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OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.1989 - 7a NE 34/86 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. September 1989 - 7a NE 34/86 (https://dejure.org/1989,8446)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1990, 292
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 10 A 7.09
Normenkontrolle; Entwicklungssatzung; Aufhebung einer Entwicklungsverordnung; …
Soweit das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 21. September 1989 - 7a NE 34/86 -, NVwZ-RR 1990, 292, juris Rn. 5) in Bezug auf die Aufhebung eines Sanierungsgebiets eine Antragsbefugnis generell verneint hat, weil im Rahmen der Entscheidung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung private Interessen nicht abwägungsrelevant gewesen seien, ist dem in dieser Allgemeinheit nicht zu folgen.Soweit vertreten wird, private Interessen seien im Rahmen der Entscheidung über die teilweise Aufhebung einer Sanierungs- oder Entwicklungssatzung grundsätzlich nicht abwägungsrelevant (so OVG NW, Urteil vom 21. September 1989, a.a.O.), ist dem - wie bereits im Rahmen der Antragsbefugnis dargelegt - in dieser Allgemeinheit nicht zu folgen.
- OVG Niedersachsen, 28.04.2005 - 1 KN 70/04
Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Bebauungsplan; Entfallen des …
Für ein Normenkontrollverfahren gegen die Aufhebung der Sanierungssatzung fehlte dem Antragsteller die Antragsbefugnis (OVG Münster, Beschl. v. 21.9.1989 - 7 a NE 34/86 -, NVwZ-RR 1990, 292).