Rechtsprechung
EKMR, 12.07.1976 - 7493/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
X. v. FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY
Art. 5, Art. 5 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Buchst. e MRK
Inadmissible (englisch) - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
X. c. REPUBLIQUE FEDERALE D'ALLEMAGNE
Art. 5, Art. 5 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Buchst. e MRK
Irrecevable (französisch)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11
Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem …
Während sich aus dem in dieser Entscheidung mitgeteilten Sachverhalt ergibt, dass der Betroffene von den nationalen Gerichten als strafrechtlich nicht verantwortlich eingestuft worden war (vgl. Entscheidung der Europäischen Menschenrechtskommission vom 12. Juli 1976 - Beschwerde-Nr. 7493/76 - X ./. Deutschland, Decisions and Reports, Band 6, S. 182 f.), hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in zwei weiteren Entscheidungen eine Unterbringung von zumindest eingeschränkt verantwortlichen Personen auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe e EMRK gutgeheißen. - OLG Karlsruhe, 14.12.2011 - 2 Ws 43/11
Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen der Fortdauer über zehn Jahre hinaus in …
Vielmehr sind darunter auch charakterliche Anomalien, was nach neuerer Nomenklatur einer Persönlichkeitsstörungen entsprechen dürfte, subsumiert worden (EKMR, Entscheidung vom 12.7.1976, Nr. 7493/76).Damit rechtfertigt die Rechtsprechung der Konventionsorgane es, eine psychische Störung auch bei Persönlichkeitsstörungen - einschließlich der dissozialen Persönlichkeitsstörung - anzunehmen (vgl. BVerfG NJW 2011, 1931ff.; StraFo 2011, 416; BGH NJW 2011, 2744ff.; auch OLG Hamm B.v. 9.6.2011, 4 Ws 207/10; EKMR, Entscheidung vom 12.7.1976, Nr. 7493/76; vgl. aber EGMR, Entscheidung vom 13.1.2011, Nr. 17792/07), wenn sie über eine bloße Persönlichkeitsprägung oder ein sozial abweichendes Verhalten hinausgehen, ohne dass sie den Grad erreichen müssten, bei dem von einer Einschränkung der Schuldfähigkeit nach den §§ 20, 21 StGB auszugehen ist (BVerfG NJW 2011, 1931ff.; StraFo 2011, 416; BGH StV 2011, 485; NJW 2011, 2744ff.).
- OLG Hamm, 09.06.2011 - 4 Ws 207/10
Erledigterklärung der Sicherungsverwahrung mangels Feststellbarkeit einer …
Schon die Menschenrechtskommission, so die Begründung weiter, habe unter diesen Begriff auch abnorme Persönlichkeitszüge gefaßt, die nicht einer Geisteskrankheit gleichkämen (Entscheidung der Menschenrechtskommission vom 12. Juli 1976, Nr. 7493/76, D.R. Band 6, Seite 182).