Rechtsprechung
   EuGH, 11.02.1988 - 77/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1996
EuGH, 11.02.1988 - 77/86 (https://dejure.org/1988,1996)
EuGH, Entscheidung vom 11.02.1988 - 77/86 (https://dejure.org/1988,1996)
EuGH, Entscheidung vom 11. Februar 1988 - 77/86 (https://dejure.org/1988,1996)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1996) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    The Queen / Customs und Excise, ex parte National Dried Fruit Trade Association

    Verordnungen Nrn . 516/77 und 521/77 des Rates; Verordnung Nr . 2742/82 der Kommission
    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse - Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von getrockneten Trauben - Ausgleichsabgabe zu einem festen Satz, gestützt auf den niedrigsten Weltmarktpreis - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    The Queen / Customs und Excise, ex parte National Dried Fruit Trade Association

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse - Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von getrockneten Trauben - Ausgleichsabgabe zu einem festen Satz, gestützt auf den niedrigsten Weltmarktpreis - Unzulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 12.04.1984 - 345/82

    Wünsche

    Auszug aus EuGH, 11.02.1988 - 77/86
    April 1984 in der Rechtssache 345/82 ( Wünsche, Slg . 1984, 1995 ) entschieden hat, daß die Kommission, wenn sie Schutzmaßnahmen vorsehen konnte, die die Einfuhren aus dritten Ländern völlig unterbanden, erst recht weniger einschneidende Maßnahmen anwenden durfte .
  • EuGH, 19.01.1995 - C-351/93

    Van der Linde und Tracotex / Minister van Landbouw, Natuurbeheer en Visserij

    Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung Nr. 2742/82 über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von getrockneten Trauben stellt weiterhin die Rechtsgrundlage für die Berechnung einer Ausgleichsabgabe dar, die erstmals nach Erlaß des Urteils des Gerichtshofes vom 11. Februar 1988 in der Rechtssache 77/86 erhoben wurde, soweit die Berechnung der Abgabe nicht zu einem Betrag führt, der den Unterschied zwischen dem Mindesteinfuhrpreis und dem tatsächlichen Einfuhrpreis übersteigt.

    Der Gerichtshof erkannte in seinem Urteil vom 11. Februar 1988 in der Rechtssache 77/86 (National Dried Fruit Trade Association, Slg. 1988, 757) für Recht, daß die Verordnung Nr. 2742/82 insoweit ungültig ist, als mit ihr die Ausgleichsabgabe zu einem festen Satz eingeführt worden ist.

    1) Ist die Verordnung (EWG) Nr. 994/88 dahin auszulegen, daß sie anstelle der durch das Urteil des Gerichtshofes vom 11. Februar 1988 in der Rechtssache 77/86 für ungültig erklärten Bestimmung der Verordnung (EWG) Nr. 2742/82 als rechtswirksame Grundlage für die Berechnung einer erstmals erhobenen Ausgleichsabgabe heranzuziehen ist?.

    1) Das Gemeinschaftsrecht ist dahin auszulegen, daß maßgebliche Rechtsgrundlage für die Berechnung einer Ausgleichsabgabe, die erstmals nach Erlaß des Urteils vom 11. Februar 1988 in der Rechtssache 77/86 (National Dried Fruit Trade Association, Slg. 1988, 757) erhoben wurde, Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2742/82 der Kommission vom 13. Oktober 1982 über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von getrockneten Trauben ist, soweit er nicht durch das genannte Urteil für ungültig erklärt worden ist.

  • BFH, 24.10.1989 - VII R 44/88

    Antrag auf zollrechtliche Abfertigung von Ware zum freien Verkehr - Höhere

    Daß derartige Strafzölle nicht erhoben werden dürften, habe der EuGH in seinen Urteilen vom 11. Februar 1988 Rs. 77/86 und vom 5. Juli 1988 Rs. 291/86 (beide amtlich noch nicht veröffentlicht) entschieden.

