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   AG Göttingen, 18.12.2006 - 74 IN 223/06   

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AG Göttingen, 18.12.2006 - 74 IN 223/06 (https://dejure.org/2006,9699)
AG Göttingen, Entscheidung vom 18.12.2006 - 74 IN 223/06 (https://dejure.org/2006,9699)
AG Göttingen, Entscheidung vom 18. Dezember 2006 - 74 IN 223/06 (https://dejure.org/2006,9699)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Einbeziehung von Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung in die Berechnungsgrundlage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 InsVV; § 30 GmbHG; § 31 GmbHG; § 32a GmbHG; § 32b GmbHG
    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters unter Einbeziehung der Anfechtungsansprüche; Einbeziehung von schuldnerfremden bzw. wertausschöpfend belasteten Gegenständen in die Berechnungsgrundlage der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters unter Einbeziehung der Anfechtungsansprüche; Einbeziehung von schuldnerfremden bzw. wertausschöpfend belasteten Gegenständen in die Berechnungsgrundlage der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV § 11

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 37
  • NZI (Beilage) 2007, 18
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.04.2004 - IX ZB 225/03

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus AG Göttingen, 18.12.2006 - 74 IN 223/06
    Entgegen die Rechtsprechung des BGH (ZInsO 2004, 672 = ZIP 2004, 1653 mit ablehnender Anmerkung Keller = NZI 2004, 444; BGH ZInsO 2006, 143 = ZIP 2006, 625) kommt nicht nur die Gewährung eines Zuschlages in Betracht.

    Der BGH hält die Gewährung eines Zuschlages für möglich, jedoch nur, falls der vorläufige Insolvenzverwalter für die fraglichen Bemühungen nicht schon als Sachverständiger entlohnt worden ist (BGH ZInsO 2004, 672 = ZIP 2004, 1653 mit ablehnender Anmerkung Keller = NZI 2004, 444 ).

    Teilweise wird die Rechtsprechung des BGH aber auch abgelehnt (Keller in Urteilsanmerkung zu BGH ZIP 2004, 1653; HK-InsO/Irschlinger § 11 InsVV Rz. 9; HambK-Büttner Anhang zu § 65 Rz. 21; Pluta/Heidrich Urteilsanmerkung zu BGH DZWiR 2005, 469, 471; Blersch ZIP 2006, 598, 603 f; für eine Einbeziehung auch Haarmeyer/Wutzke/Förster § 11 InsVV Rz. 44).

    Zudem lässt der BGH die Gewährung eines Zuschlages nur zu, falls die Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht schon durch seine Tätigkeit als Sachverständiger abgegolten sind (BGH ZIP 2004, 1653, 1655 = ZInsO 2004, 672 = NZI 2004, 444).

    Dem vom BGH geäußerten Bedenken, dass bei Beendigung des Eröffnungsverfahrens noch nicht feststeht, ob die betreffenden Ansprüche bestehen und in welcher Höhe (BGH ZIP 2004, 1653, 1654 = ZInsO 2004, 672 = NZI 2004, 444 ), kann Rechnung getragen werden.

  • LG Köln, 26.03.2004 - 19 T 6/04
    Auszug aus AG Göttingen, 18.12.2006 - 74 IN 223/06
    1) Die Rechtsprechung hat zunächst Anfechtungsansprüche in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit einbezogen (LG Berlin ZInsO 2002, 623; LG Köln ZIP 2004, 961 = ZInsO 2004, 499 LS), sofern sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf die Ermittlung anfechtbarer Ansprüche bezogen hat und das Vorliegen der Ansprüche konkret geprüft und nicht offen gelassen wurde (LG Osnabrück ZInsO 2003, 896).

    Der Anfechtungsanspruch kann mit einem Anwartschaftsrecht verglichen werden, der einen Wert darstellt und bei der Ermittlung der Vermögensmasse daher zu berücksichtigen ist (LG Köln ZIP 2004, 961, 962; Pluta/Heidrich, DZWiR 2005, 469, 471).

