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   VerfGH Bayern, 19.02.2015 - 76-VI-14   

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VerfGH Bayern, 19.02.2015 - 76-VI-14 (https://dejure.org/2015,2488)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 19.02.2015 - 76-VI-14 (https://dejure.org/2015,2488)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 19. Februar 2015 - 76-VI-14 (https://dejure.org/2015,2488)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bayerischer Verfassungsgerichtshof PDF

    Rauchverbot bei Vereinstreffen in einer Gaststätte

  • openjur.de

    Zur Geltung des Rauchverbots nach Art. 3 GSG bei Vereinstreffen in einer Gaststätte.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Geltung eines Rauchverbots bei Vereinstreffen in einer Gaststätte

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rauchverbot für Rauchervereine in Gaststätten verstößt nicht gegen Bayerische Verfassung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rauchverbot für Rauchervereine in Gaststätten verstößt nicht gegen Bayerische Verfassung

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (23)

  • VerfGH Bayern, 25.06.2010 - 1-VII-08

    Popularklage: Verfassungsmäßigkeit der novellierten Regelungen des bayerischen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.02.2015 - 76-VI-14
    Insbesondere orientiert sich das Verwaltungsgericht an der Aussage des Verfassungsgerichtshofs, dass echte geschlossene Gesellschaften vom Rauchverbot ausgenommen sind (VerfGH vom 25.6.2010 VerfGHE 63, 83/112; VerfGHE 65, 22/34).

    Es besteht auch kein Widerspruch zwischen dem Verwaltungsgerichtsurteil und den vom Beschwerdeführer bezeichneten Passagen aus der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 25. Juni 2010 (VerfGHE 63, 83).

    Bei einer geschlossenen Gesellschaft müssen der Kreis der Mitglieder von vornherein auf eine Zahl fester Mitglieder begrenzt sein und die Mitglieder jederzeit individualisiert feststehen" (VerfGHE 63, 83/112).

    Daraus, dass der Verfassungsgerichtshof ausgeführt hat, hierunter fielen neben Familienfeiern beispielsweise auch vereinsinterne Zusammenkünfte (VerfGHE 63, 83/112), kann der Beschwerdeführer nichts herleiten.

  • VerfGH Bayern, 31.01.2012 - 26-VII-10

    Rauchverbot für Rauchervereine und Raucherclubs

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.02.2015 - 76-VI-14
    Darüber hinaus schützt sie als kollektives Freiheitsrecht das Entstehen und Bestehen eines Vereins (VerfGH vom 31.1.2012 VerfGHE 65, 22/34).

    Ein Verein, der wie jedermann nach außen hin tätig wird und damit den allgemeinen Vorschriften unterliegt, kann sich daher insoweit nicht auf Art. 114 BV berufen; der Grundrechtsschutz richtet sich in diesem Fall allein nach den materiellen Individualgrundrechten (VerfGHE 65, 22/34 m. w. N.).

    Insbesondere orientiert sich das Verwaltungsgericht an der Aussage des Verfassungsgerichtshofs, dass echte geschlossene Gesellschaften vom Rauchverbot ausgenommen sind (VerfGH vom 25.6.2010 VerfGHE 63, 83/112; VerfGHE 65, 22/34).

    Gleichzeitig hat er die Privilegierung rein privater Veranstaltungen trotz stärkerer Gefährdung von Nichtrauchern durch die Gefahren des Passivrauchens für sachlich gerechtfertigt gehalten (VerfGHE 65, 22/32 f.).

  • VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14

    Zur Frage eines beamtenrechtlichen Urlaubsanspruchs wegen Wahrnehmung eines

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.02.2015 - 76-VI-14
    Wendet der Beschwerdeführer sich - wie hier - gegen das inhaltliche Ergebnis des fachgerichtlichen Ausgangsverfahrens, ist jedoch diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 - Vf. 11-VI-14 - juris Rn. 55; vgl. BVerfG vom 12.1.1967 BVerfGE 21, 102/104; O. Klein in Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl. 2011, Rn. 552).

    Befasst sich das Rechtsmittelgericht, wie hier der Verwaltungsgerichtshof, nicht mehr (voll umfänglich) mit der materiellen Rechtslage, sondern nur noch mit der Zulassungsfähigkeit des Rechtsmittels, kommt es daher auf die letzte Sachentscheidung an (VerfGH vom 9.2.2015 - Vf. 11-VI-14 - juris Rn. 55; vgl. BVerfG, a. a. O.; O. Klein, a. a. O.), hier also auf das Urteil des Verwaltungsgerichts, in dem mit den Vorschriften des Gesundheitsschutzgesetzes Landesrecht angewendet wurde.

