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   BVerwG, 27.06.2011 - 8 A 1.10   

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BVerwG, 27.06.2011 - 8 A 1.10 (https://dejure.org/2011,14826)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2011 - 8 A 1.10 (https://dejure.org/2011,14826)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2011 - 8 A 1.10 (https://dejure.org/2011,14826)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Existenzförderung nach § 2 Abs. 1 FMStFG; Anforderungen an Inhalt und Umfang einer Prozessvollmacht i.S.d. § 67 Abs. 4 S. 1 VwGO

  • rewis.io

    Prüfung des Mangels der Vollmacht von Amts wegen

  • ra.de
  • rewis.io

    Prüfung des Mangels der Vollmacht von Amts wegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Existenzförderung nach § 2 Abs. 1 FMStFG; Anforderungen an Inhalt und Umfang einer Prozessvollmacht i.S.d. § 67 Abs. 4 S. 1 VwGO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 105.84

    Funktion - Form - Wirkung - Prozeßvollmacht - Nachreichen - Frist -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2011 - 8 A 1.10
    Ob dafür genügt, dass die Prozessführung Zweifel am Bestehen einer Vollmacht weckt (so etwa Meissner/Schenk, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 67, Stand: Juli 2009, Rn. 101, im Anschluss an die Rechtsprechung zu §§ 67 a.F., 173 VwGO i.V.m. § 88 ZPO, vgl. Urteil vom 22. Januar 1985 - BVerwG 9 C 105.84 - BVerwGE 71, 20 m.w.N. = Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 66; Beschluss vom 25. März 1996 - BVerwG 4 A 38.95 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 85 S. 5), muss hier nicht geklärt werden.
  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2011 - 8 A 1.10
    In diesem Fall ist nicht zu erkennen, für wen der Prozess geführt wird und wer dem Rechtsanwalt eine wirksame Vollmacht erteilt haben oder die Prozessführung noch vor Ergehen einer die Instanz abschließenden Entscheidung wirksam genehmigen könnte (vgl. dazu GmS-OGB, Beschluss vom 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83 - BVerwGE 69, 380 = Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 64).
  • BVerwG, 25.03.1996 - 4 A 38.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Gerichtliche Aufforderung zur Vorlage schriftlicher

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2011 - 8 A 1.10
    Ob dafür genügt, dass die Prozessführung Zweifel am Bestehen einer Vollmacht weckt (so etwa Meissner/Schenk, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 67, Stand: Juli 2009, Rn. 101, im Anschluss an die Rechtsprechung zu §§ 67 a.F., 173 VwGO i.V.m. § 88 ZPO, vgl. Urteil vom 22. Januar 1985 - BVerwG 9 C 105.84 - BVerwGE 71, 20 m.w.N. = Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 66; Beschluss vom 25. März 1996 - BVerwG 4 A 38.95 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 85 S. 5), muss hier nicht geklärt werden.
  • BVerfG, 18.02.2022 - 1 BvR 305/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines

    Dies wurde etwa bejaht, wenn der auftretende Rechtsanwalt trotz gerichtlicher Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist nicht nur versäumt, die Vollmacht nachzureichen, sondern zudem den angeblich vertretenen Kläger nicht ordnungsgemäß bezeichnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2011 - 8 A 1/10 -, juris, Rn. 16; Urteil vom 15. August 2019 - 1 A 2/19 -, juris, Rn. 16).
  • BSG, 17.03.2016 - B 4 AS 684/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Danach mag die Regelung die Überprüfung der Vollmacht eines Rechtsanwalts von Amts wegen zwar nicht generell ausschließen (in diesem Sinne etwa BGH Urteil vom 5.4.2001 - IX ZR 309/00 - NJW 2001, 2095, 2096 zu der § 73 Abs. 6 S 5 SGG entsprechenden Fassung des § 88 Abs. 2 ZPO; BFH Beschluss vom 11.11.2009 - I B 152/09 - BFH/NV 2010, 449, 450 RdNr 5 f zu § 62 Abs. 6 S 4 FGO; BVerwG Urteil vom 27.6.2011 - 8 A 1/10 - juris RdNr 16; enger dagegen BAG Beschluss vom 18.3.2015 - 7 ABR 6/13 - juris RdNr 14) .

