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   LAG Köln, 06.05.1998 - 8 (7) Sa 122/98   

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https://dejure.org/1998,7625
LAG Köln, 06.05.1998 - 8 (7) Sa 122/98 (https://dejure.org/1998,7625)
LAG Köln, Entscheidung vom 06.05.1998 - 8 (7) Sa 122/98 (https://dejure.org/1998,7625)
LAG Köln, Entscheidung vom 06. Mai 1998 - 8 (7) Sa 122/98 (https://dejure.org/1998,7625)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit einer Befristung eines Arbeitsvertrages; Anschlussverbot bei Arbeitsverträgen; Wirksamkeit einer Befristungsabrede

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (8)

  • BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    7 AZR 581/98 8 (7) Sa 122/98.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. Mai 1998 - 8 (7) Sa 122/98 - wird zurückgewiesen.

  • LAG Baden-Württemberg, 27.10.1998 - 10 Sa 164/97

    Einhaltung der Klagefrist bezüglich der vorletzten Befristungsabrede bei

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  • LAG Baden-Württemberg, 25.01.2000 - 14 Sa 79/99

    Befristung - mangelnder Sachgrund

    Die vorliegende Entscheidung enthält eine Divergenz i. S. des § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG gegenüber dem Urteil des LAG Köln vom 26.05.1998 -- 8 (7) Sa 122/98.
  • LAG Köln, 27.04.1999 - 13 Sa 897/98

    Befristung; Beschäftigungsförderungsgesetz; Verlängerung; Unterbrechung

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  • LAG Baden-Württemberg, 27.10.1998 - 10 Sa 165/97

    Ablauf eines bestehenden Arbeitsverhältnisses infolge Befristung ; Möglichkeit

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  • LAG Baden-Württemberg, 27.10.1998 - 10 Sa 167/97
    Da die sachliche Rechtfertigung der 3. Befristung nicht um ihrer selbst willen erforderlich war, sondern lediglich (maßgebliche) Voraussetzung für die Vereinbarkeit der nachfolgenden Übereinkunft mit der Regelung des § 1 Abs. 3 BeschFG 1996 war, mußte die Frist des § 1 Abs. 5 BeschFG 1996 vielmehr lediglich in Abzug auf die 4. Befristung gewahrt werden (Wohlleben, RdA 1998, 277, 281; aA LAG Köln, Urt. v. 06.05.1998 - 8 (7) Sa 122/98 - nicht rechtskräftig).
  • ArbG Stuttgart, 20.11.1998 - 28 Ca 4016/98

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf Grund einer Befristung; Unklarheiten im

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  • LAG Baden-Württemberg, 27.10.1998 - 10 Sa 166/97

    Entbehrlichkeit eines sachlichen Grundes für die letzte Befristung eines

    Da die sachliche Rechtfertigung der 3. Befristung nicht um ihrer selbst willen erforderlich war, sondern lediglich (maßgebliche) Voraussetzung für die Vereinbarkeit der nachfolgenden Übereinkunft mit der Regelung des § 1 Abs. 3 BeschFG 1996 war, mußte die Frist des § 1 Abs. 5 BeschFG 1996 vielmehr lediglich in Abzug auf die 4. Befristung gewahrt werden (Wohlleben, RdA 1998, 277, 281; aA LAG Köln, Urt. v. 06.05.1998 - 8 (7) Sa 122/98 - nicht rechtskräftig).
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