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   EuGH, 05.03.1980 - 76/79   

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EuGH, 05.03.1980 - 76/79 (https://dejure.org/1980,415)
EuGH, Entscheidung vom 05.03.1980 - 76/79 (https://dejure.org/1980,415)
EuGH, Entscheidung vom 05. März 1980 - 76/79 (https://dejure.org/1980,415)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Könecke / Kommission

    1 . NICHTIGKEITSKLAGE - FRISTEN - AUSGANGSPUNKT - BEKANNTGABE DER ANGEFOCHTENEN HANDLUNG - BEGRIFF

  • EU-Kommission

    Könecke / Kommission

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. NICHTIGKEITSKLAGE - FRISTEN - AUSGANGSPUNKT - BEKANNTGABE DER ANGEFOCHTENEN HANDLUNG - BEGRIFF

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.03.1979 - 92/78

    Simmenthal / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.03.1980 - 76/79
    In seinem Urteil vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78 habe der Gerichtshof ein Rechtsschutzbedürfnis der Firma Simmenthai unter zwei Gesichtspunkten bejaht, obwohl die angegriffene Entscheidung bereits zugunsten anderer Mitbewerber der Ausschreibung vollständig ausgeführt gewesen und damit an sich gegenstandslos geworden sei.

    b) Aufgrund des Urteils vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78 stehe unbestreitbar fest, daß die angefochtene Entscheidung rechtswidrig sei.

    Was ihre Beteiligung an der Ausschreibung im ersten Quartal 1979 betreffe, so sei ihre Situation die gleiche wie die der Klägerin in der Rechtssache 92/78, der Firma Simmenthai, der der Gerichtshof das Rechtsschutzinteresse zugebilligt habe.

    B - Zur Begründetheit Die Klägerin stellt .fest, die Entscheidung 79/187 weise die gleichen Mängel wie die Entscheidung 78/258/EWG der Kommission vom 15. Februar 1978 auf, die der Gerichtshof durch das Urteil vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78 für nichtig erklärt habe.

    b) Hinsichtlich des Angebots der Klägerin für in Deutschland gelagertes Fleisch müsse die Klage, wenn man sie für zulässig halte, nach den Gründen des Urteils des Gerichtshofes vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78 als begründet angesehen werden.

    Nach den vom Gerichtshof in der Rechtssache 92/78 entwickelten Grundsätzen hätten aber die Angebote 1 bis 69 nicht berücksichtigt werden dürfen, weil sie nicht von Firmen der Verarbeitungsindustrie gestammt hätten.

    4 Die Klägerin ist der Ansicht, die Entscheidung, gegen die sich die Klage richtet, weise die gleichen Rechtsmängel auf wie die Entscheidung, die der Gerichtshof in seinem Urteil vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78 auf die Klage der S.p.A. Simmenthai für nichtig erklärt hat (Slg. 1979, S. 777), und beantragt daher ihre Nichtigerklärung.

    Um Wiederholungen zu vermeiden, bezieht sich die Klägerin auf das Vorbringen der Firma Simmenthai in der Rechtssache 92/78 sowie auf die Gründe des erwähnten Urteils.

    4 Wie die Kommission dargelegt hat, wird die Berichtigung der Rechtssituation der Klägerin im vorliegenden Fall mit besonderen Schwierigkeiten verbunden sein, weil im Unterschied zu der Situation, die der Gerichtshof im Urteil vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78 berücksichtigt hat, die Angebote der Klägerin über dem zu der fraglichen Zeit normalerweise angewandten Preis für die Abgabe aus Interventionsbeständen lagen.

