Rechtsprechung
   EuGH, 19.06.1973 - 77/72   

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https://dejure.org/1973,254
EuGH, 19.06.1973 - 77/72 (https://dejure.org/1973,254)
EuGH, Entscheidung vom 19.06.1973 - 77/72 (https://dejure.org/1973,254)
EuGH, Entscheidung vom 19. Juni 1973 - 77/72 (https://dejure.org/1973,254)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Capolongo / Azienda Agricola Maya

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 92 ABSATZ 1
    1 . STAATLICHE BEIHILFEN - AUFHEBUNG - UNMITTELBARE GELTUNG - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Capolongo / Azienda Agricola Maya

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 92 Abs. 1; ; EWGV Art. 86; ; EWGV Art. 13; ; EWGV Art. 30; ; EWGV Art. 93

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. STAATLICHE BEIHILFEN - AUFHEBUNG - UNMITTELBARE GELTUNG - VORAUSSETZUNGEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 25.06.1970 - 47/69

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.06.1973 - 77/72
    A - Erklärungen der Kommission Nach einer Untersuchung der Zuständigkeiten, Ziele und Finanzierungsmittel des ENCC bemerkt die Kommission, veranlaßt durch das Urteil des Gerichtshofes vom 25. Juni 1970 in der Rechtssache 47/69 (Regierung der Französischen Republik/Kommission) habe sie nach Artikel 93 Absatz 2 mehrere Verfahren eingeleitet, darunter auch eines wegen der umstrittenen parafiskalischen Abgabe.

    Diese Finanzierungsweise durch Beiträge habe der Gerichtshof bereits in der Rechtssache 47/69 (EuGH 25. Juni 1970 - Regierung der Französischen Republik/Kommission - Slg. 1970, 487) untersucht, wobei er deren protektionistische Wirkung festgestellt habe, eine Wirkung, die vorliegend dank des Beitrages erzielt werde, den nichtitalienischen Unternehmen mit den ihnen daraus entstehenden nachteiligen Folgen zu entrichten hätten.

  • EuGH, 01.07.1969 - 2/69

    Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Brachfeld u.a.

    Auszug aus EuGH, 19.06.1973 - 77/72
    Die italienische Regierung beruft sich insoweit auf die zwei Urteile vom 1. Juli 1969 (Rechtssache 24/68 - Kommission/Italienische Republik - Slg. 1969, 193; verbundene Rechtssachen 2 und 3/69 - Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders - Slg. 1969, 211) sowie das Urteil vom 14. Dezember 1972 in der Rechtssache 29/72 (Marimex/Italienische Finanzverwaltung - Slg. 1972, 1309).

    In seinem Urteil vom 1. Juli 1969 (verbundene Rechtssachen 2 und 3/69 - Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders - Slg. 1969, 211) habe der Gerichtshof im übrigen unausgesprochen eine Anwendung des Artikels 95 auf parafiskalische Abgaben abgelehnt.

  • EuGH, 01.07.1969 - 24/68

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 19.06.1973 - 77/72
    Die italienische Regierung beruft sich insoweit auf die zwei Urteile vom 1. Juli 1969 (Rechtssache 24/68 - Kommission/Italienische Republik - Slg. 1969, 193; verbundene Rechtssachen 2 und 3/69 - Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders - Slg. 1969, 211) sowie das Urteil vom 14. Dezember 1972 in der Rechtssache 29/72 (Marimex/Italienische Finanzverwaltung - Slg. 1972, 1309).
  • EuGH, 14.12.1972 - 29/72

    Marimex / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 19.06.1973 - 77/72
    Die italienische Regierung beruft sich insoweit auf die zwei Urteile vom 1. Juli 1969 (Rechtssache 24/68 - Kommission/Italienische Republik - Slg. 1969, 193; verbundene Rechtssachen 2 und 3/69 - Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders - Slg. 1969, 211) sowie das Urteil vom 14. Dezember 1972 in der Rechtssache 29/72 (Marimex/Italienische Finanzverwaltung - Slg. 1972, 1309).
  • BGH, 05.07.2007 - IX ZR 221/05

    Behandlung eigenkapitalersetzender Darlehen in der Insolvenz der Gesellschaft bei

    Diese Bestimmung entfaltet in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten erst dann unmittelbare Wirkung, wenn sie insbesondere durch eine Entscheidung der Kommission nach Art. 88 Abs. 2 EGV (früher Art. 93 Abs. 2 EGV) in Verbindung mit den vorgenannten Artikeln der EG-VO 659/1999 konkretisiert wurde (EuGH, Rs. 77/72, Slg. 1973, 611 Rn. 6; Rs. 78/76, Slg. 1977, 595 Rn. 10; Rs. C-301/87, Slg. 1990, I-307 Rn. 9 f, 21).
  • EuGH, 22.03.1977 - 78/76

    Steinike & Weinlig

    Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 15. Juli 1964, 6/64, Costa/ENEL, Slg. 1964, 1269; 11. Dezember 1973, 120/73, Lorenz, Slg. 1973, 1471; 19. Juni 1973, 77/72, Capolongo, Slg. 1973, 611) beurteilt die Kommission die Rechtslage folgendermaßen:.

