Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 25.02.2008 - 79-VI-06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,41471
VerfGH Bayern, 25.02.2008 - 79-VI-06 (https://dejure.org/2008,41471)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 25.02.2008 - 79-VI-06 (https://dejure.org/2008,41471)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 25. Februar 2008 - 79-VI-06 (https://dejure.org/2008,41471)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,41471) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Willkürverbots durch zivilgerichtliche Entscheidungen, die den Erlass eines zweiten Versäumnisurteils zum Gegenstand haben - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Ablehnung eines Antrags auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Bayern, 13.01.2005 - 81-VI-03

    Verpflichtung eines Mieters zur Duldung der Wiederherstellung des ursprünglichen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.02.2008 - 79-VI-06
    Die Entscheidung müsste vielmehr schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständigeRechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 = VerfGH 58, 37/41; VerfGH vom 16.2.2005 = VerfGH 58, 50/55).
  • VerfGH Bayern, 21.03.1997 - 119-VI-93
    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.02.2008 - 79-VI-06
    Vielmehr könnte ein Verstoß gegen das Willkürverbotnur dann festgestellt werden, wenn die Entscheidung bei Würdigung der die Verfassung beherrschenden Grundsätze nicht mehrverständlich wäre und sich der Schluss aufdrängte, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHvom 21.3.1997 = VerfGH 50, 60/64 m. w. N.).
  • BFH, 27.01.2004 - VII B 66/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Antrag auf Terminsänderung wegen plötzlicher

    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.02.2008 - 79-VI-06
    Dies setzt allerdingsvoraus, dass es sich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht um eine schwierige Sache handelt, der Wechsel kurz vor dermündlichen Verhandlung stattfindet und von der Partei nicht verschuldet ist (BFH vom 27.1.2004 = BFH/NV 2004, 796; BFH vom22.4.2005 = BFH/NV 2005, 1373; BFH vom 13.8.2007 = BFH/NV 2007, 2284).
  • BFH, 22.04.2005 - III B 121/04

    Terminsverlegung; Wechsel des Prozessvertreters

    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.02.2008 - 79-VI-06
    Dies setzt allerdingsvoraus, dass es sich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht um eine schwierige Sache handelt, der Wechsel kurz vor dermündlichen Verhandlung stattfindet und von der Partei nicht verschuldet ist (BFH vom 27.1.2004 = BFH/NV 2004, 796; BFH vom22.4.2005 = BFH/NV 2005, 1373; BFH vom 13.8.2007 = BFH/NV 2007, 2284).
  • BFH, 13.08.2007 - III B 159/06

    NZB: Mandatsniederlegung, Terminsverlegung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.02.2008 - 79-VI-06
    Dies setzt allerdingsvoraus, dass es sich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht um eine schwierige Sache handelt, der Wechsel kurz vor dermündlichen Verhandlung stattfindet und von der Partei nicht verschuldet ist (BFH vom 27.1.2004 = BFH/NV 2004, 796; BFH vom22.4.2005 = BFH/NV 2005, 1373; BFH vom 13.8.2007 = BFH/NV 2007, 2284).
  • BGH, 19.11.1981 - III ZR 85/80

    Schuldhaftigkeit der Säumnis bei Ablehnung eines Vertagungsantrags

    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.02.2008 - 79-VI-06
    Ein vom Beschwerdeführer selbst fernmündlich gestellter Antrag auf Verlegung des Verhandlungstermins hätte nicht dazu führenkönnen, die Säumnis zu entschuldigen, weil die Termine zur mündlichen Verhandlung der Parteidisposition entzogen sind (BGHvom 19.11.1981 = NJW 1982, 888).
  • BGH, 13.01.2004 - X ZR 212/02

    Vertagung des Verfahrens vor den Patentgerichten zur Gewährung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.02.2008 - 79-VI-06
    Zur Gewährung des rechtlichen Gehörs und eines insoweit prozessordnungsgemäßen Verfahrens muss diemündliche Verhandlung vertagt werden (BGH vom 13.1.2004 = GRUR 2004, 354 f.).
  • BVerwG, 28.08.1992 - 5 B 159.91

    Mandatsniederlegung - Anspruch auf Terminänderung - Prozeßvertretung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.02.2008 - 79-VI-06
    Dabei ist maßgeblich darauf abzustellen, dass der Partei nicht nur eine gewisse Zeitspannefür das Auffinden eines zu ihrer Vertretung bereiten und ihr Vertrauen genießenden Rechtsanwalts eingeräumt wird, sonderndarüber hinaus auch dem neuen Bevollmächtigten eine angemessene Frist zur Durcharbeitung des Prozessstoffes und zur Abspracheüber das einzuschlagende Verfahren mit dem Mandanten bleiben muss (BVerwG vom 28.8.1992 = NJW 1993, 80).
  • VerfGH Bayern, 15.07.2005 - 120-VI-04

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehöhr; Beratungshilfe während des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.02.2008 - 79-VI-06
    86 Abs. 1 Satz 1 BV wird durch ein Gericht nur dann verletzt, wenn einer Partei der gesetzliche Richter durch eine willkürliche,offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 = VerfGH 58, 168/177).
  • VGH Bayern, 15.01.2009 - 7 ZB 06.3284

    Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags; Zulassung zur Prüfung; Rechtskraft;

    Die Rechtsprechung sieht dabei nur solche Gründe als erheblich i.S.d. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO an, die zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebots erfordern, wobei die Gründe gemäß § 227 Abs. 2 ZPO auf Verlangen des Vorsitzenden glaubhaft zu machen sind (BVerwG vom 23.1.1995 BayVBl 1995, 317, und vom 18.7.2007 Az. 5 B 95/06; BGH vom 13.1.2004 GRUR 2004, 354; BayVerfGH vom 25.2.2008 Az. Vf.79-VI-06).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht