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   BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 92/04 R   

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https://dejure.org/2005,7652
BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 92/04 R (https://dejure.org/2005,7652)
BSG, Entscheidung vom 30.06.2005 - B 7a/7 AL 92/04 R (https://dejure.org/2005,7652)
BSG, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - B 7a/7 AL 92/04 R (https://dejure.org/2005,7652)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Nichtberücksichtigung des steuerlichen Abzugsbetrages nach § 10e EStG - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Gewährung höherer Arbeitslosenhilfe; Anforderungen an den Gleichbehandlungsgrundsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 383 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 2/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung der

    Auszug aus BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 92/04 R
    Durch Urteil vom 26. Oktober 2004 (B 7 AL 2/04 R) habe der erkennende Senat zudem klargestellt, dass vom Einkommen iS des § 194 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB III alle auf das Einkommen entfallenden Steuern abzuziehen seien.

    Der geltend gemachte Anspruch des Klägers auf Alhi ist unter jedem rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkt zu prüfen (vgl zuletzt BSG Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 2/04 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (BSG SozR 4-4300 § 194 Nr. 1; Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 2/04 R -), ist die Vorschrift des § 194 Abs. 2 SGB III einer analogen Rechtsanwendung nicht zugänglich.

  • BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 26/00 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Anrechnung von Ehegatteneinkommen -

    Auszug aus BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 92/04 R
    Dabei ist bei der Bedürftigkeitsprüfung grundsätzlich das Einkommen des Ehegatten zu berücksichtigen, das in dem jeweilig konkreten Zahlungszeitraum angefallen ist (vgl grundlegend BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 17, S 91).

    Insofern hätte das LSG im vorliegenden Fall also das jeweilige Einkommen der Ehefrau des Klägers für das Jahr 1999 und 2000 auf Wochen umrechnen und das auf die Woche entfallende Einkommen dem wöchentlichen Leistungssatz der Alhi des Klägers gegenüberstellen müssen (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 17, S 92 mwN).

  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 6/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - keine

    Auszug aus BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 92/04 R
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (BSG SozR 4-4300 § 194 Nr. 1; Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 2/04 R -), ist die Vorschrift des § 194 Abs. 2 SGB III einer analogen Rechtsanwendung nicht zugänglich.

    Dies folgt ua daraus, dass die Alhi nicht am individuellen Bedarf des Antragstellers, sondern typisierend am Bemessungsentgelt des Alhi-Empfängers anknüpft (vgl BSG SozR 4-4300 § 194 Nr. 1, S 6 f).

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 92/04 R
    Eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG liegt hier erst dann vor, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt, wenn die gesetzliche Regelung mithin als willkürlich bezeichnet werden muss (so grundlegend BVerfGE 1, 14, 52).
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvL 15/91

    NATO-Betriebsvertretungen

    Auszug aus BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 92/04 R
    Nach der sog neuen Formel des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist Art. 3 Abs. 1 GG "vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten" (BVerfGE 55, 72, 88; BVerfGE 84, 133, 157; BVerfGE 85, 191, 210, BVerfGE 85, 238, 244; BVerfGE 87, 1, 36; BVerfGE 95, 39, 45).
  • BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 28/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 92/04 R
    Entscheidend für die Alhi ist jeweils, ob der Lebensunterhalt während des Zeitraums gesichert ist, für den Alhi beansprucht wird (grundlegend BSGE 84, 48, 50 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 7, S 22).
  • BVerfG, 13.11.1974 - 1 BvL 27/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 EKrG

    Auszug aus BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 92/04 R
    Im vorliegenden Fall steht eher ein Vergleich von Sachverhalten im Vordergrund, sodass die Prüfungsintensität im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 GG niedriger anzusetzen ist (vgl BVerfGE 38, 225, 229).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

    Auszug aus BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 92/04 R
    Nach der sog neuen Formel des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist Art. 3 Abs. 1 GG "vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten" (BVerfGE 55, 72, 88; BVerfGE 84, 133, 157; BVerfGE 85, 191, 210, BVerfGE 85, 238, 244; BVerfGE 87, 1, 36; BVerfGE 95, 39, 45).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 92/04 R
    Nach der sog neuen Formel des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist Art. 3 Abs. 1 GG "vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten" (BVerfGE 55, 72, 88; BVerfGE 84, 133, 157; BVerfGE 85, 191, 210, BVerfGE 85, 238, 244; BVerfGE 87, 1, 36; BVerfGE 95, 39, 45).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 92/04 R
    Nach der sog neuen Formel des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist Art. 3 Abs. 1 GG "vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten" (BVerfGE 55, 72, 88; BVerfGE 84, 133, 157; BVerfGE 85, 191, 210, BVerfGE 85, 238, 244; BVerfGE 87, 1, 36; BVerfGE 95, 39, 45).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 19/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Eigenheimzulage

    Diente die Eigenheimzulage hingegen der Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhalts, so musste der Arbeitslose sie sich als Einkommen anrechnen lassen (vgl so schon BT-Drucks 13/2235, S 21 zu Art. 8; s auch BSG, Urteil vom 30.6.2005 - B 7a/7 AL 92/04 R, SozR 4-4300 § 194 Nr. 9, RdNr 19; Hengelhaupt in JurisPR-SozR 27/2005, Anm 2).
  • SG Würzburg, 14.07.2008 - S 4 KG 19/06

    Gewährung von Kinderzuschlag für im Haushalt lebende minderjährige Kinder unter

    Das Bundessozialgericht habe in seinen Entscheidungen vom 30.06.2005 (Az. B 7a/7 AL 92/04 R) und vom 07.11.2006 (Az.: B 7b AS 2/05 R) entschieden, dass die Eigenheimzulage nicht als Einkommen zu berücksichtigen sei.
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