    Die Kommission weist jedoch darauf hin, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 19. Juni 1973, 77/72, Capolongo, Slg. 1973, 611; 18. Juni 1975, 94/74, IGAV, Slg. 1975, 699) eine Abgabe, die grundsätzlich als inländische Abgabe anzusehen sei, dann als Abgabe zollgleicher Wirkung qualifiziert werden könne, wenn sie - auf inländische und eingeführte Erzeugnisse gleichermaßen erhoben - in spezifischer und ausschließlicher Weise dazu verwendet werde, allein inländische Erzeugnisse zu begünstigen.

    Nach den Urteilen Capolongo, 77/72, und IGAV, 94/74, könne im Falle einer nichtdiskriminierenden inländischen Abgabenregelung eine Abgabe zollgleicher Wirkung nur insoweit gegeben sein, als die belasteten und die begünstigten Erzeugnisse miteinander in Wettbewerb stünden und sich für einheimische Erzeugnisse ein spezifischer Wettbewerbsvorteil ergebe.

  • BGH, 04.04.2003 - V ZR 314/02

    Nachträgliche Anpassung des Kaufpreises für begünstigt erworbene Flächen

    Denn diese Bestimmung entfaltet in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten erst dann unmittelbare Wirkung, wenn sie insbesondere durch eine Entscheidung der Europäischen Kommission nach Art. 88 Abs. 2 EG-Vertrag (früher Art. 93 Abs. 2 EG-Vertrag) konkretisiert wurde (EuGH, Rs. 77/72, Capolongo/Maya, Slg. 1973, 611 Rdn. 6; Rs. 78/76, Steinike und Weinlig/Deutschland, Slg. 1977, 595 Rdn. 10; Geiger, EUV/EGV, 3. Aufl., Art. 87 EGV Rdn. 6).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 01.09.1972 - I 77/72   

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https://dejure.org/1972,10009
VGH Baden-Württemberg, 01.09.1972 - I 77/72 (https://dejure.org/1972,10009)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.09.1972 - I 77/72 (https://dejure.org/1972,10009)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. September 1972 - I 77/72 (https://dejure.org/1972,10009)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 23, 84
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2006 - 5 S 2619/05

    Fall einer unzulässigen Übertragung der Räum- und Streupflicht auf Anlieger ohne

    Wäre die Aufhebung des Zugangs- und Zufahrtsverbots in § 3 Nr. 5 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans "..." durch den 2. Änderungsbebauungsplan rechtmäßig, könnten die Kläger die zu räumenden Gehwegabschnitte auf kurzem Weg erreichen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.09.1972 - I 77/72 - ESVGH 23, 84; Urt. v. 28.05.1979 - I 391/79 - Juris: Entfernungen von bis zu 150 m sind zumutbar).

    In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist anerkannt, dass der Gedanke, der die Übertragung der Räum- und Streuobliegenheit auf die Anlieger rechtfertigt, nämlich dass diese die Gehwege im Gemeindegebiet regelmäßig schneller räumen und streuen können als die Gemeinde mit ihren dafür zur Verfügung stehenden begrenzten Kräften, nicht in sein Gegenteil verkehrt werden darf (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.09.1972 - I 77/72 - ESVGH 23, 84; kritisch hierzu Lorenz/Will a.a.O. Rdnr. 46).

  • VG Freiburg, 14.11.2007 - 1 K 762/07

    Übertragung der Straßenräumpflicht von der Gemeinde auf Anwohner durch Satzung

    Die maßgebliche innere Rechtfertigung der Übertragung der Räum- und Streuobliegenheit auf die Anlieger, nämlich dass diese die Gehwege im Gemeindegebiet regelmäßig schneller räumen und streuen können als die Gemeinde mit ihren dafür zur Verfügung stehenden begrenzten Kräften, darf zwar nicht in ihr Gegenteil verkehrt werden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.9.1972 - I 77/72 - ESVGH 23, 84; Urt. v. 14.11.2006, a.a.O.; kritisch hierzu Lorenz/Will, a.a.O., Rdnr. 46).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1973 - 77/72   

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https://dejure.org/1973,4178
Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1973 - 77/72 (https://dejure.org/1973,4178)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07.05.1973 - 77/72 (https://dejure.org/1973,4178)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. Mai 1973 - 77/72 (https://dejure.org/1973,4178)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Carmine Capolongo gegen Azienda Agricole Maya.

    Contributo ente nazionale per la cellulosa e per la carta

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 01.07.1969 - 24/68

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1973 - 77/72
    Was Artikel 13 angeht, so kann ihr entnommen werden, daß von zollgleichen Abgaben bei finanziellen Belastungen gesprochen wird, die ein Erzeugnis wegen der Grenzüberschreitung zu tragen hat (Rechtssachen 24/68 - Slg. 1969, 193, 2 und 3/69 - Slg. 1969, 211), oder (so das Urteil der Rechtssache 29/72) in Fällen, in denen Abgaben speziell importierte Güter treffen.

