Rechtsprechung
EuGH, 18.02.1982 - 77/81 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
Zuckerfabrik Franken
LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - ZUCKER - DENATURIERUNGSPRÄMIE - VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE GEWÄHRUNG - VERWENDUNG VON DENATURIERTEM ZUCKER ZU FUTTERZWECKEN - ABWEICHENDE VERWENDUNG DURCH DRITTE - HAFTUNG DES EMPFÄNGERS DES PRÄMIENBESCHEIDS
- EU-Kommission
Zuckerfabrik Franken
- Judicialis
VERORDNUNG (EWG) NR. 100/72
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VERORDNUNG (EWG) NR. 100/72
LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - ZUCKER - DENATURIERUNGSPRÄMIE - VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE GEWÄHRUNG - VERWENDUNG VON DENATURIERTEM ZUCKER ZU FUTTERZWECKEN - ABWEICHENDE VERWENDUNG DURCH DRITTE - HAFTUNG DES EMPFÄNGERS DES PRÄMIENBESCHEIDS - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 11.05.1977 - 99/76
De beste Boter u.a. / BALM
Auszug aus EuGH, 18.02.1982 - 77/81
sich nämlich klar von den Regelungen, die den Urteilen des Gerichtshofes vom 11. Mai 1977 (Beste Boter u. a., verbundene Rechtssachen 99 und 100/76, Slg. 1977, 861) und vom 13. Dezember 1979 (Milch-, Fett- und Eier-Kontor, Rechtssache 42/79, Slg. 1979, 3703) zugrunde gelegen hätten, aus denen hervorgehe, daß dem Prämienberechtigten solche Verpflichtungen auferlegt gewesen seien. - EuGH, 14.03.1973 - 57/72
Westzucker GmbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Zucker
Auszug aus EuGH, 18.02.1982 - 77/81
Dieser Unterschied stehe aber nicht der erklärten Absicht entgegen, den denaturierten Zucker dem vorgesehenen Verwendungszweck zuzuführen, da die Kommission, wie sich aus dem Urteil vom 14. März 1973 (Westzucker, Rechtssache 57/72, Slg. 1973, 321) ergebe, "nicht gehindert [ist], die Festlegung von Kontrollen den Mitgliedstaaten zu überlassen". - EuGH, 13.12.1979 - 42/79
Milch-, Fett- und Eierkontor / BALM
Auszug aus EuGH, 18.02.1982 - 77/81
sich nämlich klar von den Regelungen, die den Urteilen des Gerichtshofes vom 11. Mai 1977 (Beste Boter u. a., verbundene Rechtssachen 99 und 100/76, Slg. 1977, 861) und vom 13. Dezember 1979 (Milch-, Fett- und Eier-Kontor, Rechtssache 42/79, Slg. 1979, 3703) zugrunde gelegen hätten, aus denen hervorgehe, daß dem Prämienberechtigten solche Verpflichtungen auferlegt gewesen seien.
- EuGH, 06.03.2014 - C-206/13
Siragusa - Vorabentscheidungsersuchen - Charta der Grundrechte der Europäischen …
Was den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anbelangt, so ist dieser Teil der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts, die durch eine nationale Regelung zu wahren sind, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt oder dieses durchführt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Februar 1982, Zuckerfabrik Franken, 77/81, Slg. 1982, 681, Rn. 22…, vom 16. Mai 1989, Buet und EBS, 382/87, Slg. 1989, 1235, Rn. 11…, vom 2. Juni 1994, Exportslachterijen van Oordegem, C-2/93, Slg. 1994, I-2283, Rn. 20, …und vom 2. Dezember 2010, Vandorou u. a., C-422/09, C-425/09 und C-426/09, Slg. 2010, I-12411, Rn. 65). - Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-427/06
Bartsch - Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts - Rechtliche Wirkungen von …
62 - Vgl. z. B. Urteile vom 27. September 1979, Eridania/Ministry for Agriculture and Forestry, 230/78, Slg. 1979, 2749, Randnr. 31, vom 18. Februar 1982, Zuckerfabrik Franken/Deutschland, 77/81, Slg. 1982, 681, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 30.05.1984 - 187/83
Nordbutter GmbH & Co. KG und Bayerische Milchversorgungs GmbH gegen …
Damit wird das Argument des Gerichts hinfällig, daß zwischen den vorliegenden verbundenen Rechtssachen und den Rechtssachen, die zu Ihren Urteilen 99 und 100/76 (Slg. 1977, 861) sowie 77/81 (Slg. 1982, 681) geführt haben, ein grundlegender Unterschied bestehe.Was die Frage betrifft, ob es im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit steht, daß die Molkerei gegenüber den mit der Durchführung der Verordnung betrauten Stellen für die nicht der Verordnung entsprechende Verwendung der denaturierten Magermilch haftet, rufe ich Ihnen das bereits zitierte Urteil in der Rechtssache 77/81 in Erinnerung.
