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   VerfGH Bayern, 15.10.2013 - 79-VI-12   

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https://dejure.org/2013,31421
VerfGH Bayern, 15.10.2013 - 79-VI-12 (https://dejure.org/2013,31421)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 15.10.2013 - 79-VI-12 (https://dejure.org/2013,31421)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 15. Oktober 2013 - 79-VI-12 (https://dejure.org/2013,31421)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Erschöpfung des Rechtswegs bei einer Rüge einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.10.2013 - 79-VI-12
    Insbesondere habe sich aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 (BayVBl 2013, 465) eine entscheidende Wendung ergeben.

    d) Willkürliche Rechtsanwendung vermag die Beschwerdeführerin auch nicht durch die Berufung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 (BayVBl 2013, 465) aufzuzeigen.

  • VerfGH Bayern, 12.01.2005 - 3-VII-03

    Straßenausbaubeiträge und die Bayerische Verfassung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.10.2013 - 79-VI-12
    Hinsichtlich der Vorgeschichte nahm die Beschwerdeführerin auf die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 3. Mai 2012 Vf. 58-VI-11 Bezug, die verfassungsrechtlich höchst bedenklich sei, weil der Beschwerdesenat des Verfassungsgerichtshofs die rechtskräftige Popularklageentscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 12. Januar 2005 (VerfGH 58, 1) aufgehoben habe.

    b) Soweit die Beschwerdeführerin Kritik an der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 3. Mai 2012 übt und einen Widerspruch zu der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 12. Januar 2005 (VerfGH 58, 1) behauptet, ist schon nicht dargelegt, inwiefern damit Willkür der im vorliegenden Verfahren angegriffenen Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit aufgezeigt werden soll.

  • VerfGH Bayern, 14.04.1989 - 70-VI-87
    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.10.2013 - 79-VI-12
    Die Verfassungsbeschwerde ist insoweit verspätet und damit unzulässig (vgl. VerfGH vom 14.4.1989 = VerfGH 42, 50/52 f.).
  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2536

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.10.2013 - 79-VI-12
    a) Dies gilt für die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in der angegriffenen Entscheidung vom 4. September 2012 getroffene Aussage, die Vorschrift des § 165 AO über die vorläufige Steuerfestsetzung und ihre Endgültigerklärung finde, wie im Urteil vom 1. Juni 2011 Az. 6 BV 10.2536 (vgl. dazu VerfGH vom 3.5.2012) ebenfalls ausgeführt, auf ein Vorauszahlungsverlangen nach Art. 5 Abs. 5 Satz 1 KAG weder unmittelbar noch sinngemäß Anwendung.
  • VerfGH Bayern, 23.08.2006 - 110-VI-05
    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.10.2013 - 79-VI-12
    Die Entscheidung dürfte unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheinen; sie müsste schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.8.2006 = VerfGH 59, 200/203 f.; VerfGH vom 7.8.2013).
  • VerfGH Bayern, 22.10.1993 - 115-VI-90
    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.10.2013 - 79-VI-12
    Weder aus dem Rechtsstaatsprinzip noch aus der Verbürgung der sachlichen Unabhängigkeit der Richter lassen sich indes subjektive Rechte im Sinn des Art. 120 BV ableiten (VerfGH vom 22.10.1993 = VerfGH 46, 273/277; VerfGH vom 10.4.1997; VerfGH vom 8.1.2013).
  • VerfGH Bayern, 03.05.2012 - 58-VI-11

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen zu einer Vorauszahlung auf

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.10.2013 - 79-VI-12
    Hinsichtlich der Vorgeschichte nahm die Beschwerdeführerin auf die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 3. Mai 2012 Vf. 58-VI-11 Bezug, die verfassungsrechtlich höchst bedenklich sei, weil der Beschwerdesenat des Verfassungsgerichtshofs die rechtskräftige Popularklageentscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 12. Januar 2005 (VerfGH 58, 1) aufgehoben habe.
  • VerfGH Bayern, 14.02.2006 - 133-VI-04
    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.10.2013 - 79-VI-12
    Die bloße Behauptung, eine gerichtliche Entscheidung sei unrichtig oder fehlerhaft, genügt den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde dagegen nicht (vgl. VerfGH vom 14.2.2006 = VerfGH 59, 47/51 m. w. N.; VerfGH vom 8.1.2013).
  • VerfGH Bayern, 08.12.2000 - 24-VI-00
    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.10.2013 - 79-VI-12
    Diese Voraussetzung erfüllt nicht, wer ein vorgesehenes Rechtsmittel nicht form- und fristgerecht eingelegt hat (VerfGH vom 8.12.2000 = VerfGH 53, 187/191).
  • VerfGH Bayern, 11.05.2004 - 44-VI-02
    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.10.2013 - 79-VI-12
    Auf der Grundlage des Vortrags in der Verfassungsbeschwerde muss die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheinen (vgl. VerfGH vom 11.5.2004 = VerfGH 57, 39/42 f.; VerfGH vom 3.5.2012; VerfGH vom 8.1.2013).
  • VerfGH Bayern, 17.11.2014 - 70-VI-14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einsetzung eines parlamentarischen

    aa) Läge in dem Untersuchungsauftrag des Landtags ein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit (Art. 85 BV), könnten die Beschwerdeführer dies mit der Verfassungsbeschwerde zwar nicht unmittelbar geltend machen, da es sich hierbei nicht um ein ihnen zustehendes subjektives Recht im Sinn des Art. 120 BV handelt (VerfGH vom 15.10.2013 - Vf. 79-VI-12 - juris Rn. 17; Schulz in Meder/Brechmann, a. a. O., Art. 85 Rn. 2 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Die eine Nachholung rechtlichen Gehörs (hier § 152 a VwGO) ablehnende Entscheidung lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung des rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (VerfGH vom 7.8.2013 NStZ-RR 2013, 380; vom 15.10.2013 - Vf. 79-VI-12 - juris Rn. 14; vom 2.7.2014 - Vf. 58-VI-13 - juris Rn. 42; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 11; vom 9.7.2015 - Vf. 62-VI-14 - juris Rn. 21).
  • VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14

