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   VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 76-IV-03   

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https://dejure.org/2004,30694
VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 76-IV-03 (https://dejure.org/2004,30694)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18.11.2004 - 76-IV-03 (https://dejure.org/2004,30694)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18. November 2004 - 76-IV-03 (https://dejure.org/2004,30694)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 56-IV-02
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 76-IV-03
    Rügt er einen Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts, so hat er darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 56-IV-02, ständige Rechtsprechung).

    Wird diese mit der Behauptung erhoben, Parteivorbringen sei unberücksichtigt geblieben, obliegt es dem Beschwerdeführer, besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall klar ergeben, dass das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Prozessbeteiligten anzuhören, ihre Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 56-IV-02 m.w.N., ständige Rechtsprechung ).

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 389/00

    Präklusion - Bindungswirkungen bei einer auf die Auflösung des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 76-IV-03
    Mit Urteil vom 27. September 2001 - 2 AZR 389/00 - hob das Bundesarbeitsgericht dieses Urteil, soweit die Berufung zurückgewiesen wurde, auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an das Landesarbeitsgericht zurück.
  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 31-IV-03
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 76-IV-03
    Im Übrigen verweist der Beschwerdeführer auf seine gegen den Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichtes vom 26. Mai 2004 eingelegte Verfassungsbeschwerde (Vf. 31-IV-03).
  • BVerfG, 02.02.1995 - 2 BvR 37/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 76-IV-03
    Vorschrift des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 29, 45 [48f.] m.w.N.; 31, 145 [164]; NJW 1995, 2912f.).
  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 64-IV-02
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 76-IV-03
    Das Urteil kann zwar selbstständig durch die Verfassungsbeschwerde mit der Rüge einer nicht ordnungsgemäßen gerichtlichen Besetzung angegriffen werden kann (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 28. November 2003, Vf. 64-IV-02 und 31IV-03 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 76-IV-03
    Vorschrift des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 29, 45 [48f.] m.w.N.; 31, 145 [164]; NJW 1995, 2912f.).
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 76-IV-03
    Vorschrift des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 29, 45 [48f.] m.w.N.; 31, 145 [164]; NJW 1995, 2912f.).
  • VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 50-IV-02
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 76-IV-03
    Vielmehr ist er zur Wahrung allein des Verfassungsrechts berufen (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Oktober 2002 - Vf. 50-IV-02; ständige Rechtsprechung).
  • VerfGH Sachsen, 16.09.2004 - 32-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 76-IV-03
    Dies bedeutet, dass bei der Rüge der Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter nach Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf durch eine gerichtliche Entscheidung der Beschwerdeführer Umstände darzulegen hat, die es über eine mögliche Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens hinaus als möglich erscheinen lassen, dass die Rechtsanwendung oder das Verfahren mit den Vorgaben in der Sächsischen Verfassung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen oder sonst offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 29, a.a.O. sowie zum Willkürverbot: SächsVerfGH, Beschluss vom 16. September 2004 - Vf. 32-IV-04, ständige Rechtsprechung).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 10-IV-10
    aa) Der Anspruch auf den gesetzlichen Richter wird durch die Entscheidung eines Gerichts, an der ein zuvor erfolglos abgelehnter Richter mitgewirkt hat, erst dann verletzt, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. November 2004 - Vf. 76-IV-03; vgl. zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur gleichlautenden Vorschrift des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - juris Rn. 10; BVerfGE 29, 45 [48 f.] m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 15-IV-13
    Der Anspruch auf den gesetzlichen Richter wird durch die Entscheidung eines Gerichts, an der ein zuvor erfolglos abgelehnter Richter mitgewirkt hat, erst dann verletzt, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. November 2004 - Vf. 76-IV-03; vgl. zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur gleichlautenden Vorschrift des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - juris Rn. 10; BVerfGE 29, 45 [48 f.] m.w.N.), oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 78 Abs. 1 SächsVerf grundlegend verkennt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 25.08.2011 - 34-IV-11

    Revisionsantrag, bestellter, Befangenheit

    aa) Der Anspruch auf den gesetzlichen Richter wird durch die Entscheidung eines Gerichts, an der ein zuvor erfolglos abgelehnter Richter mitgewirkt hat, erst dann verletzt, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 ­ Vf. 10-IV-10 [HS]/Vf. 11-IV-10 [e.A.] und Beschluss vom 18. November 2004 ­ Vf. 76-IV-03; vgl. zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur gleichlautenden Vorschrift des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2009 ­ 1 BvR 182/09 ­ juris Rn. 10; BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 1970, BVerfGE 29, 45 [48 f.] m.w.N.).
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