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   VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40040, 8 A 02.40045, 8 A 02.40051, 8 A 02.40056   

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https://dejure.org/2005,3544
VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40040, 8 A 02.40045, 8 A 02.40051, 8 A 02.40056 (https://dejure.org/2005,3544)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.04.2005 - 8 A 02.40040, 8 A 02.40045, 8 A 02.40051, 8 A 02.40056 (https://dejure.org/2005,3544)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. April 2005 - 8 A 02.40040, 8 A 02.40045, 8 A 02.40051, 8 A 02.40056 (https://dejure.org/2005,3544)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorlage von naturschutzrechtlichen Fragen an den Europäischen Gerichtshof; Mängel bei der Abwägung der von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange; Rechtswirksame Verpflichtung der Ausweisungspflicht; Klage gegen den Neubau einer Autobahn; ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage von naturschutzrechtlichen Fragen an den Europäischen Gerichtshof; Mängel bei der Abwägung der von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange; Rechtswirksame Verpflichtung der Ausweisungspflicht; Klage gegen den Neubau einer Autobahn; ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage von naturschutzrechtlichen Fragen an den Europäischen Gerichtshof; Mängel bei der Abwägung der von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange; Rechtswirksame Verpflichtung der Ausweisungspflicht; Klage gegen den Neubau einer Autobahn; ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage von naturschutzrechtlichen Fragen an den Europäischen Gerichtshof; Mängel bei der Abwägung der von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange; Rechtswirksame Verpflichtung der Ausweisungspflicht; Klage gegen den Neubau einer Autobahn; ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 10 Abs. 2; ; EG-Vertrag Art. 234; ; Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) Art. 2; ; Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) Art. 3 Abs. 1; ; Richtlinie 92/43/EWG (FFH... -Richtlinie) Art. 4; ; BayNatSchG Art. 48 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schutzregime des Art. 3 Abs. 1 FFH-Richtlinie 92/43/EWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Baustopp für Isental-Autobahn - A 94 beschäftigt Europäischen Gerichtshof

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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 13.01.2005 - C-117/03

    DIE IN DER RICHTLINIE ZUR ERHALTUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSRÄUME ENTHALTENE

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40040
    Dem Europäischen Gerichtshof werden im Hinblick auf seine Entscheidung vom 13. Januar 2005 - C-117/03 -, wonach Art. 6 Abs. 2 - 4 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992 (FFH-Richtlinie) auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vor deren Aufnahme in die Kommissionsliste nicht anwendbar ist, folgende Fragen unterbreitet:.

    Welches Schutzregime verlangt Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG in Verbindung mit der sechsten Begründungserwägung dieser Richtlinie unter Berücksichtigung des Frustrationsverbots gemäß Art. 10 Abs. 2 des EG-Vertrags (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften vom 25.3.1957, zuletzt geändert durch die EU-Beitrittsakte 2003 vom 16.4.2003) im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs vom 13. Januar 2005 - C-117/03 - für Gebiete, insbesondere solche mit prioritären natürlichen Lebensraumtypen und/oder prioritären Arten, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bestimmt werden könnten, bevor sie in die von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nach dem Verfahren des Art. 21 der Richtlinie festgelegte Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen worden sind?.

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat mit seinem Urteil vom 13. Januar 2005 (C-117/03 Societä Italiana Dragaggi SpA u.a./Ministero delle Infrastrutture dei Trasporti u. Regione autonoma Friuli-Venzia Giulia, NVwZ 2005, 311, RdNrn.

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40040
    Diese Pflicht besteht ohne Rücksicht auf eventuelle Beschränkungen des nationalen Prozessrechts unter dem Gesichtspunkt des maßgeblichen Zeitpunkts; dieser bestimmt sich ohnehin primär nach dem zu Grunde liegenden materiellen Recht (vgl. BVerwG vom 21.5.1976 - IV C 80.74 - BVerwGE 51, 15/24 ff.; vom 22.9.1999 - 4 B 68.98 - NVwZ 2000, 565/566) und damit hier auch nach dem Gemeinschaftsrecht in der dargelegten Auslegung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften.

