Rechtsprechung
AG Göttingen, 19.02.2002 - 74 IK 175/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Verbraucherinsolvenz: Keine Aktenversendung im laufenden Verfahren; Beschwerde gegen Versagung der Akteneinsicht; keine Verletzung der Erwerbsobliegenheit durch Aufnahme eines Studiums
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 567 ZPO; § 290 InsO; § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO
Aktenversendung im laufenden Insolvenzverfahren; Beschwerdemöglichkeit bei Ablehnung der Akteneinsicht; Aufnahme eines Studiums als Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aktenversendung im laufenden Insolvenzverfahren; Beschwerdemöglichkeit bei Ablehnung der Akteneinsicht; Aufnahme eines Studiums als Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit
- zvi-online.de
InsO §§ 4, 290, 295; ZPO §§ 224, 299, 567 ff.
Keine Verletzung der Erwerbsobliegenheit durch Aufnahme eines Studiums nach dem Abitur - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Göttingen, 10.01.2002 - 74 IK 175/00
- AG Göttingen, 19.02.2002 - 74 IK 175/00
- LG Göttingen, 18.03.2002 - 10 T 18/02
Rechtsprechung
AG Göttingen, 10.01.2002 - 74 IK 175/00 |
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Verfahrensgang
- AG Göttingen, 10.01.2002 - 74 IK 175/00
- AG Göttingen, 19.02.2002 - 74 IK 175/00
- LG Göttingen, 18.03.2002 - 10 T 18/02