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   LAG Köln, 27.11.2002 - 8 (13) Sa 7/02   

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https://dejure.org/2002,10534
LAG Köln, 27.11.2002 - 8 (13) Sa 7/02 (https://dejure.org/2002,10534)
LAG Köln, Entscheidung vom 27.11.2002 - 8 (13) Sa 7/02 (https://dejure.org/2002,10534)
LAG Köln, Entscheidung vom 27. November 2002 - 8 (13) Sa 7/02 (https://dejure.org/2002,10534)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmungsrechtliche Zuständigkeit des Personalrats; Unwirksamkeit einer Kündigung ; Verteilung zwischen Personalrat und Gesamtpersonalrat ; Entscheidungsbefugnisse des Leiters einer verselbstständigten Teil-Dienststelle und einer Gesamtdienststelle; Befugnis zur ...

  • Judicialis

    LPVG NW § 1 Abs. 3; ; LPVG NW § 44; ; LPVG NW § 72 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LPVG NW § 1 Abs. 3; LPVG NW § 44; LPVG NW § 72 a
    Kündigung, Personalrat, Zuständigkeit, Teil-Dienststelle

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.1990 - CL 86/88

    Verteilung der Zuständigkeit; Personalrat; Gesamtpersonalrat; Abgrenzung;

    Auszug aus LAG Köln, 27.11.2002 - 8 (13) Sa 7/02
    Hat der Leiter der verselbstständigten Teil-Dienststelle die Entscheidungsbefugnis nur für einen Teil der beteiligungspflichtigen Angelegenheit und ist die Entscheidungsbefugnis im Übrigen beim Leiter der Gesamtdienststelle verblieben, hat es dabei sein Bewenden, dass der Personalrat bei der verselbstständigten Teil-Dienststelle nur zuständig ist, soweit deren Leiter entscheidungsbefugt ist (vgl. Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land NRW, Fachsenat für Landespersonalvertretungssachen vom 7. Juni 1990 - CL 86/88 - PersR 1991, 94 f.).
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