    Der ansonsten im deutschen Planfeststellungsrecht geltende Grundsatz, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung des Gerichts der Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses ist (st.Rspr.; vgl. etwa BVerwG vom 21.5.1976 a.a.O. S. 24 ff.; vom 14.9.1992 - 4C 34-38.89 - BVerwGE 91, 17/19 ff.), kann insoweit wegen des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts nicht zur Anwendung kommen.

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40040
    Denn nach der Rechtsprechung des angerufenen Gerichtshofs obliegt die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die in einer Richtlinie vorgesehenen Ziele zu erreichen und alle zur Erfüllung dieser Verpflichtung geeigneten Maßnahmen allgemeiner und besonderer Art zu treffen (Art. 10 Abs. 1 EG-Vertrag), allen Trägern öffentlicher Gewalt in den Mitgliedstaaten und damit im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch den nationalen Gerichten (st. Rspr; vgl. etwa EuGH vom 13.1.2004 - C-453/00 - DVBl 2004, 373, RdNrn.

    Im Fall, dass die streitgegenständliche Planung die Verwirklichung der Ziele der FFH-Richtlinie gefährdet, ist das zur Entscheidung im Rechtsstreit berufene nationale Gericht deshalb gehalten, seinerseits alles zu tun, was in seiner Zuständigkeit liegt, um die volle Wirksamkeit der Richtlinie zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit den Zielen der Richtlinie vereinbar ist (EuGH vom 13.1.2004 a.a.O. RdNr. 20 der Urteilsgründe; vom 5.10.2004 a.a.O. RdNrn.

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40040
    20 ff. der Urteilsgründe; vom 5.10.2004 - C-397/01 bis C-403/01 - DVBl 2005, 35, RdNrn.

    Im Fall, dass die streitgegenständliche Planung die Verwirklichung der Ziele der FFH-Richtlinie gefährdet, ist das zur Entscheidung im Rechtsstreit berufene nationale Gericht deshalb gehalten, seinerseits alles zu tun, was in seiner Zuständigkeit liegt, um die volle Wirksamkeit der Richtlinie zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit den Zielen der Richtlinie vereinbar ist (EuGH vom 13.1.2004 a.a.O. RdNr. 20 der Urteilsgründe; vom 5.10.2004 a.a.O. RdNrn.

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 8.02
    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40040
    Die von den Klägern beantragte vollständige Aufhebung des PFB vom 7. März 2002 kommt nur dann in Betracht, wenn in Bezug auf den planfestgestellten Abschnitt selbst unheilbare Abwägungsmängel oder nicht behebbare Verstöße gegen Gemeinschaftsrecht vorliegen oder sich dem planfestgestellten Vorhaben im weiteren (noch nicht planfestgestellten) Verlauf auf der Trasse Dorfen in der Vorausschau unüberwindliche Hindernisse entgegenstellen (vgl. zu dem planfeststellungsrechtlichen Gesichtspunkt des "Blicks nach vorn" insbesondere BVerwG vom 19.5.1998 - 4 C 11.98 - NVwZ 1999, 528/530).

    Angesichts der enteignungsrechtlichen Vorwirkung des PFB ist dieser deshalb an den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts zu messen (vgl. hierzu BVerwG vom 19.5.1998 a.a.O. S. 530 f.).

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40040
    Inwieweit sich bei einer solchen (über vier Jahre hinausgehenden) Ausdehnung der Befristung der einstweiligen Sicherstellung Entschädigungsfragen stellen könnten (vgl. hierzu beispielhaft § 18 Abs. 1 des Baugesetzbuches - BauGB (§ 18 Abs. 1 BauGB: "Dauert die Veränderungssperre länger als vier Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 hinaus, ist den Betroffenen für dadurch entstandene Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Die Vorschriften über die Entschädigung im Zweiten Abschnitt des Fünften Teils sowie § 121 gelten entsprechend; dabei ist der Grundstückswert zugrunde zu legen, der nach den Vorschriften des Zweiten Abschnitts des Dritten Teils zu entschädigen wäre.") - und dazu BVerwG vom 27.1.2005 - 4 C 5.04 - NVwZ 2005, 578/579 m.w.N.), braucht hier nicht erörtert zu werden, weil der von der Sicherstellung betroffene Straßenbaulastträger einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft angehört, die als solche nicht grundrechtsfähig ist.
  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40040
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht bezüglich der einstweiligen Sicherstellung bezweifelt hat, ob diese die inhaltliche Qualität habe, die "rechtswirksame Verpflichtung der Ausweisungspflicht" sicherzustellen (vgl. BVerwG vom 1.4.2004 - 4 C 2.03 - UPR 2004, 426/428), kann dem für das vorliegende Verfahren keine Relevanz beigemessen werden.
  • BVerwG, 22.09.1999 - 4 B 68.98

