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AG Göttingen, 30.03.2011 - 74 IN 325/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- zvi-online.de
InsO § 178 Abs. 3, § 302 Nr. 1
Zu den Prüfpflichten des Urkundsbeamten bei Erteilung des Tabellenauszugs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZI 2011, 546
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- AG Göttingen, 04.06.2008 - 74 IK 159/00
Vollstreckungsmöglichkeit aus einer zur Insolvenztabelle festgestellten …
Auszug aus AG Göttingen, 30.03.2011 - 74 IN 325/04
Der Urkundsbeamte der Geschäftstelle ist zur Überprüfung dieser Voraussetzung berechtigt (Bestätigung von AG Göttingen, Beschl. v. 4.6.2008 - 74 IK 159/00, ZVI 2008, 447 = ZInsO 2008, 1036).
- LG Köln, 03.07.2012 - 13 T 50/12
Klauselerteilung, Auszug aus der Insolvenztabelle, Widerspruch gegen …
Teilweise wird darüber hinaus vertreten, ein solchermaßen beschränkter Widerspruch des Schuldners habe weiter zur Folge, dass dem Gläubiger kein vollstreckbarer Auszug aus der Insolvenztabelle erteilt werden könne, also auch kein den isolierten Widerspruch enthaltender Auszug (AG Göttingen, NZI 2011, 546;… Berliner Kommentar zum InsR/Ley, Stand: Dez. 2011, § 302 Rn. 17;… Münchener Kommentar zur InsO/Stephan, 2. Aufl. 2008, § 302 Rn. 19).