbedürfnis, Fortführung, …
Die bisherige Rechtsprechung und Praxis, die sich für die Fortführen des Zweitantrags herausgebildet hat, gilt künftig bereits beim (Erst-)Antrag (vgl. hierzu u.a.: AG Köln, Beschl. v. 14.06.2017, Az. 73 IN 74/17, NZI 2017, 899; AG Leipzig, Beschl. v. 05.09.2017, Az. 403 IN 1109/17, NZI 2017, 846; AG Mönchengladbach, Beschl. v. 29.01.2018, Az. 45 IN 66/17, BeckRS 2018, 828; Laroche , ZInsO 2015, 2511, 2512; vgl. zu der bisherigen Rechtsprechung zur Fortführung des Zweitantrages: BGH, Beschl. v. 12.07.2012, Az. IX ZB 18/12, NZI 2012, 708). - AG Köln, 20.02.2018 - 73 IN 237/17
Auferlegung der Kosten nach übereinstimmender Erledigterklärung der Hauptsache
In einem solchen Fall besteht für einen Sozialversicherungsträger regelmäßig nicht die konkrete Gefahr, dass eine weitere wirtschaftliche Tätigkeit des Schuldners bei diesem neue Verbindlichkeiten begründen wird, mit deren Ausgleich der Schuldner wiederum in Rückstand geraten kann (AG Köln, Beschl. v. 14.06.2017 - 73 IN 74/17, NZI 2017, 899 m.w.N.). - AG Köln, 02.02.2018 - 73 IN 210/17
Auferlegung der Kosten nach übereinstimmender Erledigterklärung
In einem solchen Fall besteht für einen Sozialversicherungsträger regelmäßig nicht die konkrete Gefahr, dass eine weitere wirtschaftliche Tätigkeit des Schuldners bei diesem neue Verbindlichkeiten begründen wird, mit deren Ausgleich der Schuldner wiederum in Rückstand geraten kann (AG Köln, Beschl. v. 14.06.2017 - 73 IN 74/17, NZI 2017, 899 m.w.N.).