  • EuGH, 31.03.1998 - C-68/94

    DIE GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ÜBER DIE KONTROLLE VON UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN

    Nach Ansicht der klagenden Unternehmen ergibt sich aus dem Urteil vom 5. März 1980 in der Rechtssache 76/79 (Könecke/Kommission, Slg. 1980, 665), daß der Umstand, daß eine Entscheidung durchgeführt worden sei, kein Hindernis für eine Nichtigkeitsklage darstelle, da der Kläger sein gesamtes Interesse an der Nichtigkeitsklage als Grundlage einer möglichen Haftungsklage behalte.
  • EuGH, 28.05.2013 - C-239/12

    und Sicherheitspolitik - Eine Person, gegen die eine Maßnahme des Einfrierens von

    Im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen einem zu Unrecht von einem Ausschreibungsverfahren ausgeschlossenen Unternehmen und der Kommission hat der Gerichtshof entschieden, dass für die Nichtigkeitsklage als Grundlage einer möglichen Haftungsklage noch immer ein Interesse bestehen kann, selbst wenn sich die Erfüllung der Verpflichtung des Organs, dem das für nichtig erklärte Handeln zur Last fällt, die sich aus dem Urteil, mit dem diese Nichtigerklärung ausgesprochen wurde, ergebenden Maßnahmen zu ergreifen, aufgrund der Umstände als unmöglich erweist (Urteil vom 5. März 1980, Könecke Fleischwarenfabrik/Kommission, 76/79, Slg. 1980, 665, Randnr. 9).

    Das Interesse an der Nichtigerklärung des angefochtenen Rechtsakts besteht aber fort, wenn, wie im vorliegenden Fall, diese Nichtigerklärung dem Kläger einen Vorteil verschaffen kann, und zwar unabhängig von der fehlenden Notwendigkeit oder materiellen Unmöglichkeit für das beklagte Organ, gemäß Art. 266 AEUV Maßnahmen zur Durchführung des Nichtigkeitsurteils zu ergreifen (vgl. in diesem Sinne Urteile Könecke Fleischwarenfabrik/Kommission, Randnr. 9, M./Kommission, Randnr. 6, AKZO Chemie und AKZO Chemie UK/Kommission, Randnr. 21, und Culin/Kommission, Randnr. 26).

  • EuG, 15.09.1998 - T-11/95

    BP Chemicals / Kommission

    Unter diesen Umständen habe die Klägerin, wie die Generalanwälte Reischl und Mancini in ihren Schlußanträgen zu den Urteilen des Gerichtshofes vom 5. März 1980 in der Rechtssache 76/79 (Könecke/Kommission, Slg. 1980, 665) und vom 22. September 1988 in den Rechtssachen 358/85 und 51/86 (Frankreich/Parlament, Slg. 1988, 4821) dargelegt hätten, mit der Erhebung ihrer Klage nicht bis zur Veröffentlichung der streitigen Entscheidung warten dürfen.

    Das Kriterium der Kenntnisnahme von der streitigen Entscheidung sei sekundär und nur bei fehlender Veröffentlichung oder Mitteilung der Entscheidung anwendbar (Urteil Könecke/Kommission, und Urteil des Gerichtshofes vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 236/86, Dillinger Hüttenwerke/Kommission, Slg. 1988, 3761, Randnr. 14).

  • EuGH, 17.09.2015 - C-33/14

    Mory u.a. / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann ein Interesse für eine Nichtigkeitsklage als Grundlage einer möglichen Haftungsklage fortbestehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Könecke Fleischwarenfabrik/Kommission, 76/79, EU:C:1980:68, Rn. 9, Frankreich u. a./Kommission, C-68/94 und C-30/95, EU:C:1998:148, Rn. 74, Beschlüsse Lech-Stahlwerke/Kommission, C-111/99 P, EU:C:2001:58, Rn. 19 und 20, Kommission/Provincia di Imperia, C-183/08 P, EU:C:2009:136, Rn. 30, sowie Urteil Abdulrahim/Rat und Kommission, C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 64).
  • EuGH, 11.01.2024 - C-517/22