    Es kommt auch nicht darauf an, ob der vorläufige Insolvenzverwalter eine Tätigkeit in nennenswerten oder erheblichen Umfang entfaltet hat (so LG Berlin ZInsO 2002, 623, 624; LG Köln ZIP 2004, 961 = ZInsO 2004, 499; Blersch ZIP 2006, 598, 603).

  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 268/04

    Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen

    Auszug aus AG Göttingen, 18.12.2006 - 74 IN 223/06
    Entgegen die Rechtsprechung des BGH (ZInsO 2004, 672 = ZIP 2004, 1653 mit ablehnender Anmerkung Keller = NZI 2004, 444; BGH ZInsO 2006, 143 = ZIP 2006, 625) kommt nicht nur die Gewährung eines Zuschlages in Betracht.

    Die Gewährung eines Zuschlages soll jedoch in Betracht kommen, sofern der Sachverständige Ermittlungen anstellen musste, die ihm nur in seiner Eigenschaft als vorläufiger Insolvenzverwalter möglich waren, oder sofern er Maßnahmen ergriffen hat, um die Durchsetzung künftiger Anfechtungsansprüche vorzubereiten oder zu sichern (BGH ZInsO 2006, 143 = ZIP 2006, 625).

    Soweit der BGH in einer weiteren Entscheidung (BGH ZInsO 2006, 143 = ZIP 2006, 625) darauf abstellt, ob zur Feststellung von Anfechtungsansprüchen Ermittlungen angestellt werden mussten, die nur der vorläufige Insolvenzverwalter treffen konnte, oder ob er Maßnahmen ergriff, um die Durchsetzung zukünftiger Ansprüche vorzubereiten oder zu sichern, und deshalb einen Zuschlag gewährt, bleibt unklar, wie dies in der Praxis konkret mit zumutbarem Aufwand festgestellt werden soll.

  • LG Berlin, 14.05.2002 - 86 T 245/02

    Erfordernis der Zustimmung des Insolvenzverwalters für die Wirksamkeit von

    Auszug aus AG Göttingen, 18.12.2006 - 74 IN 223/06
    1) Die Rechtsprechung hat zunächst Anfechtungsansprüche in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit einbezogen (LG Berlin ZInsO 2002, 623; LG Köln ZIP 2004, 961 = ZInsO 2004, 499 LS), sofern sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf die Ermittlung anfechtbarer Ansprüche bezogen hat und das Vorliegen der Ansprüche konkret geprüft und nicht offen gelassen wurde (LG Osnabrück ZInsO 2003, 896).

    Es kommt auch nicht darauf an, ob der vorläufige Insolvenzverwalter eine Tätigkeit in nennenswerten oder erheblichen Umfang entfaltet hat (so LG Berlin ZInsO 2002, 623, 624; LG Köln ZIP 2004, 961 = ZInsO 2004, 499; Blersch ZIP 2006, 598, 603).

  • AG Göttingen, 28.09.2006 - 74 IN 43/06

    Einbeziehung von Aussonderungsrechten und Absonderungsrechten in die

    Auszug aus AG Göttingen, 18.12.2006 - 74 IN 223/06
    In diesen Fällen umfangreicher Prüfung dem vorläufigen Insolvenzverwalter nur die Mindestvergütung von 1.000 EUR gem. §§ 11 Abs. 1, 2 Abs. 2 InsVV zuzubilligen, ist nicht zutreffend (vgl. AG Göttingen ZInsO 2006, 1047 = NZI 2006, 644 = ZIP 2006, 2090 zur Einbeziehung von schuldnerfremden bzw. wertausschöpfend belasteten Gegenständen in die Berechnungsgrundlage der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters).

    Derartige Zuschläge sind schwer überschaubar und nachvollziehbar und würden zu einer Diskreditierung der gesamten Insolvenzverwaltung führen (vgl. AG Göttingen ZInsO 2006, 1047, 1049 = NZI 2006, 644 = ZIP 2006, 2090 im Rahmen der Berücksichtigung von Aus- und Absonderungsrechten für die Bemessung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters).

