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   LAG Düsseldorf, 30.08.2005 - 8 (12) Sa 101/05   

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https://dejure.org/2005,10967
LAG Düsseldorf, 30.08.2005 - 8 (12) Sa 101/05 (https://dejure.org/2005,10967)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.08.2005 - 8 (12) Sa 101/05 (https://dejure.org/2005,10967)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. August 2005 - 8 (12) Sa 101/05 (https://dejure.org/2005,10967)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine bestimmte Gratifikation aus einem Arbeitsvertrag; Begriff und Zweck einer vom Arbeitgeber gezahlten Gratifikation; Unterscheidung einer Gratifikation und Abschlussgratifikation von dem sogenannten 13. Monatsgehalt und von anderen ...

  • LAG Düsseldorf PDF
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründeter Anspruch auf Gratifikation und Urlaubsgeld bei unmissverständlichem Freiwilligkeitsvorbehalt in Arbeitsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96

    Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.08.2005 - 8 (12) Sa 101/05
    Folgt man dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26.03.1997 - 10 AZR 612/96 - AP Nr. 50 zu.
  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 255/99

    Urlaubsgeld als freiwillige Leistung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.08.2005 - 8 (12) Sa 101/05
    Der 10. Senat wendet die sogenannte Freiwilligkeitsklausel deshalb nur in den Fällen an, in denen der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer unmissverständlichen Weise kundgetan hat, dass ein Anspruch nicht hergeleitet werden kann oder die Leistung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht in Aussicht gestellt wird (so BAG Urteil vom 11.04.2000 - 9 AZR 255/99 - AP Nr. 227 zu § 611 BGB Gratifikation m. w. N.).
  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.08.2005 - 8 (12) Sa 101/05
    Ein Widerrufsvorbehalt setzt einen Anspruch voraus, der widerrufen werden kann (vgl. BAG Urteil vom 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 - Der Betrieb 2005, 669 ff.; Küttner/ Kania, Personalbuch 2004, 470, Rz. 11).
  • LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 141/05

    Inhaltskontrolle; Unklarheitsregelung

    Teilweise kann den eingereichten Urteilen die arbeitsvertragliche Sonderzuwendungsregelung nicht entnommen werden (LAG Berlin 31. Mai 2005 - 11 Sa 263/05) oder beschränkt sich der Klauselwortlaut auf die Begrifflichkeit "widerruflich" (LAG Düsseldorf 30. August 2005 - 8 (12) Sa 101/05 ("Die Zahlung von Gratifikationen, Prämien oder ähnlichen Zuwendungen liegt im freien Ermessen des Arbeitgebers, ist jederzeit widerruflich und begründet auch nach mehrmaliger Zahlung keinen Rechtsanspruch."().
  • LAG Düsseldorf, 31.01.2006 - 6 Sa 1441/05

    Weihnachtsgratifikation (mit Mischcharakter), Freiwilligkeitsvorbehalt,

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Verknüpfung von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt nicht ohne weiteres mit der Folge der Klauselnichtigkeit belegt (vgl. BAG vom 23.10.2002 - 10 AZR 48/02 - NZA 2003, 557; vom 26.03.1997 - 10 AZR 612/96 - NZA 1997, 1007; LAG Düsseldorf vom 30.11.2005 - 12 Sa 1210/05 - n. V. , I 1 der Gründe; LAG Düsseldorf vom 30.08.2005 - 8 (12) Sa 101/05 - n. V., für eine Regelung die "im freien Ermessen des Arbeitgebers liegt, jederzeit widerruflich ist und auch nach mehrmaliger Zahlung keinen Rechtsanspruch begründet").
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