    Bundesfernstraßenplanung; Neubau einer Bundesstraße; wesentliche Änderung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40040
    Diese Pflicht besteht ohne Rücksicht auf eventuelle Beschränkungen des nationalen Prozessrechts unter dem Gesichtspunkt des maßgeblichen Zeitpunkts; dieser bestimmt sich ohnehin primär nach dem zu Grunde liegenden materiellen Recht (vgl. BVerwG vom 21.5.1976 - IV C 80.74 - BVerwGE 51, 15/24 ff.; vom 22.9.1999 - 4 B 68.98 - NVwZ 2000, 565/566) und damit hier auch nach dem Gemeinschaftsrecht in der dargelegten Auslegung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften.
  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40040
    22 ff. der Urteilsgründe) der bisher vom Bundesverwaltungsgericht vertretenen und in Deutschland herrschenden Auffassung den Boden entzogen, wonach potenzielle FFH-Gebiete, die von den Mitgliedstaaten bereits der Kommission gemeldet seien oder deren Meldung sich aufdränge, vorwirkend dem Schutzregime gemäß Art. 6 der FFH-Richtlinie unterlägen (vgl. BVerwG vom 17.5.2002 - 4 A 28/01 - NVwZ 2002 1243/1244).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40040
    Nach deutschem Planfeststellungsrecht kann im Übrigen ein Abwägungsmangel mit Blick auf eine Alternativtrasse (hier Trasse Haag) nicht schon dann bejaht werden, wenn die verworfene Trassenvariante ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst dann, wenn sich die Alternativtrasse der Behörde hätte aufdrängen müssen (st. Rspr; vgl. etwa BVerwG vom 25.1.1996 - 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238/250).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 C 11.96

    Neue Bundesstraße 15 Regensburg-Rosenheim erneut auf dem Prüfstand

  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 34.89

    Lärmschutzwand - § 17 FStrG, §§ 48, 49 VwVfG, Konfliktbewältigungsgebot

  • BVerwG, 07.09.2005 - 4 B 49.05

    Gericht der Hauptsache; Nichtabhilfebeschluss, verfrühter; FFH-Gebiet,

    Der Verwaltungsgerichtshof habe das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 94 VwGO bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über den Vorlagebeschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. April 2005 - 8 A 02.40040 u.a. (juris) - aussetzen müssen.

    Die Planfeststellungsbehörde hatte keine Anhaltspunkte dafür gesehen, dass die Erhaltungsziele potenzieller Schutzgebiete im Sinne der FFH-RL nachhaltig und erheblich beeinträchtigt würden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19. April 2005 - 8 A 02.40040 - BA S. 6).

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40025

    Existenzgefährdung eines Betriebs

    In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass die Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern vom 8. August 2006 im Gegensatz zur früheren Fassung vom 25. April 2000 darauf verzichtet hat, eine bestimmte Trasse als Ziel der Raumordnung und Landesplanung zu bestimmen (nur auf diese frühere Fassung bezog sich die Entscheidung des BayVGH vom 19.4.2005 a.a.O.).

    Die Verhältnisse der Wasserversorgung von Lengdorf sind vertieft in den mündlichen Verhandlungen der Verfahren 8 A 02.40058 (bereits rechtskräftig abgeschlossen durch Urteil vom 19.4.2005) und 8 A 02.40040/8 A 06.40023 am 1. und 15. März 2005 erörtert worden (vgl. Niederschriften vom 1.3.2005 S. 10 und vom 15.3.2005 S. 5 f.).

    Insgesamt werden sich die Flächenverluste nach der insoweit unwidersprochen gebliebenen Darstellung der Kläger auf über 7 ha summieren (vgl. Stellungnahme der Autobahndirektion Südbayern, Anlage zum Schriftsatz des Beklagten vom 5.8.2003, VGH-Akt 8 A 02.40051 Bl. 86 ff.).

    Bereits an dem der Autobahn nächstgelegenen Wohnhaus (Abstand 520 m) errechne sich ein Nachtwert von nur 49 dB(A) und ein Tagwert von 54 dB(A) (vgl. Stellungnahme der Autobahndirektion Südbayern, Anlage zum Schriftsatz des Beklagten vom 5.8.2003, VGH-Akt 8 A 02.40051 Bl. 88 f.).

    Unter Einbeziehung dieses Waldbestands errechnen sich damit beim nächstgelegenen Wohnhaus sogar nur Lärmbelastungen von nachts 39 dB(A) und tagsüber 44 dB(A) (vgl. Stellungnahme der Autobahndirektion Südbayern, Anlage zum Schriftsatz des Beklagten vom 5.8.2003, VGH-Akt 8 A 02.40051 Bl. 89).

  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05

    Eingriff in Schutzgebiete; Eingriffsverbot; Planfeststellung; Opferung von

    Das vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Januar 2005 eingeleitete Vorabentscheidungsverfahren gemäß Art. 234 EGV (Bay. VGH, Beschluss v. 19.04.2005 - 8 A 02.40040 u.a.) ist für die Entscheidung im vorliegenden Verfahren nicht vorgreiflich.
  • BVerwG, 31.01.2006 - 4 B 49.05

    FFH-Gebiet; gemeldetes -; Gemeinschaftsliste; Vorabentscheidung; Europäischer

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, auf den sie sich beruft, hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, welches Schutzregime Art. 3 Abs. 1 FFH-RL in Verbindung mit der 6. Begründungserwägung für Gebiete verlangt, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bestimmt werden könnten, bevor sie in die Gemeinschaftsliste aufgenommen worden sind, und wie sich auf dieses Schutzregime auswirkt, wenn die genannten Gebiete bereits in der der Kommission zugeleiteten Vorschlagsliste aufgeführt sind (vgl. Beschluss vom 19. April 2005 - 8 A 02.40040 u. a.).
  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40024

    Straßenplanungsrecht: Planfeststellung Autobahn (A94) // Alternativenprüfung;

    In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass die Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern vom 8. August 2006 im Gegensatz zur früheren Fassung vom 25. April 2000 darauf verzichtet hat, eine bestimmte Trasse als Ziel der Raumordnung und Landesplanung zu bestimmen (nur auf diese frühere Fassung bezog sich die Entscheidung des BayVGH vom 19.4.2005 a.a.O.).

    Die Verhältnisse der Wasserversorgung von Lengdorf sind bereits vertieft in den mündlichen Verhandlungen der Verfahren 8 A 02.40058 (bereits rechtskräftig abgeschlossen durch Urteil vom 19.4.2005) und 8 A 02.40040/8 A 06.40023 am 1. und 15. März 2005 erörtert worden (vgl. Niederschriften vom 1.3.2005 S. 10 und vom 15.3.2005 S. 5 f.).

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40023

    Planfeststellung Autobahn (A 94); Klage eines in der Vorausschau

    In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass die Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern vom 8. August 2006 im Gegensatz zur früheren Fassung vom 25. April 2000 darauf verzichtet hat, eine bestimmte Trasse als Ziel der Raumordnung und Landesplanung zu bestimmen (nur auf diese frühere Fassung bezog sich die Entscheidung des BayVGH vom 19.4.2005 a.a.O.).

    Die Verhältnisse der Wasserversorgung von Lengdorf sind bereits vertieft in den mündlichen Verhandlungen der Verfahren 8 A 02.40058 (bereits rechtskräftig abgeschlossen durch Urteil vom 19.4.2005) und 8 A 02.40040/8 A 06.40023 am 1. und 15. März 2005 erörtert worden (vgl. Niederschriften vom 1.3.2005 S. 10 und vom 15.3.2005 S. 5 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2007 - 2 S 25.07