- EuGH, 23.02.1983 - 8/82
Wagner / BALM
Der Gerichtshof habe in zahlreichen Entscheidungen, zuletzt in der Rechtssache 77/81 (Zuckerfabrik Franken, Slg. 1982, 681) festgestellt, daß die Einhaltung des Subventionszwecks eine Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung eines Marktvorteils darstelle. - EuGH, 02.06.1994 - C-2/93
Exportslachterijen van Oordegem / OBEA und Generale Bank
20 Diese nationalen Maßnahmen müssen zudem dem allgemeinen Verhältnismässigkeitsgrundsatz entsprechen, d. h. sie dürfen nicht die Grenzen dessen überschreiten, was für die Erreichung des verfolgten Zwecks angemessen und erforderlich ist (Urteil vom 18. Februar 1982 in der Rechtssache 77/81, Zuckerfabrik Franken, Slg. 1982, 681). - VGH Hessen, 06.03.1989 - 8 UE 997/84
Rückforderung der Sonderbeihilfe bei abweichender Denaturierung von …
Wenn ein Beihilfeempfänger schon dann zur Rückzahlung der Magermilchpulverbeihilfe verpflichtet ist, wenn nicht er selbst, sondern ein Dritter das mit Magermilchpulver hergestellte Mischfutter (nochmals) verarbeitet oder vermischt hat (so schon Hess. VGH, U. v. 02.07.84 -- VIII OE 25/82 -- = RdL 1985, S. 24 im Anschluß an EuGH U. v. 18.02.82 -- Rechtssache 77/81 --, EuGHE 1982, S. 681), so trifft ihn erst recht eine Einstandspflicht für das Verhalten eines von ihm mit der Herstellung des Mischfutters betrauten Dritten. - Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-526/19
Entoma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Lebensmittelsicherheit - Neuartige …
24 Vgl. in diesem Sinne z. B. Urteile vom 18. Februar 1982, Zuckerfabrik Franken (77/81, EU:C:1982:70, Rn. 23), vom 19. Juni 2012, Chartered Institute of Patent Attorneys (…C-307/10, EU:C:2012:361, Rn. 60), und vom 2. März 2017, Glencore Céréales France (…C-584/15, EU:C:2017:160, Rn. 55). - EuGH, 28.06.1984 - 187/83
Nordbutter
Das vorlegende Gericht führt aus, der Gerichtshof habe zwar bereits mehrfach Gelegenheit gehabt, sich mit der Problematik der Haftung eines Subventionsempfängers für das Verhalten Dritter zu befassen (Urteil vom 11.5. 1977, Roomboterfabriek "De Beste Boter" und Josef Hoche, Butterschmelzwerk, verbundene Rechtssachen 99 und 100/76, Slg. S. 861; Urteil vom 18.2. 1982, Zuckerfabrik Franken GmbH, Rechtssache 77/81, Slg. S. 681), diese Rechtssachen unterschieden sich aber sehr klar von den vorliegenden Sachen, denn es habe sich immer um Vergünstigungen gehandelt, die einem Unternehmen als Gegenleistung für eine bestimmte Verarbeitung oder Verwendung von Marktordnungswaren hätten gewährt werden sollen, wobei diese Verarbeitung oder Verwendung zunächst dem Begünstigten oblegen habe.
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1982 - 77/81 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Zuckerfabrik Franken GmbH gegen Bundesrepublik Deutschland.