  • VerfGH Bayern, 12.02.2008 - 12-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.02.2015 - 76-VI-14
    Willkürlich in diesem Sinn ist eine Entscheidung allerdings nur dann, wenn sie unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheint; sie müsste schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.8.2006 VerfGHE 59, 200/203 f.; vom 12.2.2008 VerfGHE 61, 25/32; vom 23.3.2011 VerfGHE 64, 31/34 f.; vom 11.9.2013 BayVBl 2014, 142/143).
  • VerfGH Bayern, 15.11.2006 - 6-VII-05

    Befristete Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Mittelfranken

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.02.2015 - 76-VI-14
    Davon zu unterscheiden ist das allgemeine Willkürverbot, das der Durchsetzung der materiellen Gerechtigkeit und der Abwehr gemeinschädlicher Regelungen auch dort dient, wo es nicht um die Beurteilung konkreter Vergleichspaare geht (VerfGH vom 15.11.2006 VerfGHE 59, 219/228; Lindner in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 118 Rn. 6 f. m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 11.09.2013 - 100-VI-12

    Rauchverbot - Abgrenzung geschlossener Gesellschaften von Gaststätten

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.02.2015 - 76-VI-14
    Willkürlich in diesem Sinn ist eine Entscheidung allerdings nur dann, wenn sie unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheint; sie müsste schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.8.2006 VerfGHE 59, 200/203 f.; vom 12.2.2008 VerfGHE 61, 25/32; vom 23.3.2011 VerfGHE 64, 31/34 f.; vom 11.9.2013 BayVBl 2014, 142/143).
  • VerfGH Bayern, 21.03.1997 - 119-VI-93
    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.02.2015 - 76-VI-14
    Einer Überprüfung auch am Maßstab der Grundrechte der Meinungs-, der Versammlungs- und der Vereinigungsfreiheit sowie des allgemeinen Gleichheitssatzes steht nicht entgegen, dass dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs die Anwendung von Bundesrecht (§ 124 Abs. 2 Nrn. 1, 2, 4 und 5 VwGO) zugrunde liegt, sodass er unmittelbar nur am Willkürverbot sowie an solchen Verfahrensgrundrechten der Bayerischen Verfassung gemessen werden kann, die mit gleichem Inhalt auch im Grundgesetz gewährleistet sind (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 VerfGHE 50, 60/62; vom 26.6.2013 BayVBl 2013, 688/689 f. m. w. N.; vom 7.8.2013 NStZ-RR 2013, 380/381; vom 27.8.2013 - Vf. 103-VI-12 - juris Rn. 22; vom 8.10.2013 - Vf. 71-VI-13 - juris Rn. 57; vom 29.1.2014 - Vf. 18-VI-12 - juris Rn. 31; vom 2.7.2014 - Vf. 58-VI-13 - juris Rn. 44; vom 18.11.2014 - Vf. 64-VI-14 - juris Rn. 21; vom 25.11.2014 - Vf. 21-VI-14 - juris Rn. 23).
  • BVerfG, 24.09.2014 - 1 BvR 3017/11

    Gesetzliches Rauchverbot bei öffentlich zugänglichen Vereinsveranstaltungen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.02.2015 - 76-VI-14
    Dagegen spricht auch nicht, dass die verwaltungsgerichtliche Entscheidung die Existenz des Beschwerdeführers bedrohen kann, denn Art. 114 Abs. 1 BV schützt nicht den gemeinsamen Tabakgenuss, dem ein spezifischer Bezug zur korporativen Organisation fehlt (vgl. BVerfG vom 24.9.2014 - 1 BvR 3017/11 - juris Rn. 15).
  • VerfGH Bayern, 07.08.2013 - 17-VI-13