    Eurobolt u.a./ Kommission und Stafa Group

    Ferner ist festzustellen, dass der Gerichtshof zwar die Hypothese in Betracht ziehen konnte, dass sich die Erfüllung der dem Organ, dem das für nichtig erklärte Handeln zur Last fällt, obliegenden Pflicht, die sich aus dem Nichtigkeitsurteil ergebenden Maßnahmen zu ergreifen, aufgrund der Umstände als unmöglich erweist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. März 1980, Könecke Fleischwarenfabrik/Kommission, 76/79, EU:C:1980:68, Rn. 9, sowie vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission, C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 64 und 80), doch haben die Rechtsmittelführerinnen im vorliegenden Fall nicht nachgewiesen, dass es für die Kommission nicht erforderlich oder materiell unmöglich war, die sich aus dem Urteil Eurobolt ergebenden Maßnahmen zu treffen.
  • EuGH, 07.06.2007 - C-362/05

    Wunenburger / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beförderung -

    Ein solches Interesse folgt aus Art. 233 Abs. 1 EG, wonach die Organe, denen das für nichtig erklärte Handeln zur Last fällt, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofs ergebenden Maßnahmen zu ergreifen haben (vgl. in diesem Sinne Urteile Simmenthal/Kommission, Randnr. 32, und vom 5. März 1980, Könecke/Kommission, 76/79, Slg. 1980, 665, Randnr. 9).
  • EuG, 10.07.1997 - T-227/95

    AssiDomän Kraft Products u.a. / Kommission

    39. Daß ein Aufhebungsurteil erga omnes wirke, entspreche im übrigen ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 21. Dezember 1954 in der Rechtssache 2/54, Italien/Hohe Behörde, Slg. 1954/55, 78; vom 11. Februar 1955 in den Rechtssachen 3/54, Assider/Hohe Behörde, Slg. 1954/55, 131, und 4/54, ISA/Hohe Behörde, Slg. 1954/55, 189; vom 28. Juni 1955 in der Rechtssache 5/55, Assider/Hohe Behörde, Slg. 1954/55, 275; vom 22. März 1961, Snupat/Hohe Behörde; die Schlußanträge der Generalanwälte Lagrange in den Rechtssachen 28/62, 29/62 und 30/62, Da Costa en Schaake u. a., Slg. 1963, 85; Gand in der Rechtssache 50/69 R, Deutschland/Kommission, Slg. 1969, 454; Dutheillet de Lamothe in den Rechtssachen 9/71 und 11/71, Compagnie d'approvisionnement et des Grands moulins de Paris/Kommission, Slg. 1972, 411; das Urteil des Gerichtshofes vom 25. November 1976 in der Rechtssache 30/76, Küster/Parlament, Slg. 1976, 1719; sowie die Schlußanträge des Generalanwalts Reischl in dieser Rechtssache, Slg. 1976, 1730; die Urteile des Gerichtshofes vom 5. März 1980 in der Rechtssache 76/79, Könecke/Kommission, Slg. 1980, 665; vom 13. Mai 1981 in der Rechtssache 66/80, Internationale Chemical Corporation, Slg. 1981, 1191; Asteris u. a./Kommission, a. a. O.; vom 2. März 1989 in der Rechtssache 359/87, Pinna, Slg. 1989, 585; sowie die Schlußanträge des Generalanwalts Lenz in dieser Rechtssache, Nrn. 13 bis 16 und 29).

    Im vorliegenden Fall sei die Kommission insbesondere gehalten gewesen, dafür zu sorgen, daß die schwedischen Adressaten, die sich in einer ähnlichen Situation befunden hätten wie die Klägerinnen vor dem Gerichtshof, mit diesen gleichbehandelt würden (Urteil vom 22. März 1961, Snupat/Hohe Behörde; auch Urteile des Gerichtshofes vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78, Simmenthal/Kommission, Slg. 1979, 777; und vom 5. März 1980 in der Rechtssache 76/79, Könecke/Kommission, a. a. O.).

  • EuG, 08.10.1992 - T-84/91

    Mireille Meskens gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Nichtdurchführung eines

    Danach ist es Aufgabe des Organs, dem das für nichtig erklärte Handeln zur Last fällt, zu bestimmen, welche Maßnahmen zur Durchführung eines Nichtigkeitsurteils erforderlich sind (Beschluß des Gerichtshofes vom 13. November 1963 in den Rechtssachen 98/63 und 99/63 R, Erba und Reynier/Kommission, Slg. 1964, 603, 605, und Urteil des Gerichtshofes vom 5. März 1980 in der Rechtssache 76/79, Könecke/Kommission, Slg. 1980, 665, 679).

    80 Im übrigen kann das beklagte Organ, wenn die Durchführung eines Nichtigkeitsurteils besonderen Schwierigkeiten begegnet, seiner Verpflichtung aus Artikel 176 EWG-Vertrag durch jede Entscheidung gerecht werden, die den Nachteil auf billige Weise ausgleicht, den der Betroffene durch die aufgehobene Entscheidung erlitten hat (Urteil des Gerichtshofes vom 5. März 1980 in der Rechtssache 76/79, Könecke, Slg. 1980, 679; siehe auch Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82, Detti).

  • EuG, 15.06.2005 - T-17/02

    Olsen / Kommission - Staatliche Beihilfen - Seeverkehr - Bestehende Beihilfen -

    Es kann daher nicht als eine Mitteilung an die Klägerin im Sinne von Artikel 230 Absatz 5 EG angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 5. März 1980 in der Rechtssache 76/79, Könecke/Kommission, Slg. 1980, 665, Randnr. 7).
  • EuGH, 14.05.1998 - C-259/96

    Rat / De Nil und Impens

    Der Gerichtshof hat entschieden, daß nach Artikel 176 des Vertrages das zuständige Organ dem Betroffenen gegenüber unter Beachtung der Prinzipien der anwendbaren Gemeinschaftsregelung alle Maßnahmen erlassen muß, die geeignet sind, den Nachteil, der dem Betroffenen aus der für nichtig erklärten Handlung entstanden ist, in angemessener Weise auszugleichen (vgl. Urteil vom 5. März 1980 in der Rechtssache 76/79, Könecke/Kommission, Slg. 1980, 665, Randnr. 15).
  • EuG, 07.03.1995 - T-432/93

    Klage gegen eine Entscheidung der Kommission über die Kürzung eines Zuschusses

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2015 - C-33/14

    Mory u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Nichtigkeitsklage -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2018 - C-100/17

    Gul Ahmed Textile Mills / Rat - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren von Bettwäsche

  • EuGH, 04.03.2010 - C-496/08

    Angé Serrano u.a. / Parlament - Rechtsmittel - Beamte - Erfolgreiche Teilnahme an

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-362/05

    Wunenburger / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinschaftsbeamter - Beamtenstatut -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2013 - C-239/12

    Abdulrahim / Rat und Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2003 - C-470/00

    Parlament / Ripa di Meana u.a.

  • EuGH, 09.08.1994 - C-412/92

    Parlament / Meskens

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2005 - C-138/03

    Italien / Kommission - Strukturfonds - Kofinanzierung - Verordnung (EG) Nr.

  • EuGH, 06.07.1988 - 236/86

    Dillinger Hüttenwerke / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-761/18

    Leino-Sandberg/ Parlament

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2016 - C-361/14

    Kommission / McBride u.a. - Rechtsmittel - Auslegung von Art. 266 AEUV - Art. 4

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-68/94

    Französische Republik und Société commerciale des potasses et de l'azote (SCPA)

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2011 - C-113/10

    Zuckerfabrik Jülich - Zucker - Festsetzung von Produktionsabgaben -

  • EuGH, 23.05.1989 - 378/87

    Top Hit Holzvertrieb / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.08.2018 - C-325/18

    C.E. und N.E. - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in

  • EuG, 19.06.2009 - T-269/03

    Socratec / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-273/04

    Polen / Rat - Gemeinsame Agrarpolitik - Reform - Erweiterung der Europäischen

  • EuG, 19.03.2010 - T-42/06

    Gollnisch / Parlament - Vorrechte und Befreiungen - Mitglied des Europäischen

  • EuG, 01.03.2017 - T-472/15

    EAD / Gross

  • EuG, 20.05.1999 - T-220/97

    H. & R. Ecroyd / Kommission

  • EuGH, 09.01.1997 - C-143/95

    Kommission / Socurte u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1992 - C-309/89