Denaturierungsprämie für Zucker
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 26.02.1981 - I/2 E 158/79
- Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1982 - 77/81
- EuGH, 18.02.1982 - 77/81
- VG Frankfurt/Main, 01.12.1983 - I/2 E 158/79
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 11.05.1977 - 99/76
De beste Boter u.a. / BALM
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1982 - 77/81
Insofern sind meines Erachtens, entgegen der Meinung der Klägerin des Ausgangsverfahrens, durchaus auch die in den Rechtssachen 99 und 100/76 (NV Roomboterfabriek "de Beste Boter" und Josef Hoche, Butterschmelzwerk/Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung, Urteil vom 11. Mai 1977, Slg. 1977, 861) sowie in der Rechtssache 42/79 (Milch-, Fett- und Eier-Kontor GmbH/Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung, Urteil vom 13. Dezember 1979, Slg. 1979, 3703), in denen es gleichfalls um die Sicherung des gesetzlichen Verwendungszwecks beim Weiterverkauf ging, zum Ausdruck gekommenen Überlegungen für die Beurteilung des vorliegenden Falles mit heranzuziehen. - EuGH, 13.12.1979 - 42/79
Milch-, Fett- und Eierkontor / BALM
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1982 - 77/81
Insofern sind meines Erachtens, entgegen der Meinung der Klägerin des Ausgangsverfahrens, durchaus auch die in den Rechtssachen 99 und 100/76 (NV Roomboterfabriek "de Beste Boter" und Josef Hoche, Butterschmelzwerk/Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung, Urteil vom 11. Mai 1977, Slg. 1977, 861) sowie in der Rechtssache 42/79 (Milch-, Fett- und Eier-Kontor GmbH/Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung, Urteil vom 13. Dezember 1979, Slg. 1979, 3703), in denen es gleichfalls um die Sicherung des gesetzlichen Verwendungszwecks beim Weiterverkauf ging, zum Ausdruck gekommenen Überlegungen für die Beurteilung des vorliegenden Falles mit heranzuziehen. - EuGH, 28.06.1979 - 216/78
Beljatzky / Hauptzollamt Aachen-Süd
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1982 - 77/81
Hierbei ist zunächst daran zu erinnern, daß der Gerichtshof in den Rechtssachen 216/78 (Nicolai Beljatzky/ Hauptzollamt Aachen-Süd, Urteil vom 28. Juni 1979, Slg. 1979, 2273) und. - EuGH, 14.03.1973 - 57/72
Westzucker GmbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Zucker
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1982 - 77/81
Zu diesem Vorbringen, das die Frage betrifft, ob eine zu Unrecht gewährte Prämie auch dann von dem Empfänger zurückgefordert werden kann, wenn Dritte ohne dessen Verschulden den denaturierten Zucker zweckwidrig verwendet haben, ist darauf hinzuweisen, daß, wie der Gerichtshof in der Rechtssache 57/72 (Westzucker GmbH/Einfuhr- und Vorratsstelle für Zucker, Urteil vom 14. März 1973, Slg. 1973, 321) hervorgehoben hat, die Kommission gemäß Artikel 9 Absatz 8 der Verordnung Nr. 1009/67 des Rates vom 18. Dezember 1967 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker (…ABl. Nr. 308 vom 18.12.1967, S. 1) zuständig ist, die Befugnisse auszuüben, die erforderlich sind, um das Funktionieren des Systems der Denaturierungsprämien sicherzustellen. - EuGH, 28.06.1979 - 217/78
Corman / Hauptzollamt Aachen-Süd
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1982 - 77/81
(SA Nicolas Corman & Fils/ Hauptzollamt Aachen-Süd, Urteil vom 28. Juni 1979, Slg. 1979, 2287) eine Nachforderung von Währungsausgleichsbeträgen im Hinblick auf die Verfehlung eines festgelegten Verwendungszwecks für rechtmäßig gehalten hat, obgleich diese Rechtsfolge in der speziell den ermäßigten Betrag gewährenden Verordnung Nr. 1259/72, die den Gegenstand dieser Verfahren bildete, nicht vorgesehen war.