    Jedenfalls ist mit dieser Zielrichtung die Prüfung der Vollmacht eines Rechtsanwalts ohne Rüge der Gegenseite nur vereinbar, wenn sein Verhalten ernstliche Zweifel daran aufkommen lässt, dass er über die notwendige Vollmacht verfügt (ebenso BGH Urteil vom 5.4.2001, aaO: Weckt ein Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter selbst ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit seiner eigenen Bevollmächtigung, darf das Gericht diese auch von Amts wegen prüfen; ähnlich BVerwG Urteil vom 27.6.2011 - 8 A 1/10 - aaO: Keine ordnungsgemäße Bezeichnung des angeblich vertretenen Klägers).

  • BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 188/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verwerfung der Berufung durch das

    Danach mag die Regelung die Überprüfung der Vollmacht eines Rechtsanwalts von Amts wegen zwar nicht generell ausschließen (in diesem Sinne etwa BGH Urteil vom 5.4.2001 - IX ZR 309/00 - NJW 2001, 2095, 2096 zu der § 73 Abs. 6 Satz 5 SGG entsprechenden Fassung des § 88 Abs. 2 ZPO; BFH Beschluss vom 11.11.2009 - I B 152/09 - RdNr 5 f; BFH Beschluss vom 7.5.2014 - II B 117/13 - RdNr 6; Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 27.6.2011 - 8 A 1/10 - RdNr 16; enger dagegen Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 18.3.2015 - 7 ABR 6/13 - RdNr 14) .

    Die Prüfung der Vollmacht eines Rechtsanwalts ohne Rüge der Gegenseite ist mit der Zielrichtung von § 73 Abs. 6 Satz 5 SGG aber jedenfalls nur vereinbar, wenn das Verhalten des Rechtsanwalts ernstliche Zweifel daran aufkommen lässt, dass er über die notwendige Vollmacht verfügt (vgl BGH Urteil vom 5.4.2001, aaO: Weckt ein Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter selbst ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit seiner Bevollmächtigung, darf das Gericht diese auch von Amts wegen prüfen; ähnlich BVerwG Urteil vom 27.6.2011, aaO: Keine ordnungsgemäße Bezeichnung des angeblich vertretenen Klägers) .

  • BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 180/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Danach mag die Regelung die Überprüfung der Vollmacht eines Rechtsanwalts von Amts wegen zwar nicht generell ausschließen (in diesem Sinne etwa BGH Urteil vom 5.4.2001 - IX ZR 309/00 - NJW 2001, 2095, 2096 zu der § 73 Abs. 6 Satz 5 SGG entsprechenden Fassung des § 88 Abs. 2 ZPO; BFH Beschluss vom 11.11.2009 - I B 152/09 - BFH/NV 2010, 449, 450 RdNr 5 f zu § 62 Abs. 6 Satz 4 FGO; BVerwG Urteil vom 27.6.2011 - 8 A 1/10 - juris, RdNr 16; enger dagegen BAG Beschluss vom 18.3.2015 - 7 ABR 6/13 - juris, RdNr 14) .

    Jedenfalls ist mit dieser Zielrichtung die Prüfung der Vollmacht eines Rechtsanwalts ohne Rüge der Gegenseite nur vereinbar, wenn sein Verhalten ernstliche Zweifel daran aufkommen lässt, dass er über die notwendige Vollmacht verfügt (ebenso BGH Urteil vom 5.4.2001, aaO: Weckt ein Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter selbst ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit seiner eigenen Bevollmächtigung, darf das Gericht diese auch von Amts wegen prüfen; ähnlich BVerwG Urteil vom 27.6.2011, aaO: Keine ordnungsgemäße Bezeichnung des angeblich vertretenen Klägers).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - vollmachtsloser Vertreter -

    "Danach mag die Regelung die Überprüfung der Vollmacht eines Rechtsanwalts von Amts wegen zwar nicht generell ausschließen (in diesem Sinne etwa BGH Urteil vom 5.4.2001 - IX ZR 309/00 - NJW 2001, 2095, 2096 zu der § 73 Abs. 6 Satz 5 SGG entsprechenden Fassung des § 88 Abs. 2 ZPO; BFH Beschluss vom 11.11.2009 - I B 152/09 - RdNr 5 f; BFH Beschluss vom 7.5.2014 - II B 117/13 - RdNr 6; Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 27.6.2011 - 8 A 1/10 - RdNr 16; enger dagegen Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 18.3.2015 - 7 ABR 6/13 - RdNr 14).

