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   EuGH, 16.05.1973 - 78/72   

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https://dejure.org/1973,699
EuGH, 16.05.1973 - 78/72 (https://dejure.org/1973,699)
EuGH, Entscheidung vom 16.05.1973 - 78/72 (https://dejure.org/1973,699)
EuGH, Entscheidung vom 16. Mai 1973 - 78/72 (https://dejure.org/1973,699)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Ster - Algemeen Syndikaat / De Waal

    VERORDNUNG NR . 3 DES RATES, ARTIKEL 52
    1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - LEISTUNGEN NACH DEN RECHTSVORSCHRIFTEN EINES MITGLIEDSTAATS FÜR EINEN IM HOHEITSGEBIET EINES ANDEREN MITGLIEDSTAATS EINGETRETENEN SCHADEN - RECHTSÜBERGANG AUF DEN ZUR LEISTUNG VERPFLICHTETEN TRAEGER - UNMITTELBARER ANSPRUCH ...

  • EU-Kommission

    Ster - Algemeen Syndikaat / De Waal

  • Judicialis

    VERORDNUNG NR. 3 ART. 52

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VERORDNUNG NR. 3 ART. 52
    1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - LEISTUNGEN NACH DEN RECHTSVORSCHRIFTEN EINES MITGLIEDSTAATS FÜR EINEN IM HOHEITSGEBIET EINES ANDEREN MITGLIEDSTAATS EINGETRETENEN SCHADEN - RECHTSÜBERGANG AUF DEN ZUR LEISTUNG VERPFLICHTETEN TRAEGER - UNMITTELBARER ANSPRUCH ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Soziale Sicherheit für Wanderarbeitnehmer; Gläubigerauswechselung; Hoheitsgebiet des Schadenseintritts; Umfang des Ersatzanspruchs vom haftenden Dritten

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • EuGH, 02.06.1994 - C-428/92

    DAK / Lærerstandens Brandforsikring

    Die Haftung des Dritten unterliegt den materiellen Bestimmungen, die das von dem verpflichteten Träger oder von dem Geschädigten angerufene Gericht auch sonst anwendet, also grundsätzlich dem Recht desjenigen Mitgliedstaats, in dessen Gebiet der Schaden entstanden ist (vgl. hierzu Urteil Hessische Knappschaft, a. a. O., und das Urteil vom 16. Mai 1973 in der Rechtssache 78/72, Ster-Algemeen Syndikaat, Slg. 1973, 499, Randnr. 6).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-397/96

    Kordel u.a.

    Die Haftung des Dritten unterliegt den materiellen Bestimmungen, die das vom Geschädigten oder von seinen Hinterbliebenen angerufene Gericht auch sonst anwendet, also grundsätzlich dem Recht desjenigen Mitgliedstaats, in dessen Gebiet der Schaden entstanden ist (vgl. hierzu Urteile vom 9. Dezember 1965 in der Rechtssache 44/65, Singer, Slg. 1965, 1268, vom 16. Mai 1973 in der Rechtssache 78/72, De Waal, Slg. 1973, 499, Randnr. 6, und DAK, Randnr. 21).
  • EuGH, 16.02.1977 - 72/76

    Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz / Töpfer

    In diesem Sinne habe der Gerichtshof den im Ausgangsverfahren umstrittenen Artikel in seinen Urteilen vom 9. Dezember 1965 (bereits zitiert) und vom 16. Mai 1973 (Rechtssache 78/72, Ster-Algemeen Syndikaat Slg. 1973, 499) ausgelegt.

    Zum ersten Punkt habe der Gerichtshof in dem bereits zitierten Urteil in der Rechtssache 78/72 Stellung genommen und für Recht erkannt, daß "der materielle Inhalt des unmittelbaren Anspruchs im Sinne von Artikel 52 Buchstabe b der Verordnung Nr. 3 des Rates ... sich nach den nationalen Rechtsvorschriften [bestimmt], welche Entstehung und Umfang des Ersatzanspruchs des Geschädigten oder seiner anspruchsberechtigten Angehörigen gegen den haftenden Dritten regeln".

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.1994 - C-428/92

    Deutsche Angestellten-Krankenkasse gegen Lærerstandens Brandforsikring G/S.

    Ähnlich das Urteil vom 16. Mai 1973 in der Rechtssache 78/72 (Ster-Algemeen Syndikaat/de Waal, Slg. 1973, 499, Randnr. 6).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.1983 - 313/82

    NV Tiel-Utrecht Schadeverzekering gegen Fonds commun de garantie automobile. -

    Ich verweise auf die Rechtssachen 44/65 (Hessische Knappschaft, Slg. 1965, 1267, 1276), 27/69 (Entr'aide medicale, Slg. 1969, 405, 411), 78/72 (Ster - Algemeen Syndikaat/de Waal, Slg. 1973, 499, 504), 72/76 (Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz/Töpfer, Slg. 1977, 271, 279).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.1977 - 72/76

    Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz gegen Witwe Töpfer, geb. Henriette

    Hierfür hätten sie sich im übrigen noch auf die Rechtssache 78/72 (Ster-Algemeen Syndikaat/De Waal, Slg. 1973, 499) berufen können, in der der Gerichtshof dieselbe Ansicht für den in Artikel 52 Buchstabe b geregelten Fall vertreten hat.
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   FG Berlin, 10.08.1972 - I 78/72   

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FG Berlin, 10.08.1972 - I 78/72 (https://dejure.org/1972,9737)
FG Berlin, Entscheidung vom 10.08.1972 - I 78/72 (https://dejure.org/1972,9737)
FG Berlin, Entscheidung vom 10. August 1972 - I 78/72 (https://dejure.org/1972,9737)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1973 - 78/72   

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Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1973 - 78/72 (https://dejure.org/1973,3869)
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. Mai 1973 - 78/72 (https://dejure.org/1973,3869)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.04.1966 - VI ZR 211/64

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung eines französischen Gendarmes bei

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1973 - 78/72
    Diese Anordnung war auch notwendig, weil früher offenbar nicht überall (wie etwa nach deutschem Recht - vgl. Urteil des BGH in NJW 1966, 1620) die von einem ausländischen Recht angeordnete cessio legis anerkannt wurde, gewisse nationale Rechte insofern vielmehr unter Berufung darauf, daß für einen Forderungsübergang das die Forderung beherrschende Recht maßgeblich sei, Schwierigkeiten bereiteten (vgl. etwa das Urteil eines Gerichts in Besançon vom 14. Mai 1959, zitiert von Lyon- Caen in Droit social européen, S. 364;.
  • EuGH, 11.03.1965 - 33/64

    Betriebskrankenkasse der Heseper Torfwerke / Van Dijk

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1973 - 78/72
    Dabei stellt man fest - schon das ist bedeutsam -, daß bereits im Urteil der Rechtssache 33/64 (Slg. 1965, 142) für Artikel 52 der Verordnung Nr. 3 auf den Anspruch des Opfers abgestellt und daß er als entscheidender Ausgangspunkt betrachtet wird.
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