    Beseitigung der Lakomaer Teiche zur Fortführung des Tagebaus Cottbus-Nord

    Diese beziehen sich auf die erste Vorlagefrage, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dem Gerichtshof mit Beschluss vom 19. April 2005 (- 8 A 02.40040 u.a. - BayVBl 2005, 659) zur Vorabentscheidung vorgelegt hatte: "Welches Schutzregime verlangt Art. 3 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG in Verbindung mit der sechsten Begründungserwägung dieser Richtlinie unter Berücksichtigung des Frustrationsverbots gemäß Art. 10 Abs. 2 des EG-Vertrages im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-117/03 (Draggagi u.a., Slg. 2005, I-167) für Gebiete, insbesondere solche mit prioritären natürlichen Lebensraumtypen und/oder prioritären Arten, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bestimmt werden könnten, bevor sie in die von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nach dem Verfahren des Artikel 21 der Richtlinie festgelegte Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen sind?".

    Vielmehr hatte die dortige Planfeststellungsbehörde ohne vorherige Einholung einer Stellungnahme der Kommission angenommen, es gebe keine Anhaltspunkte, dass die Erhaltungsziele potenzieller Schutzgebiete im Sinne der FFH-Richtlinie oder von Teilbereichen solcher Gebiete nachhaltig und erheblich beeinträchtigt würden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19. April 2005 - 8 A 02.40040 - zitiert nach Juris; insoweit nicht abgedruckt in BayVBl. 2005, 659).

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40026

    Planfeststellung Autobahn (A 94); Klagen von in der Vorausschau

    In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass die Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern vom 8. August 2006 im Gegensatz zur früheren Fassung vom 25. April 2000 darauf verzichtet hat, eine bestimmte Trasse als Ziel der Raumordnung und Landesplanung zu bestimmen (nur auf diese frühere Fassung bezog sich die Entscheidung des BayVGH vom 19.4.2005 a.a.O.).

    Die Verhältnisse der Wasserversorgung von Lengdorf sind bereits vertieft in den mündlichen Verhandlungen der Verfahren 8 A 02.40058 (bereits rechtskräftig abgeschlossen durch Urteil vom 19.4.2005) und 8 A 02.40040/8 A 06.40023 am 1. und 15. März 2005 erörtert worden (vgl. Niederschriften vom 1.3.2005 S. 10 und vom 15.3.2005 S. 5 f.).

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40007

    Planfeststellung für Neubau der A 94

    Der vier Jahre vor Erstellung der Kartierung liegende Fund eines Springfrosches am Grimmelbach beim Augenschein am 15. April 2004 im Verfahren Forstinning-Pastetten (vgl. Niederschrift über den Augenschein vom 15.4.2004 im Verfahren Az. 8 A 02.40040, S. 9), auf den sich die Klagepartei beruft, gibt schon deswegen keine Veranlassung, die Richtigkeit der saP in diesem Punkt infrage zu stellen, weil es für die artenschutzrechtliche Beurteilung maßgeblich auf den Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses ankommt.
  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40021

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

    Insbesondere hat sie nicht geltend gemacht, dass aufgrund des Funds eines Springfrosches am Grimmelbach beim Augenschein am 15. April 2004 im Verfahren Forstinning-Pastetten (vgl. Niederschrift über den Augenschein vom 15.4.2004 im Verfahren 8 A 02.40040, S. 9), auf das sie sich nunmehr beruft, eine andere Beurteilung veranlasst wäre.
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 7 KS 220/02

    Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses zur Verlegung einer Bundesstraße

  • VG Freiburg, 18.10.2005 - 1 K 1928/04

    Rücknahme einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für drei

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40023

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40025

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40024

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40022

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2006 - 8 LA 150/02

    Rechtschutzmöglichkeiten eines Grundeigentümers gegen Aufnahme des

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40013

    Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen;

  • VG Cottbus, 11.03.2021 - 3 K 1022/12
  • VGH Bayern, 19.05.2011 - 8 A 11.40020

    Anhörungsrüge gegen Streitwertfestsetzung; Gehörsverletzung (verneint);

  • VGH Bayern, 19.02.2008 - 8 AS 07.40056

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 Forstinning-Pastetten im Korridor über Dorfen.

  • VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 AS 02.40046

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei Vorlage an EuGH - Erheblichkeit von

  • VG Frankfurt/Main, 28.10.2005 - 1 K 323/03

    Baugenehmigung für eine Windkraftanlage; Bevorrechtigte Zulässigkeit im

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