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LAG Nürnberg, 22.09.1994 - 8 (3) Sa 188/92 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bereitschaftszeit; Arbeitsleistung; Arbeitstätigkeit; Betreuung der Patienten
Verfahrensgang
- ArbG Weiden/Oberpfalz, 09.07.1991 - 2 Ca 1278/89
- LAG Nürnberg, 22.09.1994 - 8 (3) Sa 188/92
Wird zitiert von ...
- BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 799/06
Abgrenzung Bereitschaftsdienst - Überstunden
Für die vom Landesarbeitsgericht Nürnberg im Urteil vom 22. September 1994 (- 8 (3) Sa 188/92 - ZTR 1995, 119) und auch in der Literatur (vgl. Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Dassau § 15 Erl. 23.4) vertretene gegenteilige Ansicht, dass Tätigkeiten, die aus der regulären Arbeitszeit stammten und dort aus irgendwelchen Gründen nicht erledigt worden seien, für die Beurteilung der Arbeitsleistung im Bereitschaftsdienst außer Betracht zu lassen seien, findet sich im Tarifwortlaut kein Anhaltspunkt.