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   AG Dortmund, 08.01.2014 - 735 OWi 348/13 (B), 735 OWi 348/13 [b]   

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https://dejure.org/2014,1477
AG Dortmund, 08.01.2014 - 735 OWi 348/13 (B), 735 OWi 348/13 [b] (https://dejure.org/2014,1477)
AG Dortmund, Entscheidung vom 08.01.2014 - 735 OWi 348/13 (B), 735 OWi 348/13 [b] (https://dejure.org/2014,1477)
AG Dortmund, Entscheidung vom 08. Januar 2014 - 735 OWi 348/13 (B), 735 OWi 348/13 [b] (https://dejure.org/2014,1477)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragungspflicht des Halters bezüglich Verkehrsordnungswidrigkeiten

  • Wolters Kluwer

    Haftung des Halters für die Teilnahme mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr trotz Verkehrsverbotes zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung

  • bussgeldsiegen.de

    Halterhaftung bei Parken ohne Umweltplakette

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Nur kurz: Urteilsbesprechung für lau... Halterhaftung beim Parken in der Umweltzone

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kostentragungspflicht des Halters gilt auch bei Ordnungswidrigkeiten durch Halten oder Parken

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auch Halten oder Parken in einer Umweltzone ist ordnungswidrig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Berlin-Tiergarten, 21.04.2008 - 295 OWi 330/08

    Halterhaftung für Kosten bei Nichtbenennung des Fahrzeugführers bei

    Auszug aus AG Dortmund, 08.01.2014 - 735 OWi 348/13
    Zudem wird das Verbot sprachlich 1 : 1 an den seit dem 1. Februar 2009 geltenden Wortlaut von Nr. 153 Abschnitt I Bußgeldkatalogverordnung angeglichen, um auch verhaltensrechtlich nochmals klarzustellen, dass das Verbot sowohl den fließenden als auch den ruhenden Verkehr umfasst, um das Risiko einer unterschiedlichen Auslegung auszuschließen (vgl. Sandherr DAR 2008, 409; Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage 2009, § 25 a StVG, Randnr. 5 mit weiteren Nachweisen).
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