Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 09.07.2008

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   VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40013   

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https://dejure.org/2008,3769
VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40013 (https://dejure.org/2008,3769)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.07.2008 - 8 A 07.40013 (https://dejure.org/2008,3769)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 8 A 07.40013 (https://dejure.org/2008,3769)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Planfeststellung Bundesstraße; Entlastungstunnel Starnberg; bausicherheitsrechtliche Anforderungen an Tunnelplanung; Anwendung der EG-Tunnelrichtlinie; Zulässigkeit eines Einröhrentunnels; öffentlich-rechtliche Umstufungspflicht; nachträgliche Umstufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    EntsprechendeAnwendung der EG-Tunnelrichtlinie bei Straßentunneln im Zuge von Bundesstraßen ohne Zugehörigkeit zum transeuropäischen Straßennetz; Vorliegen eines erheblichen materiell-rechtlichen Mangels eines Planfeststellungsbeschlusses aufgrund des Nichttreffens ...

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 3 Satz 1; ; FStrG § ... 1 Abs. 1; ; FStrG § 3 Abs. 1 Satz 2; ; FStrG § 4 Satz 1; ; FStrG §§ 17 ff.; ; FStrAbG § 1 Abs. 1; ; FStrAbG § 1 Abs. 2; ; Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) Art. 6 Abs. 3; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Art. 1 Abs. 2; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Art. 2 Nr. 1; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Art. 3 Abs. 1; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Art. 13; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Anhang I Nr. 2.1.; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Anhang I Nr. 2.2.; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Anhang I Nr. 2.3.; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Anhang I Nr. 3.7.; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Anhang II Nr. 2.3.; ; Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT) 2006 Abschnitt 0.1; ; Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT) 2006 Abschnitt 0.4; ; Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT) 2006 Abschnitt 0.5; ; Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT) 2006 Abschnitt 1.1; ; Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT) 2006 Abschnitt 6, 9; ; BGG § 8 Abs. 2; ; BayBGG Art. 10 Abs. 2; ; BayStrWG Art. 6 Abs. 6; ; BayStrWG Art. 7 Abs. 1; ; BayStrWG Art. 7 Abs. 5; ; Stichworte Planfeststellung Bundesstraße (B 2) - Entlastungstunnel Starnberg; Klagen eigentumsbetroffener Kläger; Verzicht auf Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung; Planrechtfertigung; bausicherheitsrechtliche Anforderungen an Tunnelplanung; Anwendung der EG-Tunnelrichtlinie; Zulässigkeit eines Einröhrentunnels - Entscheidungskriterien; Plausibilität der Verkehrsprognose; Risikoanalyse hinsichtlich Gefahrguttransporte; Barrierefreiheit von Bundesfernstraßen - hier: Straßentunnel; Trassenvariante Ortsumgehung; persönliche Betroffenheit; öffentlich-rechtliche Umstufungspflicht; nachträgliche Umstufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßen- und Wegerecht (ohne Enteignungsrecht sowie Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahn- und Wasserstraßenrecht) einschließlich Sondernutzungsgebühren nach den Straßengesetzen und Straßenmaut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Innenstadt wird entlastet - Entlastungstunnel Starnberg der Bundesstraße 2 darf gebaut werden - Technische Bauvorschriften ausreichend

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 229
  • DÖV 2009, 41
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 9.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40013
    Dass beim Entlastungstunnel Starnberg hinsichtlich der Gefahrguttransporte bereits im Planfeststellungsverfahren grundlegende, insbesondere die Tunnellösung als solche betreffende bautechnische Probleme zu bewältigen gewesen wären (vgl. BVerwG vom 13.3.2008 Az. 9 VR 9/07 - juris - RdNr. 52), hat weder der Kläger substanziiert dargelegt noch ist dies für den Verwaltungsgerichtshof sonst ersichtlich.

