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   FG Nürnberg, 06.08.2002 - I 73/98   

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https://dejure.org/2002,7986
FG Nürnberg, 06.08.2002 - I 73/98 (https://dejure.org/2002,7986)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 06.08.2002 - I 73/98 (https://dejure.org/2002,7986)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 06. August 2002 - I 73/98 (https://dejure.org/2002,7986)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmereigenschaft von Hostessen, Nebeneinkünften beim selben Arbeitgeber, Geldwerter Vorteil durch Ermäßigung einer Vermittlungsgebühr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Arbeitnehmereigenschaft von Hostessen, Nebeneinkünften beim selben Arbeitgeber, Geldwerter Vorteil durch Ermäßigung einer Vermittlungsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Arbeitnehmer
    Arbeitnehmerbegriffe in ABC-Form
    Hostessen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1584
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.02.1997 - VI R 17/94

    Bei sog. Bankreisen ist § 8 Abs. 3 EStG anwendbar, wenn die Bank zivilrechtlich

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.08.2002 - I 73/98
    Diese Regelung bezweckt die Vereinfachung der Steuererhebung, da jeweils nur zu untersuchen ist, ob der im Einzelfall zu bewertende Sachbezug zur Produktpalette des Arbeitgebers zählt oder nicht (BFH-Urteil vom 7.2. 1997 VI R 17/94, BStBl II 1997, 363 ).

    Eine Bewertung des Sachbezugs nach § 8 Abs. 3 EStG mit Inanspruchnahme des steuer- und sozialversicherungsfreien Rabattfreibetrags von 1.224 EURO jährlich kam im Streitfall nicht in Betracht, da der zu bewertende Sachbezug nicht zur Produktpalette des Arbeitgebers gehörte (vgl. BFH v. 7.2.1997, BStBl II 1997, 363 ).

  • BFH, 30.05.2001 - VI R 123/00

    Rabattfreibetrag für Mitarbeiter in Agenturen - Was Agenturinhaber wissen müssen

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.08.2002 - I 73/98
    Auch ein Kreditinstitut kann einen Vorteil, der nach EStG § 8 Abs. 3 zu bewerten ist, erbringen, wenn es für die Vermittlung von Versicherungen auf seine Provision verzichtet und deshalb von der Versicherungsgesellschaft den Arbeitnehmernein günstigerer Tarif eingeräumt wird (BFH-Urteil vom 30.5. 2001 VI R 123/00, BFH/NV 2001, 1482).
  • BFH, 22.11.1996 - VI R 59/96

    Prämien sind für Zeitungsausträger kein Arbeitslohn, sondern Einnahmen aus

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.08.2002 - I 73/98
    In diesem Fall sind die Einnahmen aus der Nebentätigkeit wie diejenigen aus der Haupttätigkeit zu beurteilen, wenn beide Tätigkeiten gleichartig sind und die Nebentätigkeit unter ähnlichen organisatorischen Bedingungen ausgeübt wird wie die Haupttätigkeit oder wenn der Steuerpflichtige mit der Nebentätigkeit ihm aus seinem Dienstverhältnis - faktisch oder rechtlich - obliegende Nebenpflichten erfüllt (BFH-Urteil vom 22.11.1996 VI R 59/96, BStBl II 1997, 254 ).
  • BFH, 14.06.1985 - VI R 150/82

    Abgrenzung selbständige und nichtselbständige Tätigkeit; gelegentlich

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.08.2002 - I 73/98
    Die Frage, wer Arbeitnehmer ist, ist unter Beachtung dieser Bestimmung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen (ständige Rechtsprechung des BFH, BFH-Urteil vom 14.6. 1985 VI R 150/82, BStBl II 1985, 661 ).
  • BFH, 21.09.1990 - VI R 97/86

    1. Zur wirksamen Rücknahme eines Lohnsteuer-Pauschalierungsbetrags - 2. Kein

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.08.2002 - I 73/98
    Er wird grundsätzlich immer dann vorliegen, wenn die Zuwendung mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis erfolgt, ein fremder Dritter also nicht in seinen Genuss kommt (BFH-Urteil vom 21.9. 1990 VI R 97/86, BStBl II 1991, 262 ).
  • BFH, 02.02.1990 - VI R 15/86

    Weitergabe eines Preisnachlasses kann Arbeitslohn sein

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.08.2002 - I 73/98
    Diese Berechnung hat zwar erst ab 1.1.1996 im Gesetz ihren Niederschlag gefunden, jedoch ist sie auch für frühere Zeiträume anzuwenden, da nach der Rechtsprechung Preisnachlässe, die im normalen Geschäftsverkehr gewährt werden, nicht als Arbeitslohn behandelt werden (BFH-Urteil vom 2.2. 1990 VI R 15/86, BStBl II 1990, 472 ).
  • BFH, 23.08.2007 - VI R 44/05

    Keine Rabattbewertung nach § 8 Abs. 3 EStG bei Barlohn

    In dem vom FA noch angeführten Urteil des FG Nürnberg vom 6. August 2002 I 73/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 1584) sei eine Bank tätig geworden, obwohl das Vermittlungsgeschäft eigentlich von einer Tochtergesellschaft wahrgenommen worden sei.

    Auf den Barzuschuss durch Weitergabe anderweit verdienter Entgelte ist die Rabattbesteuerung nicht anwendbar (im Ergebnis ebenso BFH-Urteil vom 7. November 2006 VI R 81/02, BFH/NV 2007, 426, mit dem das Urteil in EFG 2002, 1584 bestätigt wurde; vgl. auch BFH-Urteile vom 4. Mai 2006 VI R 67/03, BFHE 214, 95, BStBl II 2006, 914, und vom 6. November 2001 VI R 54/00, BFHE 197, 148, BStBl II 2002, 164).

  • BFH, 07.11.2006 - VI R 81/02

    Nebeneinkünfte; Abgrenzung selbstständige/nichtselbstständige Tätigkeit

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage nach erfolglosem Einspruchsverfahren aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1584 veröffentlichten Gründen ab.
  • VGH Hessen, 29.11.2004 - 7 UE 3377/03

    Serbien und Montenegro, Kosovo, Bosnier, Allgemeine Gefahr, Extreme Gefahrenlage,

    türkischen Minderheit - 15 A 73/98 - 99.31.03.2000 GfbV an VG Schleswig 100.31.03.2000 AA an VG Würzburg 101. Mrz 00 Schweizerische Flüchtlingshilfe: Kosova-Lageanalyse - März 2000 - 102.05.04.2000 GfbV an VG Karlsruhe - A 11 K 12200/99 - 103.05.04.2000 GfbV an VG Karlsruhe - A 11 K 12108/99 - 104.10.04.2000 GfbV an VG Köln 105.18.04.2000 UNHCR an VG Aachen 106.19.04.2000 FR: Eurokorps führt KFOR-Friedenstruppe an 107.20.04.2000 UNHCR an VG Karlsruhe 108.26.04.2000 FAZ: Schießereien in Südserbien 109.26.04.2000 AA an VG Frankfurt am Main - 14 E 31562/94.A - 110.26.04.2000 AA an VG Frankfurt am Main - 14 E 30033/97.A (1) - 111.02.05.2000 Der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für die Rückkehr.
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