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   LG Koblenz, 22.01.2021 - 7a StVK 58/20   

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https://dejure.org/2021,47988
LG Koblenz, 22.01.2021 - 7a StVK 58/20 (https://dejure.org/2021,47988)
LG Koblenz, Entscheidung vom 22.01.2021 - 7a StVK 58/20 (https://dejure.org/2021,47988)
LG Koblenz, Entscheidung vom 22. Januar 2021 - 7a StVK 58/20 (https://dejure.org/2021,47988)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 24.02.2023 - 2 BvR 117/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Ablehnungen von Anträgen auf Aussetzung

    Der Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 17. Mai 2019 - 7a StVK 55/18 und der Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 9. Dezember 2019 - 2 Ws 474/19 - sowie der Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 22. Januar 2021 - 7a StVK 58/20 - und der Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 29. April 2021 - 2 Ws 162/21 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

    Die Beschlüsse des Landgerichts Koblenz vom 22. Januar 2021 - 7a StVK 58/20 - und des Oberlandesgerichts Koblenz vom 29. April 2021 - 2 Ws 162/21 werden aufgehoben.

    1. Gemäß § 95 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG ist daher festzustellen, dass die angegriffenen Beschlüsse des Landgerichts Koblenz vom 17. Mai 2019 - 7a StVK 55/18 - und des Oberlandesgerichts Koblenz vom 9. Dezember 2019 - 2 Ws 474/19 - sowie die angegriffenen Beschlüsse des Landgerichts Koblenz vom 22. Januar 2021 - 7a StVK 58/20 - und des Oberlandesgerichts Koblenz vom 29. April 2021 - 2 Ws 162/21 - den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG verletzen.

    Die Beschlüsse des Landgerichts Koblenz vom 22. Januar 2021 - 7a StVK 58/20 - und des Oberlandesgerichts Koblenz vom 29. April 2021 - 2 Ws 162/21 - sind aufzuheben und die Sache an das Landgericht Koblenz zur erneuten Entscheidung zurückzuverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG).

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