    Dagegen erfaßt Artikel 13 nicht solche Abgaben, die auch innerhalb des Staates vergleichbare einheimische Erzeugnisse in der gleichen Weise treffen oder die im Rahmen einer allgemeinen inländischen Abgabe erhoben werden (Rechtssache 24/68); es greift diese Vorschrift - wie es im Urteil 29/72 heißt - nicht ein bezüglich solcher Abgaben, die auch auf ähnliche nationale Produkte erhoben werden, namentlich wenn es sich um ein allgemeines Regime handelt, das imponierte und nationale Erzeugnisse systematisch nach den gleichen oder zumindest vergleichbaren Kriterien erfaßt.

  • EuGH, 05.05.1970 - 77/69

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1973 - 77/72
    Es kommt aber nach der Rechtsprechung nicht nur auf einen Vergleich der angewandten Sätze an, sondern auch auf die Besteuerungsgrundlage und die Art der Erhebung der Abgaben (Rechtssachen 28/69 - Slg. 1970, 187, 77/69 - Slg. 1970, 237 und 54/71 - Slg. 1971, 1107).
  • EuGH, 01.07.1969 - 2/69

    Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Brachfeld u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1973 - 77/72
    Was Artikel 13 angeht, so kann ihr entnommen werden, daß von zollgleichen Abgaben bei finanziellen Belastungen gesprochen wird, die ein Erzeugnis wegen der Grenzüberschreitung zu tragen hat (Rechtssachen 24/68 - Slg. 1969, 193, 2 und 3/69 - Slg. 1969, 211), oder (so das Urteil der Rechtssache 29/72) in Fällen, in denen Abgaben speziell importierte Güter treffen.
  • EuGH, 15.12.1971 - 51/71

    International Fruit Company u.a. / Produktschap voor Groenten en fruit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1973 - 77/72
    Es kommt aber nach der Rechtsprechung nicht nur auf einen Vergleich der angewandten Sätze an, sondern auch auf die Besteuerungsgrundlage und die Art der Erhebung der Abgaben (Rechtssachen 28/69 - Slg. 1970, 187, 77/69 - Slg. 1970, 237 und 54/71 - Slg. 1971, 1107).
  • EuGH, 15.04.1970 - 28/69

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1973 - 77/72
    Es kommt aber nach der Rechtsprechung nicht nur auf einen Vergleich der angewandten Sätze an, sondern auch auf die Besteuerungsgrundlage und die Art der Erhebung der Abgaben (Rechtssachen 28/69 - Slg. 1970, 187, 77/69 - Slg. 1970, 237 und 54/71 - Slg. 1971, 1107).
  • EuGH, 14.12.1971 - 43/71

    Politi / Ministero delle finanze

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1973 - 77/72
    Mit solchen Situationen hatten wir es schon wiederholt zu tun, und noch nie ist daraus die Konsequenz gezogen worden, die Vorlage sei unzulässig (Rechtssache 18/71 - Slg. 1971, 811 und 43/71 - Slg. 1971, 1039).
  • EuGH, 06.10.1970 - 9/70

    Grad / Finanzamt Traunstein

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1973 - 77/72
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes liegen unmittelbar anwendbare, subjektive Rechte der einzelnen begründende Vorschriften des Gemeinschaftsrechtes vor, wo Verpflichtungen normiert sind, die hinreichend klar und genau sind, die keiner Bedingung unterworfen und vollkommen sind und die nicht des Erlasses weiterer Akte bedürfen (vgl. dazu etwa die Urteile der Rechtssachen 6/64 - Slg. 1964, 1253 und 9/70 - Slg. 1970, 825).
  • EuGH, 26.10.1971 - 18/71

    Eunomia di Porro E. C.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1973 - 77/72
    Mit solchen Situationen hatten wir es schon wiederholt zu tun, und noch nie ist daraus die Konsequenz gezogen worden, die Vorlage sei unzulässig (Rechtssache 18/71 - Slg. 1971, 811 und 43/71 - Slg. 1971, 1039).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1975 - 45/75

    Rewe-Zentrale des Lebensmittel-Großhandels GmbH gegen Hauptzollamt Landau/Pfalz.

    Dabei bezog sich die Kommission auf die Urteile der Rechtssachen 77/72 (EuGH 19. Juni 1973 - Carmine Capolongo/Azienda Agricola Maya - Slg. 1973, 611) und 94/74 (EuGH 18. Juni 1975 - Industria Gomma Articoli Vari (IGAV)/Ente Nazionale per la Cellulosa e per la Carta (ENCC) - Slg. 1975, 699).
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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 17.11.1972 - V 77/72   

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https://dejure.org/1972,9887
FG Niedersachsen, 17.11.1972 - V 77/72 (https://dejure.org/1972,9887)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.11.1972 - V 77/72 (https://dejure.org/1972,9887)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. November 1972 - V 77/72 (https://dejure.org/1972,9887)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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