    Die Festsetzung des Zusatzbetrages durch die Kommission wäre rechtswidrig, wenn sie die für die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme notwendige Höhe überschritten hätte (vgl. EuGH-Urteil vom 11. Februar 1988 Rs. 77/86, amtlich noch nicht veröffentlicht, Absatz 22 der Gründe, in dem sich der EuGH mit dem vergleichbaren Fall der Einführung einer Ausgleichsabgabe für getrocknete Trauben zu befassen hatte).

    Bei Anwendung der Grundsätze des Gerichtshofs in Absatz 32 seines Urteils vom 11. Februar 1988 Rs. 77/86 (vgl. auch das EuGH-Urteil vom 5. Juli 1988 Rs. 291/86, amtlich noch nicht veröffentlicht, Absatz 45 der Gründe) spricht vieles für eine Ungültigkeit der Verordnung, soweit es sich um die Höhe der Zusatzabgabe handelt.

  • EuG, 15.12.1994 - T-489/93

    Unzulässigkeit einer Klage auf Nichtigerklärung der Verordnungen Nrn. 846/93,

    Bei der Abwägung der genannten Interessen muß der Rat gegebenenfalls dem Prinzip der sogenannten 'Gemeinschaftspräferenz' Rechnung tragen..." Die Festsetzung einer Ausgleichsabgabe soll insbesondere diese Gemeinschaftspräferenz gewährleisten (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 11. Februar 1988 in der Rechtssache 77/86, National Dried Fruit Trade Association, Slg. 1988, 757, Randnr. 32).

    Das Gericht ist daher der Auffassung, daß eine Ausgleichsabgabe gegenüber einer Schutzmaßnahme eine weniger restriktive Maßnahme darstellt (vgl. insbesondere Urteil National Dried Fruit Trade Association, a. a. O., Randnr. 26) und daß sich die Klägerin daher auf jeden Fall nicht darüber beschweren kann, daß keine Schutzmaßnahme angeordnet worden ist.

  • EuGH, 17.10.1996 - C-64/95

    Konservenfabrik Lubella / Hauptzollamt Cottbus

    Wenn die Kommission nämlich Schutzmaßnahmen vorsehen kann, die die Einfuhren aus dritten Ländern völlig unterbinden, darf sie erst recht weniger einschneidende Maßnahmen anwenden (vgl. Urteil vom 13. Mai 1971 in den Rechtssachen 41/70, 42/70, 43/70 und 44/70, International Fruit Company u. a./Kommission, Randnr. 65, in bezug auf die der Verordnung Nr. 1035/72 vorangegangene Regelung der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse; Urteile vom 12. April 1984 in der Rechtssache 345/82, Wünsche Handelsgesellschaft, Slg. 1984, 1995, Randnr. 23; vom 11. Februar 1988 in der Rechtssache 77/86, National Dried Fruit Trade Association, Slg. 1988, 757, Randnr. 26, und vom 5. Juli 1988 in der Rechtssache 291/86, Central-Import Münster, Slg. 1988, 3679, Randnr. 39, für die seinerzeit geltende Regelung der gemeinsamen Marktorganisation für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse).
  • EuGH, 19.01.1995 - C-353/93

    Anforderungen an die Mindesteinfuhrpreisregelung für getrocknete Weintrauben;

    Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung Nr. 2742/82 über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von getrockneten Trauben stellt weiterhin die Rechtsgrundlage für die Berechnung einer Ausgleichsabgabe dar, die erstmals nach Erlaß des Urteils des Gerichtshofes vom 11. Februar 1988 in der Rechtssache 77/86 erhoben wurde, soweit die Berechnung der Abgabe nicht zu einem Betrag führt, der den Unterschied zwischen dem Mindesteinfuhrpreis und dem tatsächlichen Einfuhrpreis übersteigt.

    Das Gemeinschaftsrecht ist dahin auszulegen, daß maßgebliche Rechtsgrundlage für die Berechnung einer Ausgleichsabgabe, die erstmals nach Erlaß des Urteils vom 11. Februar 1988 in der Rechtssache 77/86 (National Dried Fruit Trade Association, Slg. 1988, 757) erhoben wurde, Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2742/82 der Kommission vom 13. Oktober 1982 über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von getrockneten Trauben ist, soweit er nicht durch das genannte Urteil für ungültig erklärt worden ist.

