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   LAG Köln, 02.03.2005 - 8 (7) Sa 1354/04   

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https://dejure.org/2005,11461
LAG Köln, 02.03.2005 - 8 (7) Sa 1354/04 (https://dejure.org/2005,11461)
LAG Köln, Entscheidung vom 02.03.2005 - 8 (7) Sa 1354/04 (https://dejure.org/2005,11461)
LAG Köln, Entscheidung vom 02. März 2005 - 8 (7) Sa 1354/04 (https://dejure.org/2005,11461)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausspruch einer Kündigung im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang; Funktion der Formulierung "durch Rechtsgeschäft" bei Betriebsübergängen; Wahrung der Identität der betroffenen wirtschaftlichen Einheit als Merkmal bei einem Wechsel des Betriebsinhabers; Begriff der ...

  • Judicialis

    BGB § 613 a; ; BGB § 613 a Abs. 1; ; BGB § 613 a Abs. 1 S. 1; ; BGB § 613 a Abs. 4; ; LuftVG § 29 c

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a Abs. 1 Satz 1, Abs. 4; LuftVG § 29c
    Betriebsübergang ohne Übernahme von Personal bei Nutzung bereitgestellter Betriebsmittel - sachlicher Grund für Änderungsvereinbarungen - Personen- und Gepäckkontrolle an Flughafen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 20.11.2003 - C-340/01

    Abler - Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung

    Auszug aus LAG Köln, 02.03.2005 - 8 (7) Sa 1354/04
    Auch unter Berücksichtigung der Grundsätze der Entscheidung des EuGH vom 20.11.2003 - C-340/01- Abler - NZA 2003, 1385 könne nicht von einer Übertragung der Betriebsidentität der Beklagten zu 1) auf die Beklagte zu 2) ausgegangen werden.

    Zuletzt hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 20.11.2003 (Rs. C - 340/01 (Abler) - NZA 2003, 1385) bestätigt, dass die Anwendung der Richtlinie 77/187 EWG des Rates vom 14.02.1977 und ihr folgend § 613 a BGB nicht voraussetzt, dass zwischen Veräußerer und Erwerber unmittelbare vertragliche Beziehungen bestehen.

    Diese bereits vom Bundesarbeitsgericht angesprochene Problemlage verdeutlicht nunmehr das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 20.11.2003 (Rs. C- 340/01 (Abler) - NZA 2003, 1385) das ebenso ohne die Übernahme von Personal einen Betriebsübergang annimmt, wenn durch die ausdrückliche und unabdingbare Verpflichtung betreffend den Einsatz von Betriebsmitteln der übernommene Auftrag geprägt ist, so dass schon die Übernahme der Betriebsmittelgesamtheit für die Verwirklichung des Tatbestandes eines Betriebsübergangs ausreichen könne.

  • LAG Köln, 12.08.2004 - 6 TaBV 42/04

    Betriebsübergang, Betriebsrat, Fluggastkontrolle, einstweilige Verfügung

    Auszug aus LAG Köln, 02.03.2005 - 8 (7) Sa 1354/04
    Entgegen der bezogenen Entscheidung der 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln - 6 TaBV 42/04 - sei der Betrieb auch ohne den Einsatz der vormaligen Mitarbeiter der Beklagten zu 1) funktionsfähig gewesen.
  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 173/84

    Betriebsübergang - Voraussetzungen

    Auszug aus LAG Köln, 02.03.2005 - 8 (7) Sa 1354/04
    Zur Vermeidung von ansonsten drohenden "Umgehungsgeschäften" hat die Rechtssprechung schon früh von dem Erfordernis unmittelbarer Rechtsbeziehungen zwischen dem früheren und dem späteren Inhaber abgesehen und es als ausreichend erachtet, wenn der Übergang durch ein oder mehrere Rechtsgeschäfte (auch) mit Dritten vermittelt wird (grundlegend BAG vom 22.05.1985 - 5 AZR 173/84 - AP Nr. 43 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 02.12.1998 - 7 AZR 579/97