    Nach alledem kommt es auf den Einwand der Beigeladenen, der Kläger könne sich auf die Beeinträchtigung dieses öffentlichen Belangs nicht mit Erfolg berufen, weil auch die Beachtung dieses Belangs nicht zu einer Verschonung seines Grundeigentums führen würde (vgl. BVerwG vom 13.3.2008 a.a.O. RdNr. 9), nicht mehr an.

    Dass unmittelbar Eigentumsbetroffenen ein Rügerecht nicht hinsichtlich jedes Rechtswidrigkeitsgrundes einzuräumen ist und der Eigentümer sich nicht auf Rechtsverstöße berufen kann, die für seine Inanspruchnahme nicht kausal sind, ist in der Rechtsprechung im Übrigen anerkannt (vgl. zuletzt BVerwG vom 13.3.2008 a.a.O. RdNr. 9 m.w.N.).

  • BVerwG, 09.11.2000 - 4 A 51.98

    Planungsalternativen; Überführung - Unterführung; Sicherheitsstandard;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40013
    Entscheidend ist vielmehr, ob der Planungsträger das Interesse des Grundeigentümers, vor einer Inanspruchnahme seines Grundstücks möglichst verschont zu bleiben, bei der Trassenwahl berücksichtigt und entsprechend der hohen Bedeutung, die dem Eigentum in der Wertordnung des Grundgesetzes zukommt, gewichtet hat (vgl. BVerwG vom 9.11.2000 NVwZ 2001, 682/683).

    Für das Eigentum des Klägers gilt jedoch in gleicher Weise wie für sonstige abwägungserhebliche Belange, dass es in der Abwägung hinter gewichtigere gegenläufige Belange zurückgestellt werden darf (vgl. BVerwG vom 9.11.2000 a.a.O. S. 683).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40013
    Die zeichnerische Ausweisung in der hier maßgeblichen Anlage zu § 1 Abs. 1 Satz 2 FStrAbG (Bedarfsplan), die grundsätzlich an der gesetzlichen Bindung teilnimmt (vgl. BVerwG vom 21.3.1996 BVerwGE 100, 370/384 f.), mag man allein als nicht so detailgenau ansehen, dass danach nur die gewählte Tunnellösung in Betracht käme.
  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40013
    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich hierbei gar von Erwägungen einer "besseren" Planung leiten zu lassen (vgl. BVerwG vom 17.5.2002 BVerwGE 116, 254/266).
  • BVerwG, 07.03.1997 - 4 C 10.96

    Autobahn A 94 bei Neuötting darf weitergebaut werden

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40013
    Gleichzeitig kommt darin jedoch auch zum Ausdruck, dass dieser öffentliche Belang einer Abwägung unterliegt und in der Konkurrenz mit anderen, entgegenstehenden Belangen mit entsprechend hohem Gewicht überwunden werden kann (vgl. BVerwG vom 5.4.2006 BVerwGE 125, 370/378; zur Berücksichtigungspflicht allgemein vgl. BVerwG vom 7.3.1997 BVerwGE 104, 144/148).
  • BVerwG, 05.04.2006 - 9 C 1.05

    Verbandsklage; Behindertenverband; Feststellungsklage; Rügeumfang;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40013
    Gleichzeitig kommt darin jedoch auch zum Ausdruck, dass dieser öffentliche Belang einer Abwägung unterliegt und in der Konkurrenz mit anderen, entgegenstehenden Belangen mit entsprechend hohem Gewicht überwunden werden kann (vgl. BVerwG vom 5.4.2006 BVerwGE 125, 370/378; zur Berücksichtigungspflicht allgemein vgl. BVerwG vom 7.3.1997 BVerwGE 104, 144/148).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40013
    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich also mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG vom 25.1.1996 BVerwGE 100, 238/249 f.).
  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40013
    Als durch die enteignungsrechtliche Vorwirkung des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses unmittelbar in seinem Eigentum am Grundstück Fl.Nr. 841/9 der Gemarkung Starnberg Betroffener ist der Kläger nicht darauf beschränkt, sich auf die Verletzung drittschützender Rechte zu berufen; er kann grundsätzlich auch objektive Verstöße, die zur Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses führen, geltend machen (st. Rspr.; vgl. BVerwG vom 27.10.2000 BVerwGE 112, 140/143).
  • BVerwG, 15.01.2008 - 9 B 7.07

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; bundesrechtlicher Klärungsbedarf;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40013
    Die gerichtliche Prüfung behördlicher Prognosen beschränkt sich auf die Kontrolle, ob die Prognose nach einer geeigneten Methode durchgeführt wurde, ob der der Prognose zugrunde gelegte Sachverhalt zutreffend ermittelt wurde und ob das Ergebnis einleuchtend begründet ist (st. Rspr.; vgl. BVerwG vom 15.1.2008 NVwZ 2008, 675 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40013
    Erst wenn das zu bejahen ist, d.h. wenn und soweit erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgebiets nicht offensichtlich ausgeschlossen werden können, schließt sich die eigentliche FFH-Verträglichkeitsprüfung mit den von der Rechtsprechung daran geknüpften rechtlichen Anforderungen an (vgl. BVerwG vom 26.11.2007 NVwZ 2008, 210 im Anschluss an BVerwG vom 17.1.2007 BVerwGE 128, 1).
  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

  • BVerwG, 30.01.2008 - 9 A 27.06

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Änderung der tatsächlichen Verhältnisse;

  • VGH Bayern, 14.08.2008 - 1 N 06.2623

    Normenkontrolle; Straßenbebauungsplan; Erforderlichkeit der Planung;

    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten sind erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere, darstellen würde, wenn sich also, mit anderen Worten, diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (BayVGH vom 9.7.2008 - 8 A 07.40013 - juris; BVerwG vom 17.5.2002 BVerwGE 116, 254; vom 21.5.2008 - 9 A 68/07 - juris).
  • VGH Bayern, 21.07.2009 - 1 B 06.517

    Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Sachbescheidungsinteresse

    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten sind erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere, darstellen würde, wenn sich also, mit anderen Worten, diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (BayVGH vom 9.7.2008 - 8 A 07.40013 - juris; BVerwG vom 17.5.2002 BVerwGE 116, 254; vom 21.5.2008 - 9 A 68/07 - juris).
  • VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40022

    Entlastungstunnel Starnberg der Bundesstraße 2 darf gebaut werden

    Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen bis zur Abtrennung seines Verfahrens durch Beschluss des Senats vom 3. Mai 2007 (Az. 8 A 07.40013) nach Maßgabe seines Anteils am Gesamtstreitwert; für die Zeit nach der Abtrennung trägt er die Kosten seines Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
  • VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40021

    Entlastungstunnel Starnberg der Bundesstraße 2 darf gebaut werden

    Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen bis zur Abtrennung seines Verfahrens durch Beschluss des Senats vom 3. Mai 2007 (Az. 8 A 07.40013) nach Maßgabe seines Anteils am Gesamtstreitwert; für die Zeit nach der Abtrennung trägt er die Kosten seines Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
  • VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40019

    Entlastungstunnel Starnberg der Bundesstraße 2 darf gebaut werden

    Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen bis zur Abtrennung seines Verfahrens durch Beschluss des Senats vom 3. Mai 2007 (Az. 8 A 07.40013) nach Maßgabe seines Anteils am Gesamtstreitwert; für die Zeit nach der Abtrennung trägt er die Kosten seines Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
  • VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40020

    Entlastungstunnel Starnberg der Bundesstraße 2 darf gebaut werden

    Die Kläger tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen bis zur Abtrennung ihres Verfahrens durch Beschluss des Senats vom 3. Mai 2007 (Az. 8 A 07.40013) nach Maßgabe ihres Anteils am Gesamtstreitwert; für die Zeit nach der Abtrennung tragen sie gesamtschuldnerisch die Kosten ihres Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
  • VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 AS 07.40014

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung im Fernstraßenrecht;

    Wegen der Gründe wird auf die Entscheidungsgründe des Urteils vom 9. Juli 2008 im Hauptsacheverfahren (Az. 8 A 07.40013), mit dem der Senat die Anfechtungsklage des Antragstellers abgewiesen und die Revision nicht zugelassen hat, Bezug genommen.
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40019   

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VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40019 (https://dejure.org/2008,9343)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.07.2008 - 8 A 07.40019 (https://dejure.org/2008,9343)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 8 A 07.40019 (https://dejure.org/2008,9343)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    1. Bei Straßentunneln im Zuge von Bundesstraßen, die nicht Teil des transeuropäischen Straßennetzes im Sinne der EG-Tunnelrichtlinie sind, können die in dieser Richtlinie geregelten Sicherheitsanforderungen allenfalls entsprechende Anwendung im Einzelfall finden.2. Die ...

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Sicherheitsanforderungen der EG-Tunnelrichtlinie auf Straßentunnel im Zuge von Bundesstraßen außerhalb des transeuropäischen Straßennetzes; Rechtliche Qualifizierung der nationalen "Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" ...

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 3 Satz 1; ; FStrG § ... 1 Abs. 1; ; FStrG § 3 Abs. 1 Satz 2; ; FStrG § 4 Satz 1; ; FStrG §§ 17 ff.; ; FStrAbG § 1 Abs. 1; ; FStrAbG § 1 Abs. 2; ; Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) Art. 6 Abs. 3; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Art. 1 Abs. 2; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Art. 2 Nr. 1; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Art. 3 Abs. 1; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Art. 13; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Anhang I Nr. 2.1.; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Anhang I Nr. 2.2.; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Anhang I Nr. 2.3.; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Anhang I Nr. 3.7.; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Anhang II Nr. 2.3.; ; Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT) 2006 Abschnitt 0.1; ; Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT) 2006 Abschnitt 0.4; ; Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT) 2006 Abschnitt 0.5; ; Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT) 2006 Abschnitt 1.1; ; Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT) 2006 Abschnitt 6; ; Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT) 2006 Abschnitt 9; ; BGG § 8 Abs. 2; ; BayBGG Art. 10 Abs. 2; ; BayStrWG Art. 6 Abs. 6; ; BayStrWG Art. 7 Abs. 1; ; BayStrWG Art. 7 Abs. 5

  • rechtsportal.de

    Straßen- und Wegerecht (ohne Enteignungsrecht sowie Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahn- und Wasserstraßenrecht) einschließlich Sondernutzungsgebühren nach den Straßengesetzen und Straßenmaut: Planfeststellung Bundesstraße (B 2) - Entlastungstunnel Starnberg; Klagen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 9.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40019
    Dass beim Entlastungstunnel Starnberg hinsichtlich der Gefahrguttransporte bereits im Planfeststellungsverfahren grundlegende, insbesondere die Tunnellösung als solche betreffende bautechnische Probleme zu bewältigen gewesen wären (vgl. BVerwG vom 13.3.2008 Az. 9 VR 9/07 - juris - RdNr. 52), hat weder der Kläger substanziiert dargelegt noch ist dies für den Verwaltungsgerichtshof sonst ersichtlich.

    Nach alledem kommt es auf den Einwand der Beigeladenen, der Kläger könne sich auf die Beeinträchtigung dieses öffentlichen Belangs nicht mit Erfolg berufen, weil auch die Beachtung dieses Belangs nicht zu einer Verschonung seines Grundeigentums führen würde (vgl. BVerwG vom 13.3.2008 a.a.O. RdNr. 9), nicht mehr an.

    Dass unmittelbar Eigentumsbetroffenen ein Rügerecht nicht hinsichtlich jedes Rechtswidrigkeitsgrundes einzuräumen ist und der Eigentümer sich nicht auf Rechtsverstöße berufen kann, die für seine Inanspruchnahme nicht kausal sind, ist in der Rechtsprechung im Übrigen anerkannt (vgl. zuletzt BVerwG vom 13.3.2008 a.a.O. RdNr. 9 m.w.N.).

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40019
    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich hierbei gar von Erwägungen einer "besseren" Planung leiten zu lassen (vgl. BVerwG vom 17.5.2002 BVerwGE 116, 254/266).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 5.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40019
    Denn das Gebot der Konfliktbewältigung ist erst dann verletzt, wenn die Behörde das Vorhaben zulässt, obgleich absehbar ist, dass seine Verwirklichung die Möglichkeit ausschließt, die Einhaltung der Grenzwerte mit den Mitteln der Luftreinhalteplanung in einer mit der Funktion des Vorhabens zu vereinbarenden Weise zu sichern (vgl. BVerwG vom 23.2.2005 BVerwGE 123, 23/28 f.).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40019
    Die zeichnerische Ausweisung in der hier maßgeblichen Anlage zu § 1 Abs. 1 Satz 2 FStrAbG (Bedarfsplan), die grundsätzlich an der gesetzlichen Bindung teilnimmt (vgl. BVerwG vom 21.3.1996 BVerwGE 100, 370/384 f.), mag man allein als nicht so detailgenau ansehen, dass danach nur die gewählte Tunnellösung in Betracht käme.
  • BVerwG, 05.04.2006 - 9 C 1.05

    Verbandsklage; Behindertenverband; Feststellungsklage; Rügeumfang;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40019
    Gleichzeitig kommt darin jedoch auch zum Ausdruck, dass dieser öffentliche Belang einer Abwägung unterliegt und in der Konkurrenz mit anderen, entgegenstehenden Belangen mit entsprechend hohem Gewicht überwunden werden kann (vgl. BVerwG vom 5.4.2006 BVerwGE 125, 370/378; zur Berücksichtigungspflicht allgemein vgl. BVerwG vom 7.3.1997 BVerwGE 104, 144/148).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40019
    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich also mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG vom 25.1.1996 BVerwGE 100, 238/249 f.).
  • BVerwG, 07.03.1997 - 4 C 10.96

    Autobahn A 94 bei Neuötting darf weitergebaut werden

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40019
    Gleichzeitig kommt darin jedoch auch zum Ausdruck, dass dieser öffentliche Belang einer Abwägung unterliegt und in der Konkurrenz mit anderen, entgegenstehenden Belangen mit entsprechend hohem Gewicht überwunden werden kann (vgl. BVerwG vom 5.4.2006 BVerwGE 125, 370/378; zur Berücksichtigungspflicht allgemein vgl. BVerwG vom 7.3.1997 BVerwGE 104, 144/148).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04

    Straßenplanung; Lärmschutz; Neubau; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40019
    2.6.3.1 Anders als ein Neubau oder eine bauliche Erweiterung löst ein erheblicher baulicher Eingriff an einer Straße - wie hier an der B 2 im Bereich des klägerischen Grundstücks - Schutzansprüche der Lärmbetroffenen nur aus, falls zu ihrem Nachteil eine relevante Erhöhung der Beurteilungspegel eintritt; § 1 Abs. 2 16. BImSchV regelt dabei abschließend die als wesentliche Änderung anzusehenden Fallgruppen (vgl. BVerwG vom 23.11.2005 BVerwGE 124, 334/338).
  • BVerfG, 15.02.2007 - 1 BvR 300/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Enteignung zugunsten der Landesmesse

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40019
    Vielmehr sind das Planfeststellungs- und das Enteignungsverfahren einschließlich der Entschädigungsfestsetzung voneinander abzuschichten (vgl. BVerfG vom 15.2.2007 UPR 2007, 263/264).
  • BVerwG, 30.01.2008 - 9 A 27.06

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Änderung der tatsächlichen Verhältnisse;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40019
    Die Feststellung, dass ein verkehrlicher Bedarf besteht, ist für die Planfeststellung und auch das gerichtliche Verfahren verbindlich (st. Rspr.; vgl. BVerwG vom 30.1.2008 NVwZ 2008, 678/679 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

  • VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40013

    Entlastungstunnel Starnberg der Bundesstraße 2 darf gebaut werden

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

  • BVerwG, 15.01.2008 - 9 B 7.07

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; bundesrechtlicher Klärungsbedarf;

  • BVerwG, 07.09.2023 - 7 A 8.21

    Freistaat Bayern ./. Bundesrepublik Deutschland - VDE 8.1

    Sie kann - wie hier geschehen - gemäß Art. 7 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. Art. 6 Abs. 6 Satz 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS V S. 731), im Erlasszeitpunkt zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2020 (GVBl. BY S. 683), bereits im Planfeststellungsverfahren von der Planfeststellungsbehörde (vgl. VGH München, Urteil vom 9. Juli 2008 - 8 A 07.40019 - juris Rn. 93) verfügt werden.

    Hier ergibt sich ein unmittelbarer Bezug zum Planfeststellungsverfahren nach § 1 VerkPBG bei dem gebotenen weiten Verständnis neben der - auch in bundesrechtlich normierten Planfeststellungsverfahren möglichen (vgl. VGH München, Urteil vom 9. Juli 2008 - 8 A 07.40019 - juris Rn. 93) - verfahrensrechtlichen Verklammerung von Umstufung und Vorhabenzulassung gemäß Art. 7 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. Art. 6 Abs. 6 Satz 1 BayStrWG daraus, dass beide Entscheidungen auch materiell eng aufeinander bezogen sind.

    Eine Änderung der Verkehrsbedeutung führt zu einer Umstufungspflicht der zuständigen Behörde (VGH München, Urteil vom 9. Juli 2008 - 8 A 07.40019 - juris Rn. 93).

    Hinsichtlich der in Art. 7 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. Art. 6 Abs. 6 Satz 1 BayStrWG vorgesehenen Umstufung im Planfeststellungsverfahren eröffnet sich der Planfeststellungsbehörde ein Ermessen nur in Bezug auf die Frage, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch macht und zu welchem Zeitpunkt somit eine gebotene Umstufung verfügt wird (VGH München, Urteil vom 9. Juli 2008 - 8 A 07.40019 - a. a. O.).

  • VGH Bayern, 24.09.2008 - 8 A 07.40046

    Aufgrund besonderer Umstände - z.B. Ortsnähe und besondere Streckencharakteristik

    Eine normative Bindungswirkung kommt solchen Richtlinien für die Anlage von Straßen zwar nicht zu (vgl. BayVGH vom 10.5.1999 BayVBl 2000, 82/84; vom 9.7.2008 Az. 8 A 07.40019 UA S. 11).
  • VGH Bayern, 24.09.2008 - 8 A 07.40048

    Planfeststellung Bundesstraße B 299; Ortsumfahrung; Abwägung; Trassenvarianten;

    Eine normative Bindungswirkung kommt solchen Richtlinien für die Anlage von Straßen zwar nicht zu (vgl. BayVGH vom 10.5.1999 BayVBl 2000, 82/84; vom 9.7.2008 Az. 8 A 07.40019 UA S. 11).
  • VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 AS 07.40025

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung im Fernstraßenrecht;

    Wegen der Gründe wird auf die Entscheidungsgründe des Urteils vom 9. Juli 2008 im Hauptsacheverfahren (Az. 8 A 07.40019), mit dem der Senat die Anfechtungsklage des Antragstellers abgewiesen und die Revision nicht zugelassen hat, Bezug genommen.
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