  • EuGH, 19.01.1995 - C-352/93

    Anforderungen an die Mindesteinfuhrpreisregelung für getrocknete Weintrauben;

    Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung Nr. 2742/82 über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von getrockneten Trauben stellt weiterhin die Rechtsgrundlage für die Berechnung einer Ausgleichsabgabe dar, die erstmals nach Erlaß des Urteils des Gerichtshofes vom 11. Februar 1988 in der Rechtssache 77/86 erhoben wurde, soweit die Berechnung der Abgabe nicht zu einem Betrag führt, der den Unterschied zwischen dem Mindesteinfuhrpreis und dem tatsächlichen Einfuhrpreis übersteigt.

    Das Gemeinschaftsrecht ist dahin auszulegen, daß maßgebliche Rechtsgrundlage für die Berechnung einer Ausgleichsabgabe, die erstmals nach Erlaß des Urteils vom 11. Februar 1988 in der Rechtssache 77/86 (National Dried Fruit Trade Association, Slg. 1988, 757) erhoben wurde, Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2742/82 der Kommission vom 13. Oktober 1982 über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von getrockneten Trauben ist, soweit er nicht durch das genannte Urteil für ungültig erklärt worden ist.

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2010 - C-213/09

    Chabo - Verordnung EG Nr. 1719/2005 - Gemeinsamer Zolltarif - Spezifischer Zoll -

    49 - Siehe Urteil vom 11. Februar 1988, The National Dried Fruit Trade Association (77/86, Slg. 1988, 757, Randnr. 29).
  • EuGH, 05.07.1988 - 291/86

    Central-Import Münster / Hauptzollamt Münster

    Februar 1988 in der Rechtssache 77/86 ( National Dried Fruit Trade Association, Slg . 1988, 757 ) ausgeführt hat, die Erhebung einer Ausgleichsabgabe in dieser Verordnung zwar nicht ausdrücklich vorgesehen war, daß daraus jedoch nicht hergeleitet werden kann, daß eine solche Maßnahme ausgeschlossen war .
  • EuGH, 16.10.1991 - C-24/90

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Werner Faust

    27 In diesem Zusammenhang ist noch zu bemerken, daß, wie der Gerichtshof im Urteil vom 11. Februar 1988 in der Rechtssache 77/86 (National Dried Fruit Trade Association, Slg. 1988, 757, Randnr. 29) im Hinblick auf eine als Schutzmaßnahme für getrocknete Trauben eingeführte Ausgleichsabgabe ausgeführt hat, eine solche Ausgleichsabgabe nicht allein deshalb rechtswidrig ist, weil sie zu einem festen Satz vorgesehen ist.
  • EuGH, 16.10.1991 - C-25/90

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Wünsche

    28 In diesem Zusammenhang ist noch zu bemerken, daß, wie der Gerichtshof im Urteil vom 11. Februar 1988 in der Rechtssache 77/86 (National Dried Fruit Trade Association, Slg. 1988, 757, Randnr. 29) im Hinblick auf eine als Schutzmaßnahme für getrocknete Trauben eingeführte Ausgleichsabgabe ausgeführt hat, eine solche Ausgleichsabgabe nicht allein deshalb rechtswidrig ist, weil sie zu einem festen Satz vorgesehen ist.
  • EuGH, 16.10.1991 - C-26/90

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Wünsche

  • EuGH, 13.06.1996 - C-205/94

    Binder / Hauptzollamt Stuttgart-West

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.1994 - C-351/93

    Fitmay Ltd, H. A. van der Linde und Tracotex Holland BV gegen Minister van

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-295/94

    Hüpeden & Co. KG gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas. - Zuchtpilzkonserven -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1991 - C-24/90

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas gegen Werner Faust Offene Handelsgesellschaft KG. -

  • FG Hamburg, 20.03.1997 - IV 180/96

    Erhebung eines Einspruchs gegen eine nachzuerhebende Ausgleichsabgabe für die

  • BFH, 25.10.1988 - VII R 63/86

    Forderung einer Ausgleichsabgabe für die Einfuhr getrockneter Sultaninen

  • BFH, 25.10.1988 - VII R 177/85

    Erhebung einer Ausgleichsabgabe

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1988 - 291/86

    Central-Import Münster GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Münster. - Getrocknete

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1987 - 77/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,15842
Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1987 - 77/86 (https://dejure.org/1987,15842)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30.06.1987 - 77/86 (https://dejure.org/1987,15842)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. Juni 1987 - 77/86 (https://dejure.org/1987,15842)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,15842) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    The Queen gegen H. M. Commissioners of Customs and Excise, ex parte: The National Dried Fruit Trade Association.