    Zur Frage eines beamtenrechtlichen Urlaubsanspruchs wegen Wahrnehmung eines

    Macht ein Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde geltend, das zuletzt angerufene Fachgericht habe sein Recht auf rechtliches Gehör verletzt, so gehört zum Rechtsweg auch die Anhörungsrüge nach § 152 a VwGO (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 25.2.2010 VerfGHE 63, 28/31; vom 30.5.2012 BayVBl 2013, 738; vom 5.3.2013 - Vf. 123-VI-11 - juris Rn. 21; vom 15.10.2013 - Vf. 79-VI-12 - juris Rn. 15; vom 17.7.2014 - Vf. 65-VI-13 - juris Rn. 15).
  • VerfGH Bayern, 29.01.2014 - 18-VI-12

    Wertersatz für Nutzung defekter Kaufsache

    Die eine Nachholung rechtlichen Gehörs (§ 321 a ZPO) ablehnende Entscheidung lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung des rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (VerfGH vom 2.10.2013 - Vf. 7-VI-12 - juris Rn. 33; vom 7.8.2013 NStZ-RR 2013, 380 zu § 33 a StPO; vom 15.10.2013 - Vf. 79-VI-12 - juris Rn. 14 zu § 152 a VwGO).
  • VerfGH Bayern, 13.03.2018 - 31-VI-16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen in einem

    Dem Erfordernis der Erschöpfung des Rechtswegs ist auch nicht genügt, wenn der mit der Verfassungsbeschwerde behauptete Mangel vom zuständigen Fachgericht deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht ordnungsgemäß gerügt wurde (VerfGH vom 15.10.2013 - Vf. 79-VI-12 - juris Rn. 15).
  • VerfGH Bayern, 25.10.2016 - 83-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zu baurechtlicher Beseitigungsanordnung

    Die eine Nachholung rechtlichen Gehörs (hier § 152 a VwGO) ablehnende Entscheidung lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung des rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (VerfGH vom 15.10.2013 - Vf. 79-VI-12 - juris Rn. 14; vom 23.9.2015 BayVBl 2016, 49 Rn. 23).
  • VerfGH Bayern, 17.07.2014 - 65-VI-13

    Verfassungsbeschwerde wegen Nichtberücksichtigung von Vortrag aufgrund

    Diese Voraussetzung erfüllt nicht, wer ein vorgesehenes Rechtsmittel nicht form- und fristgerecht eingelegt hat (VerfGH vom 8.12.2000 VerfGHE 53, 187/191; vom 15.10.2013 - Vf. 79-VI-12 - juris Rn. 15; BVerfG vom 11.9.2008 - 1 BvR 1616/05 - juris Rn. 6).

    Macht ein Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde geltend, das zuletzt angerufene Fachgericht habe sein Recht auf rechtliches Gehör verletzt, so gehört zum Rechtsweg auch die Anhörungsrüge nach § 152 a VwGO (VerfGH vom 25.2.2010 VerfGHE 63, 28/31; vom 5.3.2013 - Vf. 123-VI-11 - juris Rn. 21; vom 15.10.2013 - Vf. 79-VI-12 - juris Rn. 15).

  • VerfGH Bayern, 02.07.2014 - 58-VI-13

    Verurteilung zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Werkleistung

    Die eine Nachholung rechtlichen Gehörs (§ 321 a ZPO) ablehnende Entscheidung lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung des rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (VerfGH vom 2.10.2013 - Vf. 7-VI-12 - juris Rn. 33; vom 6.5.2014 - Vf. 23-VI-13 - Rn. 21; vom 7.8.2013 NStZ-RR 2013, 380 zu § 33 a StPO; vom 15.10.2013 - Vf. 79-VI-12 - juris Rn. 14 zu § 152 a VwGO).
  • VerfGH Bayern, 07.10.2014 - 110-VI-13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung eines Antrags auf Anordnung der

    Die eine Nachholung rechtlichen Gehörs (§ 178 a Abs. 1 Satz 1 SGG) ablehnende Entscheidung lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (VerfGH vom 15.10.2013 - Vf. 79-VI-12 - juris Rn. 14; vom 2.7.2014 - Vf. 58-VI-13 - juris Rn. 42 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 24.03.2014 - 87-VI-12

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu einer

    Die eine Nachholung rechtlichen Gehörs (§ 321 a ZPO) ablehnende Entscheidung lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung des rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (VerfGH vom 2.10.2013 - Vf. 7-VI-12 - juris Rn. 33; vom 29.1.2014 - Vf. 18-VI-12 - juris Rn. 25; vom 7.8.2013 NStZ-RR 2013, 380 zu § 33 a StPO; vom 15.10.2013 - Vf. 79-VI-12 - juris Rn. 14 zu § 152 a VwGO).
  • VerfGH Bayern, 10.02.2014 - 53-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: keine Beschwer durch Entscheidung über Anhörungsrüge;

  • VerfGH Bayern, 06.05.2014 - 23-VI-13

    Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen

  • VerfGH Bayern, 09.07.2015 - 62-VI-14

    Rückgewährpflichten nach Insolvenzanfechtung

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