    Codorníu SA gegen Rat der Europäischen Union. - Nichtigkeitsklage - Verordnung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1992 - C-106/90

    Emerald Meats Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.1985 - 59/84

    Tezi Textiel BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Gemeinsame

  • EuG, 14.11.2013 - T-456/11

    ICdA u.a. / Kommission - REACH - Übergangsmaßnahmen bezüglich der Beschränkungen,

  • EuG, 30.04.2003 - T-167/01

    Schmitz-Gotha Fahrzeugwerke / Kommission

  • EuG, 19.05.1994 - T-465/93
  • EuG, 16.07.1998 - T-72/97

    Proderec / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.1998 - C-415/96

    Spanien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.03.1989 - 378/87

    Top Hit Holzvertrieb GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1988 - 236/86

    Dillinger Hüttenwerke AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1990 - 180/88

    Wirtschaftsvereinigung Eisen- und Stahlindustrie gegen Kommission der

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Rechtsprechung
   AG Dortmund, 03.12.1979 - 73 - 79/79, 73/79, 74/70, 75/79, 76/79   

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https://dejure.org/1979,21455
AG Dortmund, 03.12.1979 - 73 - 79/79, 73/79, 74/70, 75/79, 76/79 (https://dejure.org/1979,21455)
AG Dortmund, Entscheidung vom 03.12.1979 - 73 - 79/79, 73/79, 74/70, 75/79, 76/79 (https://dejure.org/1979,21455)
AG Dortmund, Entscheidung vom 03. Dezember 1979 - 73 - 79/79, 73/79, 74/70, 75/79, 76/79 (https://dejure.org/1979,21455)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   FG Hamburg, 05.06.1981 - I 76/79   

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https://dejure.org/1981,20774
FG Hamburg, 05.06.1981 - I 76/79 (https://dejure.org/1981,20774)
FG Hamburg, Entscheidung vom 05.06.1981 - I 76/79 (https://dejure.org/1981,20774)
FG Hamburg, Entscheidung vom 05. Juni 1981 - I 76/79 (https://dejure.org/1981,20774)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   RG, 21.10.1879 - 76/79   

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https://dejure.org/1879,109
RG, 21.10.1879 - 76/79 (https://dejure.org/1879,109)
RG, Entscheidung vom 21.10.1879 - 76/79 (https://dejure.org/1879,109)
RG, Entscheidung vom 21. Oktober 1879 - 76/79 (https://dejure.org/1879,109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Findet §. 240 St.G.B.'s Anwendung, wenn nicht das Nötigen selbst, sondern nur das dazu angewendete Mittel der Bedrohung mit einem Verbrechen oder Vergehen widerrechtlich ist?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 1, 5
 
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Wird zitiert von ...

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 31.01.1980 - 76/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,13689
Generalanwalt beim EuGH, 31.01.1980 - 76/79 (https://dejure.org/1980,13689)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 31.01.1980 - 76/79 (https://dejure.org/1980,13689)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 31. Januar 1980 - 76/79 (https://dejure.org/1980,13689)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Karl Könecke Fleischwarenfabrik GmbH & Co. KG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 06.03.1979 - 92/78

    Simmenthal / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.01.1980 - 76/79
    Auch in dem Verfahren, zu dem ich mich nunmehr äußere, geht es um das besondere Einfuhrregime für gefrorenes Rindfleisch, das schon aus der Rechtssache 92/78 (Simmenthai S.p.A./Kommission, Urteil vom 6. März 1979, Slg. 1979, 777) bekannt ist.

    zur einstweiligen Aussetzung des Koppelungssystems (ABI. L 71 vom 22. März 1979, S. 15) sowie die Verordnungen Nrn. 1136, 1137 und 1138/79 zur Änderung des Regimes (ABI. L 141 vom 9. Juni 1979, S. 10, 13 und 15) -, kann ich daher auf das Verfahren 92/78 Bezug nehmen.

    berief sie sich auf das inzwischen in der Rechtssache 92/78 ergangene Urteil sowie auf die in dieser Rechtssache von der Firma Simmenthai vorgetragenen Argumente.