    Befristeter Arbeitsvertrag bei Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Köln, 02.03.2005 - 8 (7) Sa 1354/04
    Änderungsvereinbarungen zu einem Arbeitsvertrag, die im Hinblick auf einen Betriebsübergang vereinbart werden, bedürfen im Hinblick auf die darin regelmäßig zu sehende Umgehung des § 613 a Abs. 4 BGB eines sachlichen Grundes (BAG vom 02.12.1998 - 7 AZR 579/97 - NZA 1999, 926).
  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 159/98

    Betriebsübergang - Beendigung des Vertragsverhältnisses bei Betriebsverpachtung

    Auszug aus LAG Köln, 02.03.2005 - 8 (7) Sa 1354/04
    Nach der neueren Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs (vom 11.03.1997, EzA § 613 a BGB Nr. 145) und des Bundesarbeitsgerichts (vom 18.03.1999 - 8 AZR 159/98 -, EZA § 613 a BGB Nr. 177) ist Voraussetzung die Wahrung der Identität der betroffenen wirtschaftlichen Einheit.
  • BAG, 27.04.1988 - 5 AZR 358/87

    Betriebsübergang: Lohnverzicht - Konkursausfallgeld

    Auszug aus LAG Köln, 02.03.2005 - 8 (7) Sa 1354/04
    Im übrigen ist § 613 a BGB in allen Fällen anwendbar, in denen die für den Betrieb des Unternehmens verantwortliche natürliche oder juristische Person, die die Arbeitgeberverpflichtung gegenüber den Beschäftigten des Unternehmens eingeht, im Rahmen vertraglicher Beziehungen wechselt (vgl. BAG vom 27.04.1988 - 5 AZR 358/87 - AP Nr. 71 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 827/98

    Betriebsübergang - Notariat

    Auszug aus LAG Köln, 02.03.2005 - 8 (7) Sa 1354/04
    Für den vergleichbaren Fall der nahtlosen Fortführung eines Notariats nach vorgeplanter Amtsniederlegung des bisherigen Notars und Neugestaltung eines neuen Notars sei bereits entschieden, dass es sich hierbei nicht um einen Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB handele, wobei gleichgültig sei, ob man darauf abstelle, ob ein Notariatsbüro ein Betrieb sei oder darauf dass bei einer hoheitlichen Beleihung des Amtes - mit der Folge dass der neue Amtsinhaber auch ein "Büro" neu errichten müsse - keine rechtsgeschäftliche "Übertragung eines Betriebes" i. S. d. § 613 a BGB erfolgt und vorliegt (BAG, Urteil vom 26.08.1999 - 8 AZR 827/98 - EzA § 613 a BGB Nr. 187).
  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 337/99

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Kantinen-Vertrages

    Auszug aus LAG Köln, 02.03.2005 - 8 (7) Sa 1354/04
    Hinzu kommt, dass bereits das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 25.05.2000 (8 AZR 337/99 n.v.) darauf hingewiesen hat, dass je nach der Art der vom Auftraggeber am Markt angebotenen Leistungen unterschieden werden muss, ob es sich um eine Tätigkeit handele, für die regelmäßig Maschinen, Werkzeuge, sonstige Geräte oder Räume innerhalb eigener Verfügungsmacht und aufgrund eigener Kalkulation eingesetzt werden müssten oder nicht.
  • BAG, 13.06.2006 - 8 AZR 271/05

    Betriebsübergang - Neuvergabe des Auftrags zur Personenkontrolle am Flughafen

    Die Revisionen der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 2. März 2005 - 8 (7) Sa 1354/04 - werden zurückgewiesen, mit der Maßgabe, dass das Urteil des Landesarbeitsgerichts insoweit aufgehoben wird, als es festgestellt hat, dass zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 2) ein Arbeitsverhältnis über den 30. Juni 2004 hinaus fortbesteht.
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