Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1986

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   EuGH, 21.01.1987 - 76/84   

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https://dejure.org/1987,2438
EuGH, 21.01.1987 - 76/84 (https://dejure.org/1987,2438)
EuGH, Entscheidung vom 21.01.1987 - 76/84 (https://dejure.org/1987,2438)
EuGH, Entscheidung vom 21. Januar 1987 - 76/84 (https://dejure.org/1987,2438)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Rienzi / Kommission

    BEAMTENSTATUT, ARTIKEL 78 ABSATZ*2
    BEAMTE - RUHEGEHÄLTER - RUHEGEHALT WEGEN DIENSTUNFÄHIGKEIT - FESTSTELLUNG DES VORLIEGENS EINER BERUFSKRANKHEIT - JEWEILIGE ZUSTÄNDIGKEITEN DES INVALIDITÄTSAUSSCHUSSES UND DER VERWALTUNG

  • EU-Kommission

    Rienzi / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Zusammensetzung und Aufgaben des Invaliditätsausschusses; Grenzen der Zuständigkeit des Invaliditätsausschusses; Anerkennung einer Krankheit als Berufskrankheit

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 78 Abs. 2; ; Beamtenstatut Art. 7 Anhang II; ; Beamtenstatut Art. 13 Anhang VIII

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEAMTE - RUHEGEHÄLTER - RUHEGEHALT WEGEN DIENSTUNFÄHIGKEIT - FESTSTELLUNG DES VORLIEGENS EINER BERUFSKRANKHEIT - JEWEILIGE ZUSTÄNDIGKEITEN DES INVALIDITÄTSAUSSCHUSSES UND DER VERWALTUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dienstunfähigkeit eines Beamten aufgrund einer Berufskrankheit; Beurteilung medizinischer Fragen durch den Invaliditätsausschuss

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1991 - C-185/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Walter Gill. - Beamte -

    Da jedoch dem Ausschuß die Entscheidung übertragen ist, ob ein Beamter dauernd voll dienstunfähig ist, kann davon ausgegangen werden, daß sich seine Zuständigkeit auf alle medizinischen Fragen erstreckt (vgl. Urteil in der Rechtssache 76/84, Rienzi/Kommission, Slg. 1987, 315, Randnr. 9).

    Für das oben befürwortete Verständnis der Rechtssache 257/81 (K./Rat) spricht das in Nummer 6 zitierte Urteil Rienzi/Kommission, in dessen Randnummern 9 bis 12 der Gerichtshof folgendes festgestellt hat:.

    So wäre, wie bereits erwähnt, die Frage, ob die Tätigkeit, durch die eine Krankheit entstanden ist, in den Rahmen der Dienstausübung des Beamten oder eines dienstwidrigen Verhaltens fällt, eine von der Anstellungsbehörde zu entscheidende Rechtsfrage (vgl. Rechtssache 76/84, Rienzi/Kommission, a. a. O.).

    Der Grundsatz, daß Fragen der Kausalität medizinischer Natur sind und vom Invaliditätsausschuß zu entscheiden sind, folgt eindeutig aus den Urteilen des Gerichtshofes in den Rechtssachen 257/81 und 76/84 (a. a. O.).

  • EuG, 23.10.2018 - T-567/16

    McCoy / Ausschuss der Regionen - Öffentlicher Dienst - Beamte - Soziale

    Daher oblag es dem Invaliditätsausschuss, zu untersuchen, ob aus medizinischer Sicht die Dienstunfähigkeit des Klägers auf einer Berufskrankheit beruhte, deren Ursache in den Arbeitsbedingungen des Klägers zur Zeit seiner Tätigkeit im Ausschuss der Regionen lag oder nicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 1987, Rienzi/Kommission, 76/84, EU:C:1987:17, Rn. 9 und 12).

    Er hatte daher zu untersuchen, ob aus medizinischer Sicht die Dienstunfähigkeit des Klägers auf einer Berufskrankheit beruhte, deren Ursache in den Arbeitsbedingungen des Klägers lag, oder nicht (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 21. Januar 1987, Rienzi/Kommission, 76/84, EU:C:1987:17, Rn. 9 und 12).

  • EuGH, 17.04.1997 - C-90/95

    De Compte / Parlament

    Diese Rücknahmeentscheidung wurde im wesentlichen mit dem Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes vom 21. Januar 1987 in der Rechtssache 76/84 (Rienzi/Kommission, Slg. 1991, 315) begründet, wonach eine Krankheit nur dann als Berufskrankheit eingestuft werden könne, wenn sie bei oder anläßlich der ordnungsgemässen Dienstausübung durch den Betroffenen entstanden sei.
  • EuGöD, 29.09.2009 - F-69/07

    O / Kommission - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Art. 88 BSB -

    Hierzu ist festzustellen, dass der in Art. 9 Abs. 1 Buchst. b des Statuts vorgesehene Invaliditätsausschuss wie jeder Ärzteausschuss (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 21. Januar 1987, Rienzi/Kommission, 76/84, Slg. 1987, 315, Randnrn. 9 bis 12; Urteil des Gerichts erster Instanz vom 9. Juli 1997, S/Gerichtshof, T-4/96, Slg. 1997, II-1125, Randnrn. 41 und 59) nur befugt ist, eine Stellungnahme zu sämtlichen entscheidungserheblichen Gesichtspunkten abzugeben, die einer medizinischen Beurteilung unterliegen, nicht aber darin, rechtliche Wertungen vorzunehmen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1996 - C-90/95