    Keine Beschwer durch Entscheidung über Anhörungsrüge

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.02.2015 - 76-VI-14
    Einer Überprüfung auch am Maßstab der Grundrechte der Meinungs-, der Versammlungs- und der Vereinigungsfreiheit sowie des allgemeinen Gleichheitssatzes steht nicht entgegen, dass dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs die Anwendung von Bundesrecht (§ 124 Abs. 2 Nrn. 1, 2, 4 und 5 VwGO) zugrunde liegt, sodass er unmittelbar nur am Willkürverbot sowie an solchen Verfahrensgrundrechten der Bayerischen Verfassung gemessen werden kann, die mit gleichem Inhalt auch im Grundgesetz gewährleistet sind (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 VerfGHE 50, 60/62; vom 26.6.2013 BayVBl 2013, 688/689 f. m. w. N.; vom 7.8.2013 NStZ-RR 2013, 380/381; vom 27.8.2013 - Vf. 103-VI-12 - juris Rn. 22; vom 8.10.2013 - Vf. 71-VI-13 - juris Rn. 57; vom 29.1.2014 - Vf. 18-VI-12 - juris Rn. 31; vom 2.7.2014 - Vf. 58-VI-13 - juris Rn. 44; vom 18.11.2014 - Vf. 64-VI-14 - juris Rn. 21; vom 25.11.2014 - Vf. 21-VI-14 - juris Rn. 23).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 283/65

    Anspruch auf rechtliches Gehör in der Revisionsinstanz - Verfassungsrechtliche

    Auszug aus VerfGH Bayern, 19.02.2015 - 76-VI-14
    Wendet der Beschwerdeführer sich - wie hier - gegen das inhaltliche Ergebnis des fachgerichtlichen Ausgangsverfahrens, ist jedoch diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 - Vf. 11-VI-14 - juris Rn. 55; vgl. BVerfG vom 12.1.1967 BVerfGE 21, 102/104; O. Klein in Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl. 2011, Rn. 552).
  • VerfGH Bayern, 29.01.2014 - 18-VI-12

    Wertersatz für Nutzung defekter Kaufsache

  • VerfGH Bayern, 03.02.1994 - 4-VII-91

    Verstoß von Regelungen des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG) über die

  • VerfGH Bayern, 25.11.2014 - 21-VI-14

    Zeitliche Grenzen der materiellen Rechtskraft

  • VerfGH Bayern, 02.07.2014 - 58-VI-13

    Verurteilung zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Werkleistung

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

  • VerfGH Bayern, 18.11.2014 - 64-VI-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen zum Bestehen eines

  • VerfGH Bayern, 01.12.1967 - 91-VI-67
  • VGH Bayern, 23.06.2014 - 20 ZB 14.623

    Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt; Rauchverein und echte geschlossene

  • VerfGH Bayern, 20.04.1990 - 28-VI-89
  • VerfGH Bayern, 27.08.2013 - 103-VI-12

    Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags

  • VerfGH Bayern, 08.10.2013 - 71-VI-13

    Aufhebung eines die Haftfortdauer anordnenden Beschlusses wegen Verletzung

  • BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvQ 28/01

    OVG Berlin bestätigt - einstweilige Anordnungen zu "Paraden" abgelehnt

  • VerfGH Bayern, 26.06.2013 - 35-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: Prüfungsumfang bei bundesrechtlich geprägtem

  • VerfGH Bayern, 25.09.2015 - 9-VII-13

    Teilweise erfolgreiche Popularklage vor allem gegen Bestimmungen des

    Die Antragstellerin im Verfahren Vf. 10-VII-14, die als (Außen-)Gesellschaft des bürgerlichen Rechts im Hinblick auf ihre Teilnahme am Rechtsverkehr partielle (Grund-)Rechtsfähigkeit besitzt (vgl. BGH vom 29.1.2001 BGHZ 146, 341) und sich insbesondere auf die Eigentumsgarantie sowie die Berufs- und Meinungsfreiheit berufen kann (vgl. BVerfG vom 2.9.2002 NJW 2002, 3533; VerfGH vom 19.2.2015 - Vf. 76-VI-14 - juris Rn. 13), ist insoweit nach Art. 30 Abs. 1 VfGHG i. V. m. § 61 Nr. 2 VwGO ebenfalls beteiligungsfähig und zur Erhebung der Popularklage berechtigt (vgl. Müller in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 98 Satz 4 Rn. 8).
  • VerfGH Bayern, 25.08.2016 - 2-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Wiederaufnahme eines

    b) Soweit der Beschwerdeführer sich mit Blick auf die als verletzt gerügten Grundrechte des Willkürverbots bzw. des Rechts auf effektiven Rechtsschutz gegen das inhaltliche Ergebnis des Ausgangsverfahrens wendet, ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 55; vom 19.2.2015 BayVBl 2015, 410 Rn. 15; vom 27.1.2016 - Vf. 106-VI-14 - juris Rn. 21; vom 1.2.2016 - Vf. 75-VI-14 - juris Rn. 20; vom 12.7.2016 - Vf. 49-VI-15 - juris Rn. 22).
  • VerfGH Bayern, 27.01.2016 - 106-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde

    In einem solchen Fall ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 55; vom 19.2.2015 BayVBl 2015, 410 Rn. 15 jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 01.02.2016 - 75-VI-14

