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   LAG Hamm, 07.11.2002 - 8 (13) Sa 837/02   

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https://dejure.org/2002,6695
LAG Hamm, 07.11.2002 - 8 (13) Sa 837/02 (https://dejure.org/2002,6695)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07.11.2002 - 8 (13) Sa 837/02 (https://dejure.org/2002,6695)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07. November 2002 - 8 (13) Sa 837/02 (https://dejure.org/2002,6695)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Verzugslohn / Tarifvertrag / Verfall / Ausschlussfrist / zweistufige Ausschlussfrist / Beginn der Klagefrist

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    TVG § 4, MTV Groß- und Außenhandel § 15
    Verzugslohn / Tarifvertrag / Verfall / Ausschlussfrist / zweistufige Ausschlussfrist / Beginn der Klagefrist

  • IWW

    TVG § 4 MTV Groß- und Außenhandel § 15
    ETVG, MTV Groß- und Außenhandel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Arbeitsvergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges nach Betriebsübernahme; Wahrung der in der ersten Stufe erforderlichen schriftlichen Geltendmachung in der Erhebung der Kündigungsschutz- oder Fortbestandsklage bei einer zweistufigen tariflichen ...

  • Wolters Kluwer

    Erhebung der Kündigungsschutz- oder Fortbestandsklage bei einer zweistufigen tariflichen Verfallklausel

  • Judicialis

    TVG § 4; ; MTV Groß- und Außenhandel § 15

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 4; MTV Groß- und Außenhandel § 15
    Verzugslohn, Tarifvertrag, Verfall, Ausschlussfrist, zweistufige Ausschlussfrist, Beginn der Klagefrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 1292 (Ls.)
  • NZA-RR 2003, 484
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 804/98

    Auskunftspflicht während des Annahmeverzugs - Ausschlußfristen

    Auszug aus LAG Hamm, 07.11.2002 - 8 (13) Sa 837/02
    Allein die Tatsache, dass sodann mit Fälligkeit der jeweiligen Monatsvergütung die Klagefrist (2. Stufe) zu laufen beginnt und sich so u.U. der dem Arbeitnehmer insgesamt zur Verfügung stehende Überlegungszeitraum verkürzen könnte, rechtfertigt entgegen BAG, NZA 2000, 818 kein anderes Ergebnis.

    In seiner Entscheidung vom 24.08.1999 (9 AZR 804/99 - NZA 2000, 818) - betreffend eine zweistufige Verfallklausel für den Manteltarifvertrag für das Kfz-Gewerbe Berlin - hat das Bundesarbeitsgericht allerdings den Standpunkt eingenommen, bei einer zweistufigen Verfallklausel sprächen die Interessen des Arbeitnehmers nicht ohne weiteres für die Annahme, er wolle mit der Bestandsklage auch schon die Frist zur schriftlichen Geltendmachung der Zahlungsansprüche wahren.

  • BAG, 23.01.2002 - 4 AZR 56/01

    Tarifliche Ausschlußfrist - Nachweisgesetz - Auslage im Betrieb

    Auszug aus LAG Hamm, 07.11.2002 - 8 (13) Sa 837/02
    Die Vorschrift des § 8 TVG stellt allein eine Ordnungsvorschrift dar, welche weder geeignet ist, Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers zu begründen, noch den Arbeitgeber hindert, sich auf den Gesichtspunkt des tariflichen Verfalls zu berufen (BAG, Urteil vom 23.01.2002 - 4 AZR 56/01 - AP Nr. 5 zu § 2 NachwG = DB 02, 1661).
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