    Henri de Compte gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Entscheidung, mit der

    (7) - Urteil vom 21. Januar 1987 in der Rechtssache 76/84 (Rienzi/Kommission, Slg. 1987, 315, Randnrn. 10 und 11).
  • EuG, 23.03.1993 - T-43/89

    Walter Gill gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Die Kommission hat darauf entgegnet, daß der Invaliditätsausschuß selbst den Umfangs seines Auftrags umschrieben habe, indem er auf der ersten Seite seines Gutachtens Randnummer 10 des Urteils des Gerichtshofes vom 21. Januar 1987 in der Rechtssache 76/84 (Rienzi/Kommission, Slg. 1987, 315) zitiert habe, nach der der Auftrag des Invaliditätsausschusses darin bestehe, die Ursache der Dienstunfähigkeit festzustellen und zu prüfen, ob der Krankheitszustand des Klägers in einem hinreichend direkten Zusammenhang mit einem spezifischen und typischen, der vom Kläger ausgeuebten Tätigkeit anhaftenden Risiko stehe.
  • EuG, 09.07.1997 - T-4/96

    S / Gerichtshof

    Bezüglich der genauen Bedeutung der Begriffe "allgemeine Lebensumstände" und "pathologische Persönlichkeit" weist das Gericht darauf hin, daß die Aufgabe des Ärzteausschusses nur darin besteht, rein wissenschaftliche Stellungnahmen abzugeben, nicht aber darin, rechtliche Wertungen vorzunehmen (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 21. Januar 1987 in der Rechtssache 76/84, Rienzi/Kommission, Slg. 1987, 315, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2004 - C-181/03

    Nardone / Kommission - Rechtsmittel - Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit -

    Zur Verteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Ausschuss und der Verwaltung siehe insbesondere Urteil vom 21. Januar 1987 in der Rechtssache 76/84 (Rienzi/Kommission, Slg. 1987, 315, Randnrn. 8 bis 12).
  • EuG, 27.02.1992 - T-165/89

    Onno Plug gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Verfahren

    Nach der Auslegung der einschlägigen Bestimmungen des Statuts durch den Gerichtshof braucht der Krankheitszustand des Betroffenen lediglich in einem "hinreichend direkten Zusammenhang" mit der von ihm ausgeuebten Tätigkeit zu stehen (vgl. Urteile vom 21. Januar 1987 in der Rechtssache 76/84, Rienzi/Kommission, Slg. 1987, 315, Randnr. 10, und vom 12. Januar 1983, K./Rat, a. a. O., Randnr. 20).
  • EuG, 26.09.1990 - T-122/89

    F. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - 1)

    Sie berief sich in dieser Entscheidung auf das Urteil des Gerichtshofes vom 21. Januar 1987 in der Rechtssache 76/84 ( Rienzi/Kommission, Slg. 1987, 315 ) und führte aus, die fraglichen 18 % könnten im Rahmen der Sicherung für den Fall von Berufskrankheiten im Sinne von Artikel 73 des Statuts nicht berücksichtigt werden, und erkannte dem Kläger folglich aufgrund dieser Vorschrift einen Invaliditätsgrad von 50 % zu.
  • EuG, 23.11.2004 - T-376/02

    O / Kommission

  • EuG, 23.04.2018 - T-747/16

    Vincenti / EUIPO

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.1987 - 242/85

    J. J. Geist gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1987 - 214/85

    Sandro Gherardi Dandolo gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

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   Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1986 - 76/84   

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Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1986 - 76/84 (https://dejure.org/1986,17787)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.10.1986 - 76/84 (https://dejure.org/1986,17787)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1986 - 76/84 (https://dejure.org/1986,17787)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Alessandro Rienzi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Ablehnung der Anerkennung einer Berufskrankheit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 12.01.1983 - 257/81

    K. / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1986 - 76/84
    Hingewiesen werden kann andererseits auf das Urteil der Rechtssache 257/81 3.

    - Urteil vom 12. ļanuar 1983 in der Rechtssache 257/81, K./ Rat der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1983, 1, 7 ff.

    Noch deutlicher ist die aus dem Urteil der Rechtssache 257/81 bereits zitierte Formulierung, nach der es darauf ankommt, ob der Krankheitszustand in einem hinreichend direkten Zusammenhang mit einem spezifischen und typischen Risiko steht, das der vom Kläger ausgeübten Tätigkeit anhaftet.

  • EuGH, 21.06.1984 - 69/83

    Lux / Rechnungshof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1986 - 76/84
    Bei dieser Deutung bestand zweifellos kein Anlaß, in 1 - Urteil vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, Charles Lux/Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1984, 2447.
  • EuGH, 24.11.1983 - 342/82

    Cohen / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1986 - 76/84
    Wenn es hier heißt: "Erkennt der Invaliditätsausschuß an, 2 - Urteil vom 24. November 1983 in der Rechtssache 342/82, Hårtog Cohen/Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Slg. 1983, 3829.
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