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AG Euskirchen, 30.08.2006 - 773 Js 534/05 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Wuppertal - 22 StVK 216/13
- AG Euskirchen, 30.08.2006 - 773 Js 534/05
- BGH, 05.11.2013 - 2 ARs 345/13
Wird zitiert von ...
- BGH, 05.11.2013 - 2 ARs 345/13
Zuständigkeitsbegründung durch Befassung mit der Sache (Bewährungsüberwachung)
Für die weitere Überwachung der Bewährung und die nachträglichen Entscheidungen, die sich auf die Strafrestaussetzung zur Bewährung aus dem Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 30. August 2006 - 6 Ls 773 Js 534/05 (3/06) - beziehen, ist das Landgericht Wuppertal - Strafvollstreckungskammer - zuständig.