    Die Prüfung der Vollmacht eines Rechtsanwalts ohne Rüge der Gegenseite ist mit der Zielrichtung von § 73 Abs. 6 Satz 5 SGG aber jedenfalls nur vereinbar, wenn das Verhalten des Rechtsanwalts ernstliche Zweifel daran aufkommen lässt, dass er über die notwendige Vollmacht verfügt (vgl BGH Urteil vom 5.4.2001, aaO: Weckt ein Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter selbst ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit seiner Bevollmächtigung, darf das Gericht diese auch von Amts wegen prüfen; ähnlich BVerwG Urteil vom 27.6.2011, aaO: Keine ordnungsgemäße Bezeichnung des angeblich vertretenen Klägers).".

  • OVG Sachsen, 19.11.2020 - 1 A 1279/17

    Fiktionszeugnis; Gesellschaft; Rubrum

    Wird nur im Namen einer Gesellschaft Klage erhoben, sind gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 VwGO die zu ihrer Vertretung Berechtigten zu nennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2011 - 8 A 1.10 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 15.08.2019 - 1 A 2.19

    Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn - wie hier - der auftretende Rechtsanwalt trotz gerichtlicher Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist weder die Vollmacht nachreicht, noch den angeblich vertretenen Kläger ordnungsgemäß bezeichnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2011 - 8 A 1.10 - juris Rn. 16).
  • BSG, 12.05.2021 - B 4 AS 76/21 B

    Zweifel am Vorliegen einer wirksamen Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts;

    Mit dem Wegfall der Pflicht, den Mangel der Vollmacht in einer solchen Konstellation von Amts wegen zu berücksichtigen, ist jedoch nicht zugleich die Befugnis, den Mangel unabhängig von einer Rüge anderer Beteiligter zu prüfen und zu berücksichtigen, entfallen (BVerwG vom 27.6.2011 - 8 A 1/10 - juris RdNr 16 zu § 67 Abs. 6 VwGO; Schneider in Gärditz, VwGO, 2. Aufl 2018, § 67 RdNr 17; vgl auch Schenk in Schoch/Schneider, VwGO, § 67 RdNr 101, Stand Juni 2016) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2021 - L 15 AS 260/20

    Gewährung höherer Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB

    Mit dem Wegfall der Pflicht den Mangel der Vollmacht in einer solchen Konstellation von Amts wegen zu berücksichtigen, ist jedoch nicht zugleich die Befugnis den Mangel unabhängig von einer Rüge anderer zu prüfen und zu berücksichtigen entfallen (BSG, Beschluss vom 12. Mai 2021 - B 4 AS 76/21 B; BSG, Urteil vom 12. Februar 2020 - B 4 AS 8/20 B - juris Rn. 4; BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2011 - 8 A 1/10 - juris Rn. 16 zu § 67 Abs. 6 VwGO; Schenk in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juni 2016, § 67 Rn. 101).
  • VG Gelsenkirchen, 05.03.2012 - 7 L 83/12

    Vollmacht Betreuer; Überprüfen einer Prozessvollmacht

    Trotz Auftretens eines Rechtsanwalts ist die Kammer befugt, das Vorliegen einer Vollmacht zu prüfen, weil dazu berechtigter Anlass bestand (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2011 - 8 A 1/10 -, juris Rdnr. 16 f).

    Trotz Auftretens eines Rechtsanwalts ist die Kammer befugt, das Vorliegen einer Vollmacht zu prüfen, weil dazu berechtigter Anlass bestand (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2011 - 8 A 1/10 -, juris Rdnr. 16 f).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2017 - 4 A 879/14

    Vorlage einer Originalvollmacht durch den Prozessvertreter

  • VG Köln, 21.08.2012 - 7 K 5058/11

    Erfüllung der Voraussetzung eines Spätaussiedlers als Bedingung für die Erteilung

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2013 - 13 ME 189/13

    Heilung bei einer in erster Instanz nicht vorgelegten Prozessvollmacht in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2021 - 2 D 4/20

    Bebauungsplan; Antragsteller; Auslegung; Antragsbefugnis; Golfplatz; Fläche für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2020 - 2 B 661/20
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2020 - L 15 AS 108/20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2013 - 5 B 332/13

    Vorliegen einer ordnungsgemäßen Prozessvollmacht der Kreisverbände der Partei

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2016 - L 15 AS 225/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2021 - L 15 AS 96/20
  • VG Aachen, 08.09.2022 - 5 K 1420/22

