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   AG Göttingen, 14.06.2007 - 74 IN 228/07   

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https://dejure.org/2007,46639
AG Göttingen, 14.06.2007 - 74 IN 228/07 (https://dejure.org/2007,46639)
AG Göttingen, Entscheidung vom 14.06.2007 - 74 IN 228/07 (https://dejure.org/2007,46639)
AG Göttingen, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 74 IN 228/07 (https://dejure.org/2007,46639)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 1 S. 2 InsO; § 4 InsO; § 91a ZPO
    Zuständigkeitserschleichung bei einer noch werbend tätigen Gesellschaft; Zustimmungsbefugnis eines vorläufigen "schwachen" Insolvenzverwalters zu einer Erledigungserklärung gem. § 4 Insolvenzordnung (InsO) i.V.m. § 91a Zivilprozessordnung (ZPO); Beachtlichkeit einer wegen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeitserschleichung bei einer noch werbend tätigen Gesellschaft; Zustimmungsbefugnis eines vorläufigen "schwachen" Insolvenzverwalters zu einer Erledigungserklärung gem. § 4 Insolvenzordnung (InsO) i.V.m. § 91a Zivilprozessordnung (ZPO); Beachtlichkeit einer wegen ...

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Göttingen, 14.06.2007 - 74 IN 222/07

    Zuständigkeitserschleichung bei einer noch werbend tätigen Gesellschaft;

    Das Verfahren wird verbunden mit dem Verfahren 74 IN 228/07.

    Am Nachmittag desselben Tages wurde erneut ein Antrag gegen die Antragsgegnerin gestellt von dem Zwangsverwalter über Grundvermögen der Antragsgegnerin in Göttingen (Verfahren 74 IN 228/07).

    Das Insolvenzgericht hat beide Insolvenzverfahren eröffnet und das zeitlich spätere Verfahren (74 IN 228/07) mit dem zeitlich früheren Verfahren (74 IN 222/07) verbunden, wobei das Verfahren 74 IN 222/07 führt.

    Zudem besteht eine weitere Forderung in dem Verfahren 74 IN 228/07(IV.).

    Wie sich aus dem Verfahren 74 IN 228/07 ergibt, nutzt die Antragsgegnerin noch immer das in ihrem Eigentum stehende Bürogebäude, über das die Zwangsverwaltung angeordnet ist.

    Die Forderung im Verfahren 74 IN 228/07 ist belegt durch die Vorlage der notariellen Urkunde des Notars M. vom 02.03.2007 (Urkundenrolle 176/07).

  • AG Göttingen, 30.01.2008 - 74 IN 222/07

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit von Rechtsbehelfen gegen Sicherungsmaßnahmen bei

    Wegen der Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Eröffnungsbeschlüsse vom 14.06.2007 in den Verfahren 74 IN 222/07 (Bl. 137 ff. Bd. I d. A.) und 74 IN 228/07 (Bl. 183 Bd. I d. A.).

    Der Antrag in dem Verfahren 74 IN 228/07 sei unzulässig, da die Forderung nicht glaubhaft gemacht und im Übrigen der Antrag rechtsmissbräuchlich gestellt sei.

    Dazu ist es im vorliegenden Fall jedoch nicht mehr gekommen im Hinblick auf den erneuten Insolvenzantrag (74 IN 228/07).

    Letztlich kommt es darauf jedoch nicht an, da jedenfalls der Antrag in dem Verfahren 74 IN 228/07 Grundlage für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist, weshalb auf die weiteren streitigen Rechtsfragen im nachfolgenden Zusammenhang eingegangen wird.

    Verfahren 74 IN 228/07.

    Im Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens am 14.06.2007 bestanden neben der im Verfahren 74 IN 228/07 geltend gemachten Forderung auf Nutzungsentschädigung für die Monate Mai und Juni 2007 (Antragsschrift vom 11.06.2007 S. 3 = Bl. 154 Band I d. A.) u. a. Forderungen von Sozialversicherungsträgern in Höhe von 15.205,87 EUR, Löhne und Gehälter waren rückständig (Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 13.06.2007 S. 12 = Bl. 98 Band I d. A.).

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