  • BGH, 09.06.2005 - IX ZB 230/03

    Vergütung des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren; Ermittlung des Wertes

    Auszug aus AG Göttingen, 18.12.2006 - 74 IN 223/06
    Teilweise wird die Rechtsprechung des BGH aber auch abgelehnt (Keller in Urteilsanmerkung zu BGH ZIP 2004, 1653; HK-InsO/Irschlinger § 11 InsVV Rz. 9; HambK-Büttner Anhang zu § 65 Rz. 21; Pluta/Heidrich Urteilsanmerkung zu BGH DZWiR 2005, 469, 471; Blersch ZIP 2006, 598, 603 f; für eine Einbeziehung auch Haarmeyer/Wutzke/Förster § 11 InsVV Rz. 44).

    Der Anfechtungsanspruch kann mit einem Anwartschaftsrecht verglichen werden, der einen Wert darstellt und bei der Ermittlung der Vermögensmasse daher zu berücksichtigen ist (LG Köln ZIP 2004, 961, 962; Pluta/Heidrich, DZWiR 2005, 469, 471).

  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus AG Göttingen, 18.12.2006 - 74 IN 223/06
    Diese Einschränkung betrifft die Frage der Einbeziehung von Gegenständen, die mit Aus- oder Absonderungsrechten belegt sind, in die Berechnungsgrundlage (BGH ZInsO 2001, 165, 168).
  • BGH, 08.07.2004 - IX ZB 589/02

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus AG Göttingen, 18.12.2006 - 74 IN 223/06
    Die Literatur billigt überwiegend die Rechtsprechung des BGH (FK-InsO/Schmerbach § 21 Rz. 52; FK-InsO/Lorenz § 11 InsVV Rz. 12; Kübler/Prütting/Eickmann § 11 InsVV Rz. 47; BK-Blersch § 11 InsVV Rz. 23; Graeber in Anmerkung zu BGH DZWiR 2004, 421).
  • LG Potsdam, 05.01.2006 - 5 T 65/05

    Vorläufige Insolvenzverwaltung: Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus AG Göttingen, 18.12.2006 - 74 IN 223/06
    Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BGH ist von den Instanzgerichten sodann für die Ermittlung von Anfechtungsrechten ein Zuschlag in Höhe von 10 % zugebilligt worden (LG Potsdam ZIP 2006, 296, 297 f ).
  • LG Limburg, 22.03.2005 - 7 T 49/05

    Anwendbarkeit der bisherigen Kapitalerhaltungsvorschriften neben den

    Auszug aus AG Göttingen, 18.12.2006 - 74 IN 223/06
    Da dieser Erstattungsanspruch keine Eröffnung voraussetzt, sind Ansprüche in die Berechnungsgrundlage einbezogen worden (LG Wetzlar DZWiR 2005, 259 f).
  • AG Göttingen, 12.12.2017 - 74 IN 141/17

    Einbeziehung der freien Spitze eines belasteten Grundstücks in die

    Einzubeziehen sind entgegen der herrschenden Meinung in die Berechnungsgrundlage auch die vom vorläufigen Insolvenzverwalter im Eröffnungsverfahren festgestellten und im Abschlussgutachten dargestellten Anfechtungsansprüche (AG Göttingen, Beschl. v. 18.12.2006 - 74 IN 223/06, ZInsO 2007, 89 = ZIP 2007, 37 ).

    18.12.2006, Az.: 74 IN 223/06 (ZInsO 2007, 89 = ZIP 2007, 37 ) fest.

  • LG Kassel, 05.05.2008 - 3 T 399/07

    Vorläufige Insolvenzverwaltung: Vergütungsanspruch des schwachen vorläufigen

    Daran hat sich seit der Novellierung der InsVV durch Verordnung vom 21.12.2006 trotz einiger Gegenstimmen in Literatur (Haarmeyer, InsVV, 4 Aufl., § 11 Rn. 47; Haarmeyer, ZInsO 2007, 73, 74) und Rechtsprechung (AG Göttingen ZInsO 2007, 89) nichts geändert.
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