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   AG Norderstedt, 24.07.2020 - 74 Ls 500 Js 60323/15   

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AG Norderstedt, 24.07.2020 - 74 Ls 500 Js 60323/15 (https://dejure.org/2020,51857)
AG Norderstedt, Entscheidung vom 24.07.2020 - 74 Ls 500 Js 60323/15 (https://dejure.org/2020,51857)
AG Norderstedt, Entscheidung vom 24. Juli 2020 - 74 Ls 500 Js 60323/15 (https://dejure.org/2020,51857)
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Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtverteidiger und Verbindung von Verfahren

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Norderstedt, 24.07.2020 - 4 Ls 500 Js 60323/15

    Pflichtverteidiger, mehrere Verfahren, Verbindung, Erstreckung

    74 Ls 500 Js 60323/15.

    Gegen den Angeklagten war unter dem Aktenzeichen 74 Ls 500 Js 60323/15 bei der Staatsanwaltschaft Kiel ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betrugs anhängig.

    unter dem Az: 74 Ls 500 Js 60323/15 als Wahlverteidiger gemeldet und Akteneinsicht beantragt(BI. 78 d.A. Bd. I).

    Die Anklage zum Verfahren 74 Ls 500 Js 60323/15 erging am 07.03.2018 (BI. 55 d.A. Bd. II).

    Das Verfahren 74 Ls 500 Js 60323/15 führt (BI. 145 d.A. Bd. I).

    Rechtsanwalt Pp. wurde mit Beschluss vom 28.11.2018 als Pflichtverteidiger für die Verfahren 74 Ls 500 Js 29869/17 und 74 Ls 500 Js 60323/15 beigeordnet (BI. 129, 135 d.A. Bd. II).

    Mit Schriftsatz vom 30.07.2019 zum führenden Verfahren 74 Ls 500 Js 60323/15 und zum hinzu-verbundenen Verfahren 74 Ls 500 Js 29869/17 beantragte Rechtsanwalt Pp. die Festsetzung seiner entstandenen Gebühren und Auslagen gegen die Staatskasse (BI. 401ff. d.A. Bd. III).

    Hier beantragte er unter anderem für das Verfahren 74 Ls 500 Js 29869/17 eine Einziehungsgebühr nach dem Streitwert in Höhe von 11.000,00 Euro sowie eine Einziehungsgebühr für das Verfahren 74 Ls 500 Js 60323/15 nach einem Streitwert in Höhe von 14.170,00 Euro.

  • LG Kiel, 03.01.2020 - 10 Qs 60/19

    Wertfestsetzung, Verbindung von Verfahren

    Für die Zeit vor dem 26. November 2018 wird der Wert des Einziehungsverfahrens im Verfahren 74 Ls 500 Js 60323/15 auf 14.170,- Euro und der Wert des Einziehungsverfahrens im (damals noch eigenständigen) Verfahren 74 Ls 500 Js 29869/17 auf 11.000 Euro festgesetzt.
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