    In diesem Sinne dürfte auch das Urteil 92/78 (Entscheidungsgründe 23 bis 26) zu verstehen sein, wenn in ihm davon gesprochen wird, die Kommission entscheide unmittelbar über Annahme oder Ablehnung jedes auf die Ausschreibungen unterbreiteten Angebots.

    Ein solches Interesse bestehe hinsichtlich des Anliegens, mit Hilfe einer Kritik an den Rechtsgrundlagen der Entscheidung zu einer Änderung des Systems zu kommen, sicher nicht mehr seit Erlaß des Urteils in der Rechtssache 92/78, das diese Kritik bereits als berechtigt, anerkannt habe.

    Denn diese sind schon vor Einleitung des vorliegenden Verfahrens im Urteil der Rechtssache 92/78 als zutreffend bezeichnet worden.

    Da aber zusätzliche, die Gültigkeit der Regelung betreffende Gesichtspunkte im vorliegenden Verfahren nicht aufgezeigt worden sind *- die Klägerin bezog sich voll und ganz auf das Vorbringen der Firma Simmenthai in der Rechtssache 92/78 -, ist insoweit ein Rechtsschutzinteresse tatsächlich nicht gegeben.

    c) Was etwaige Schadensersatzansprüche anbelangt, so muß sicher die Erwägung zurückgewiesen werden, solche Ansprüche seien offensichtlich aussichtslos; hierfür bezieht sich die Kommission einmal auf den Umstand, die angeblich schadenverursachenden Akte - nämlich die Rechtsgrundlage der angegriffenen Entscheidung - hätten allgemeine Tragweite und seien aufgrund wirtschaftspolitischen Ermessens getroffen worden, sowie zum anderen auf meine Wertung des Koppelungssystems in den Schlußanträgen in der Rechtssache 92/78 und die gegen die neue Regelung bereits vorgebrachte Kritik, woraus sich ergebe, daß jedenfalls nicht von einer qualifizierten Verletzung einer höherrangigen Schutznorm die Rede sein könne.

    Zu dieser Wertung fühle ich mich nicht zuletzt im Hinblick auf das Verfahren 92/78 berechtigt.

    II - Zur Hauptsache Dieser zweite Teil der Untersuchung läßt sich offensichtlich - nicht zuletzt wegen des Urteils 92/78 - kürzer gestalten.

    Da diese Entscheidung sich auf das besondere Einfuhrregime stützt, wie es bis zum Frühjahr des Jahres 1979 gegolten hat und schon in der Rechtssache 92/78 zu behandeln war, und da die Klägerin dazu - unter Verweisung auf die in der Rechtssache 92/79 vorgetragenen Argumentation - die gleiche Kritik vorgebracht hat, kann man insofern nur zu der Feststellung kommen, daß die Entscheidung der Kommission vom 30. Januar 1979, soweit sie die Klägerin betrifft, wegen fehlerhafter Rechtsgrundlage aufgehoben werden muß.

    Da die Interventionsstelle im Ausschreibungsverfahren - wie im Urteil 92/78 ausgeführt wurde - nur die Funktion hatte, die Angebote zu sammeln, sie der Kommission zu übermitteln und den Beteiligten das Ergebnis der Ausschreibung mitzuteilen, liegt es tatsächlich nahe, sie insofern als einfaches Hilfsorgan der Kommission anzusehen.

  • EuGH, 18.03.1980 - 92/79

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.01.1980 - 76/79
    Da diese Entscheidung sich auf das besondere Einfuhrregime stützt, wie es bis zum Frühjahr des Jahres 1979 gegolten hat und schon in der Rechtssache 92/78 zu behandeln war, und da die Klägerin dazu - unter Verweisung auf die in der Rechtssache 92/79 vorgetragenen Argumentation - die gleiche Kritik vorgebracht hat, kann man insofern nur zu der Feststellung kommen, daß die Entscheidung der Kommission vom 30. Januar 1979, soweit sie die Klägerin betrifft, wegen fehlerhafter Rechtsgrundlage aufgehoben werden muß.
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