    Getrocknete Trauben - Schutzmaßnahmen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 13.05.1971 - 41/70

    International Fruit Company u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1987 - 77/86
    Die Kommission stützt sich auf die Urteile des Gerichtshofes in den verbundenen Rechtssachen 41 bis 44/70 (International Fruit Co./Kommission, Slg. 1971, 411) und in der Rechtssache 345/82 (Wünsche/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1984, 1995).
  • EuGH, 23.02.1983 - 66/82

    Fromançais / FORMA

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1987 - 77/86
    Soweit der MEP (nicht nur geringfügig) oberhalb des höchsten in der Gemeinschaft für Sultaninen geltenden Preises festgesetzt wurde, läßt sich wohl nicht sagen, daß er zur Erreichung des Zwecks der Rechtsvorschriften erforderlich war (Urteil in der Rechtssache 66/82, Fromançais SA/ FORMA, Slg. 1983, 395).
  • EuGH, 24.09.1985 - 181/84

    Man (Sugar) / IBAP

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1987 - 77/86
    MEP unterschritten worden sei, sei unangemessen gewesen und über die eingeräumten Befugnisse hinausgegangen, beruft sich die Association auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 240/78 (Atalanta/Produktschap voor Vee en Vlees, Slg. 1979, 2137) und auf das Urteil in der Rechtssache 181/84 (E. D. & F. Man (Sugar), Slg. 1985, 2889).
  • EuGH, 12.04.1984 - 345/82

    Wünsche

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1987 - 77/86
    Die Kommission stützt sich auf die Urteile des Gerichtshofes in den verbundenen Rechtssachen 41 bis 44/70 (International Fruit Co./Kommission, Slg. 1971, 411) und in der Rechtssache 345/82 (Wünsche/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1984, 1995).
  • EuGH, 21.06.1979 - 240/78

    Atalanta

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1987 - 77/86
    MEP unterschritten worden sei, sei unangemessen gewesen und über die eingeräumten Befugnisse hinausgegangen, beruft sich die Association auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 240/78 (Atalanta/Produktschap voor Vee en Vlees, Slg. 1979, 2137) und auf das Urteil in der Rechtssache 181/84 (E. D. & F. Man (Sugar), Slg. 1985, 2889).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 03.07.1990 - I 77/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,28344
FG Niedersachsen, 03.07.1990 - I 77/86 (https://dejure.org/1990,28344)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.07.1990 - I 77/86 (https://dejure.org/1990,28344)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Juli 1990 - I 77/86 (https://dejure.org/1990,28344)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,28344) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 25.08.1995 - 8 B 105.95

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch rechtswidrige Unterlassung einer erneuten

    Unter diesen Umständen kann dahinstehen, ob angesichts der konkreten Umstände des vorliegenden Falles die sachliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über die Berufung gemäß § 130 a VwGO ohne erneute vorherige Anhörung (vgl. hierzu u.a. Beschlüsse vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 36.92 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 4 S. 3 und vom 24. Juni 1988 - BVerwG 7 B 106.88 - Buchholz 312 EntlG Nr. 50 S. 5 ) und insbesondere ohne die - im übrigen hier ausdrücklich erbetene - Vorabentscheidung über das Prozeßkostenhilfegesuch (vgl. hierzu HessVGH, Beschluß vom 27. Februar 1984 - 4 TI 63/83 - NJW 1985, 218; OVG Hamburg, Beschluß vom 25. August 1986 - Bs I 77/86 - FamRZ 1987, 178; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 13. Dezember 1990 - 2 E 1210/90 - NVwZ 1991, 595; Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 166 Rn. 8) mit dem maßgeblichen Verfahrensrecht in Einklang stand.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht