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   VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 77-IV-18   

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VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 77-IV-18 (https://dejure.org/2019,969)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18.01.2019 - 77-IV-18 (https://dejure.org/2019,969)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18. Januar 2019 - 77-IV-18 (https://dejure.org/2019,969)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unangreifbarkeit gerichtlicher Entscheidungen über die Zurückweisung von Anhörungsrügen mit der Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Sachsen
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (27)

  • VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 77-IV-18
    brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).

    62-IV-00; st. Rspr.).

  • BVerfG, 19.10.2004 - 2 BvR 779/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 77-IV-18
    2004 - 2 BvR 779/04 - juris Rn. 29).
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 77-IV-18
    Beschluss vom 7. Dezember 1999, BVerfGE 101, 275 [294 f.], m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 11-IV-22
    Auf das in Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf verbürgte Recht können sich alle Verfahrensbeteiligten berufen, wobei die Gerichte das Verfahren so zu gestalten haben, dass alle Verfahrensbeteiligten auf seinen Gang und auf sein Ergebnis aktiv Einfluss nehmen können (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 110-IV-09 [HS]/Vf. 111-IV-09 [e.A.]; Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 62-IV-05).

    Die Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts sind insoweit der Nachprüfung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes entzogen, als nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 110-IV-19 [HS]; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18 m.w.N.).

    Darüber hinaus umfasst das verfassungsrechtliche Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf in seiner Ausprägung als allgemeiner Justizgewährungsanspruch auch die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes, der die grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Verfahrensgegenstandes ermöglichen muss (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 51-IV-18 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 2 BvR 2259/17 - juris Rn. 18; Beschluss vom 19. Oktober 2004 - 2 BvR 779/04 - juris Rn. 29).

  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 110-IV-19

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidungen

    Auf das in Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf verbürgte Recht können sich alle Verfahrensbeteiligten berufen, wobei die Gerichte das Verfahren so zu gestalten haben, dass alle Verfahrensbeteiligten auf seinen Gang und auf sein Ergebnis aktiv Einfluss nehmen können (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 62-IV-05; Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 110-IV-09 [HS]/Vf. 111-IV-09 [e.A.]; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18).

    Die Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts sind insoweit der Nachprüfung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes entzogen, als nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18 m.a.N.).

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2023 - 116-IV-21
    Zudem liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 13-IV-20; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; st. Rspr.).

    Auch ein überraschendes Abweichen des Gerichts von einem zuvor erteilten rechtlichen Hinweis kann das rechtliche Gehör verletzen (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; Beschluss vom 30. September 2016 - Vf. 95-IV16; Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 97-IV-09).

    Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts sind insoweit der Nachprüfung des Verfassungsgerichtshofes entzogen, als nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Oktober 2021 - Vf. 46IV-22; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18 m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 112-IV-21
    Unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit ist es auch, dass die Verfahrensbeteiligten nicht bloßes Objekt des Verfahrens sind, sondern die Möglichkeit haben, auf seinen Gang und auf sein Ergebnis aktiv Einfluss zu nehmen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 62-IV-05; Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 110-IV-09 [HS]/Vf. 111-IV-09 [e.A.]; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18).

    Die Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts sind insoweit der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen, als nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 110-IV-19 [HS]; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18 m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 118-IV-21

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der

    Unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit ist es auch, dass die Verfahrensbeteiligten nicht bloßes Objekt des Verfahrens sind, sondern die Möglichkeit haben, auf seinen Gang und auf sein Ergebnis aktiv Einfluss zu nehmen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 62-IV-05; Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 110-IV-09 [HS]/Vf. 111-IV-09 [e.A.]; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18).

    Rechtsfall von einigem Gewicht sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 110-IV-19 [HS]; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18 m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 46-IV-21
    Auf das in Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf verbürgte Recht können sich alle Verfahrensbeteiligten berufen, wobei die Gerichte das Verfahren so zu gestalten haben, dass alle Verfahrensbeteiligten auf seinen Gang und auf sein Ergebnis aktiv Einfluss nehmen können (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 62-IV-05; Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 110-IV-09 [HS]/Vf. 111-IV-09 [e.A.]; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18).

    Die Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts sind insoweit der Nachprüfung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs entzogen, als nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18 m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 137-IV-20

    Corona, Einspruchsverwerfung, Zugangserschwerung, Datenschutz

    Die Auslegung der gesetzlichen Vorschriften in den jeweils maßgebenden Prozessordnungen ist grundsätzlich Sache der Fachgerichte; sie wird vom Verfassungsgerichtshof nur eingeschränkt überprüft (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 62-IV-05; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18).
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 65-IV-19
    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 49-IV-22

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Zuweisungsentscheidung eines

    Hierauf können sich alle Verfahrensbeteiligten berufen, wobei die Gerichte das Verfahren so zu gestalten haben, dass alle Verfahrensbeteiligten auf seinen Gang und auf sein Ergebnis aktiv Einfluss nehmen können (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 11-IV-22; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 110-IV-09 [HS]/Vf. 111-IV-09 [e.A.]; Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 62-IV-05).

    Die Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts sind insoweit der Nachprüfung des Verfassungsgerichtshofes entzogen, als nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 11-IV-22; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 110-IV-19 [HS]; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18 m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 48-IV-22
    Hierauf können sich alle Verfahrensbeteiligten berufen, wobei die Gerichte das Verfahren so zu gestalten haben, dass alle Verfahrensbeteiligten auf seinen Gang und auf sein Ergebnis aktiv Einfluss nehmen können (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 11-IV-22; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 110-IV-09 [HS]/Vf. 111-IV-09 [e.A.]; Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 62-IV-05).

    Die Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts sind insoweit der Nachprüfung des Verfassungsgerichtshofes entzogen, als nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 11-IV-22; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 110-IV-19 [HS]; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18 m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 46-IV-22

    Übertragung der elterlichen Sorge ganz oder teilweise allein auf einen Elternteil

  • VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 34-IV-22
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 24-IV-22

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verpflichtung des Freistaates

  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 13-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 47-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 121-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 120-IV-19

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Begründung und

  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 126-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 8-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 06.09.2019 - 25-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 65-IV-21

    Hinreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung der

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