    Übernahme des Defizits eines kirchlichen Kindergartens

    Wendet sich die Beschwerdeführerin, wie hier, gegen das inhaltliche Ergebnis des Ausgangsverfahrens, ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 55; vom 19.2.2015 BayVBl 2015, 410 Rn. 15, jeweils m. w. N.; vom 27.1.2016 - Vf. 106-VI-14 - juris Rn. 21).
  • VerfGH Bayern, 12.07.2016 - 49-VI-15

    Überprüfung eines strafgerichtlichen Beschlusses am Maßstab des Willkürverbots

    Wendet sich die Beschwerdeführerin, wie hier, gegen das inhaltliche Ergebnis des Ausgangsverfahrens, ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 55; vom 19.2.2015 BayVBl 2015, 410 Rn. 15, jeweils m. w. N.; vom 27.1.2016 - Vf. 106-VI-14 - juris Rn. 21; vom 1.2.2016 - Vf. 75-VI-14 - juris Rn. 20).
  • VerfGH Bayern, 16.01.2018 - 52-VI-15

    Rechtsnachfolge im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Wendet sich die Beschwerdeführerin, wie hier, gegen das inhaltliche Ergebnis des Ausgangsverfahrens, ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 55; vom 19.2.2015 BayVBl 2015, 410 Rn. 15 jeweils m. w. N.; vom 27.1.2016 BayVBl 2016, 671 Rn. 21).
  • VerfGH Bayern, 07.02.2017 - 84-VI-15

    Darlegungsanforderungen bei Landesverfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliches

    Eine im Instanzenzug vorhergehende Entscheidung wäre für die verfassungsgerichtliche Prüfung nur dann unmittelbar maßgeblich, wenn - wie im Fall der Nichtzulassung eines der Zulassung bedürfenden Rechtsmittels - das letztinstanzliche Gericht keine umfassende materielle Prüfung vornimmt (vgl. dazu VerfGH vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 55; vom 19.2.2015 BayVBl 2015, 410 Rn. 15, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 09.11.2021 - 23-VI-21

    Gehörsverletzung durch zivilgerichtliche Entscheidung

    b) Soweit der Beschwerdeführer sich mit Blick auf das als verletzt gerügte Willkürverbot gegen das inhaltliche Ergebnis des Ausgangsverfahrens wendet, ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 VerfGHE 68, 10 Rn. 55; vom 19.2.2015 BayVBl 2015, 410 Rn. 15; vom 25.2.2021 BayVBl 2021, 375 Rn. 68).
  • VerfGH Bayern, 02.02.2017 - 36-VI-14

    Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen im Rahmen der Schleierfahndung erfolglos

    Befasst sich das Rechtsmittelgericht, wie hier der Verwaltungsgerichtshof, nicht mehr (vollumfänglich) mit der materiellen Rechtslage, sondern nur noch mit der Zulassungsfähigkeit des Rechtsmittels, kommt es daher auf die letzte Sachentscheidung an (VerfGH vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 55; vom 19.2.2015 BayVBl 2015, 410 Rn. 15; vgl. VerfGH vom 27.1.2016 BayVBl 2016, 671 Rn. 21 f.; vom 16.3.2016 - Vf. 87-VI-14 - juris Rn. 9; BVerfG vom 12.1.1967 BVerfGE 21, 102/104; O. Klein in Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl. 2011, Rn. 552), hier also auf das Urteil des Verwaltungsgerichts, durch das die Fortsetzungsfeststellungsklage des Beschwerdeführers abgewiesen wurde (dazu sogleich zu b).
  • VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auferlegung von Kosten für ein vom

    b) Soweit die Beschwerdeführer sich mit Blick auf das als verletzt gerügte Willkürverbot gegen das inhaltliche Ergebnis des Ausgangsverfahrens wenden, ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die von den Beschwerdeführern beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 55; vom 19.2.2015 BayVBl 2015, 410 Rn. 15; vom 27.1.2016 - Vf. 106-VI-14 - juris Rn. 21; vom 1.2.2016 - Vf. 75-VI-14 - juris Rn. 20; vom 12.7.2016 - Vf. 49-VI-15 - juris Rn. 22).
  • VerfGH Bayern, 16.03.2016 - 87-VI-14

    Verfassungsbeschwerde gegen die gemeindliche Einziehung eines öffentlichen

  • VG Ansbach, 17.02.2017 - AN 4 S 16.02481

    Pflicht zur Offenhaltung der Zugangstür einer Gaststätte während der

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