Rechtsprechung
BFH, 08.10.2012 - I B 76, 77/12, I B 76/12, I B 77/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Ergehen des FG-Urteils ohne mündliche Verhandlung bei fehlendem Einverständnis eines Beteiligten - Aufhebung und Zurückverweisung - Nachprüfung von Prozesshandlungen durch das Revisionsgericht
- openjur.de
Ergehen des FG-Urteils ohne mündliche Verhandlung bei fehlendem Einverständnis eines Beteiligten; Aufhebung und Zurückverweisung; Nachprüfung von Prozesshandlungen durch das Revisionsgericht
- Bundesfinanzhof
FGO § 90 Abs 1 S 1, FGO § 90 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 6, FGO § 118 Abs 2, FGO § 119 Nr 3, GG Art 103 Abs 1, FGO § 96 Abs 2
Ergehen des FG-Urteils ohne mündliche Verhandlung bei fehlendem Einverständnis eines Beteiligten - Aufhebung und Zurückverweisung - Nachprüfung von Prozesshandlungen durch das Revisionsgericht
- Bundesfinanzhof
Ergehen des FG-Urteils ohne mündliche Verhandlung bei fehlendem Einverständnis eines Beteiligten - Aufhebung und Zurückverweisung - Nachprüfung von Prozesshandlungen durch das Revisionsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 90 Abs 1 S 1 FGO, § 90 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO, § 118 Abs 2 FGO
Ergehen des FG-Urteils ohne mündliche Verhandlung bei fehlendem Einverständnis eines Beteiligten - Aufhebung und Zurückverweisung - Nachprüfung von Prozesshandlungen durch das Revisionsgericht - rewis.io
Ergehen des FG-Urteils ohne mündliche Verhandlung bei fehlendem Einverständnis eines Beteiligten - Aufhebung und Zurückverweisung - Nachprüfung von Prozesshandlungen durch das Revisionsgericht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren
- datenbank.nwb.de
Aufhebung und Zurückverweisung bei Ergehen eines FG-Urteils ohne mündliche Verhandlung bei fehlendem Einverständnis eines Beteiligten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren und Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 03.04.2012 - 1 K 472/11
- FG Nürnberg, 03.04.2012 - 1 K 473/11
- BFH, 08.10.2012 - I B 76, 77/12, I B 76/12, I B 77/12
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 27.07.1977 - I R 207/75
Klageerhebung - Schriftliche Klageerhebung - Eigenhändige Unterschrift - …
Auszug aus BFH, 08.10.2012 - I B 76/12
Denn die Nachprüfung von Prozesshandlungen --wie hier der Zustimmungserklärungen der Klägerin-- gehört zu den Aufgaben des Revisionsgerichts (Senatsurteil vom 27. Juli 1977 I R 207/75, BFHE 123, 286, BStBl II 1978, 11; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 118 Rz 48, m.w.N.).
- BFH, 20.11.2014 - IV R 47/11
Gesonderte und einheitliche Feststellung der Hinzurechnungsbeträge nach § 15a …
In der Auslegung prozessualer Willenserklärungen, die im erstinstanzlichen Klageverfahren abgegeben worden sind, ist das Revisionsgericht frei; es ist insoweit nicht gemäß § 118 Abs. 2 FGO an die Auslegung durch die Vorinstanz gebunden (…vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Februar 2012 IV R 32/09, BFH/NV 2012, 1479, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2012 I B 76, 77/12, BFH/NV 2013, 219, m.w.N.). - VG Düsseldorf, 26.04.2013 - 17 K 1776/12
Dublin II VO Art 3; AsylVfG § 34a; AsylVfG § 27a
Mit Beschluss vom 23. Januar 2012 gab die seinerzeit zuständige Kammer der damaligen Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung auf, Maßnahmen zum Vollzug der Überstellung nach Italien vorläufig für die Dauer von sechs Monaten auszusetzen und die Ausländerbehörde hiervon zu unterrichten (Az.: 21 L 77/12.A).Denn das Gericht hat zunächst mit Beschluss vom 23. Januar 2012 der seinerzeitigen Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO aufgegeben, Maßnahmen zum Vollzug der Überstellung nach Italien vorläufig auszusetzen (Az.: 21 L 77/12.A) und mit Beschluss vom 29. November 2012 (Az.: 21 L 2204/12.A) die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet.
- BFH, 17.09.2014 - VI B 75/14
Keine Bindung des BFH an die Auslegung des FG von Prozesserklärungen - …
a) In der Auslegung prozessualer Willenserklärungen, die im erstinstanzlichen Klageverfahren abgegeben worden sind, ist das Revisionsgericht frei; es ist insoweit nicht gemäß § 118 Abs. 2 FGO an die Auslegung durch die Vorinstanz gebunden (BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2012 I B 76, 77/12, BFH/NV 2013, 219, m.w.N.).
- BFH, 30.05.2014 - I B 118/13
Auslegung des Klageantrags
In der Auslegung prozessualer Willenserklärungen, die im erstinstanzlichen Klageverfahren abgegeben worden sind, ist das Revisionsgericht frei; es ist insoweit nicht gemäß § 118 Abs. 2 FGO an die Auslegung durch die Vorinstanz gebunden (Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2012 I B 76, 77/12, BFH/NV 2013, 219, m.w.N.). - BFH, 04.04.2000 - VIII R 67/98
Schmelzkäse - Ausfuhranmeldung - Ausfuhrerstattung - Vorschuß - …
Der beschließende Senat teilt jedoch die Auffassung des HZA, dass kein Fall höherer Gewalt i.S. des Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 3 erster Spiegelstrich (später Buchst. a, vgl. Verordnung (EWG) Nr. 495/97, ABlEG Nr. L 77/12) VO Nr. 3665/87 vorliegt. - EGMR, 24.10.2023 - 41151/20
ALTIUS INSURANCE LTD v. CYPRUS
In civil action Kaoullas and Kaoullas v. Attorney General (no. 1/2017, 4 July 2018), the claimants filed an action with the Supreme Court under Law 2(I)/2010 complaining of a delay in civil appeal no. 77/12, which they later withdrew.