    Rechtsanwalt; Prüfung der Vollmacht; Kostentragungspflicht des vollmachtlosen

  • VG München, 19.04.2023 - M 31 K 22.4603

    Klage eines vollmachtlosen Vertreters, Klagerücknahme, Kostentragung durch

  • VG Ansbach, 22.09.2020 - AN 17 K 20.01821

    Kostentragungspflicht des vollmachtlosen Rechtsanwalts

  • SG Hannover, 28.11.2013 - S 12 R 23/13
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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.03.2011 - 8 A 1.10   

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BVerwG, 24.03.2011 - 8 A 1.10 (https://dejure.org/2011,70450)
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BVerwG, Entscheidung vom 24. März 2011 - 8 A 1.10 (https://dejure.org/2011,70450)
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   VG Braunschweig, 16.05.2012 - 8 A 1/10   

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.05.2012 - 8 A 1/10
    Da die Verweisung des § 71 AsylVfG auf § 51 Abs. 1 - 3 VwVfG sich lediglich auf erneute Asylanträge im Sinne des § 13 Abs. 1 AsylVfG bezieht und nicht auch auf Anträge ein Abschiebungsverbot festzustellen, kann das Bundesamt gemäß § 51 Abs. 5 VwVfG nach Ermessen das Verfahren im Hinblick auf die Feststellung von Abschiebungsverboten wieder aufgreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.09.1999, NVwZ 2000, 204).

    Das Bundesamt ist nicht gehindert, einen rechtskräftig abgesprochenen Anspruch auf Feststellung von Abschiebungsverboten zu erfüllen, wenn es erkennt, dass der Anspruch tatsächlich besteht und das rechtskräftige Urteil unzutreffend ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.12.1992, BVerwGE 91, 256 ; Urteil vom 27.01.1994, BVerwGE 95, 86 und Urteil vom 07.09.1999 a.a.O.).

    Abgesehen davon muss die Rechtskraft grundsätzlich weichen, wenn ein Festhalten an ihr zu einem schlechthin unerträglichen Ergebnis führen würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.1994 a.a.O. und Urt. v. 07.09.1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.05.2012 - 8 A 1/10
    Diese Bestimmung fragt nicht danach, von wem die Gefahr ausgeht oder wodurch sie hervorgerufen wird; die Regelung stellt vielmehr lediglich auf das Bestehen einer konkreten Gefahr ab ohne Rücksicht darauf, ob sie vom Staat ausgeht oder ihm zumindest zuzurechnen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.1995, NVwZ 1996, 199 ).

    Eine Aussetzung der Abschiebung nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG kommt jedoch nicht in Betracht, wenn die geltend gemachten Gefahren nicht landesweit drohen und der Ausländer sich ihnen durch Ausweichen in sichere Gebiete seines Herkunftslandes entziehen kann (vgl. BVerwG, Urt. vom 17.10.1995 aaO.).

    Die besondere Schwere eines drohenden Eingriffs ist im Rahmen der gebotenen qualifizierenden Betrachtungsweise im Sinne einer Gewichtung, Abwägung und zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts vermittels des Kriteriums, ob die Wahrscheinlichkeit der Rechtsgutverletzung beachtlich ist, zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.1995 aaO. und Urteil vom 05.07.1994, InfAusIR 1995, 24).

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.05.2012 - 8 A 1/10
    Auch die drohende Verschlimmerung einer Krankheit wegen ihrer nur unzureichenden medizinischen Behandlung im Zielstaat der Abschiebung kann ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1997, BVerwGE 105, 383; Urteil vom 27.04.1998, NVwZ 1998, 973 und Urteil vom 21.09.1999, NVwZ 2000, 206).

    Von einer Verschlimmerung ist auszugehen, wenn eine wesentliche oder gar lebensbedrohliche Verschlechterung des Gesundheitszustands droht; konkret ist diese Gefahr, wenn die Verschlechterung alsbald nach der Rückkehr in den Heimatstaat eintreten würde (vgl. BVerwG, Urteile vom 25.11.1997 aaO und vom 29.07.1999 - 9 C 2/99 - juris -).

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.05.2012 - 8 A 1/10
    Das Bundesamt ist nicht gehindert, einen rechtskräftig abgesprochenen Anspruch auf Feststellung von Abschiebungsverboten zu erfüllen, wenn es erkennt, dass der Anspruch tatsächlich besteht und das rechtskräftige Urteil unzutreffend ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.12.1992, BVerwGE 91, 256 ; Urteil vom 27.01.1994, BVerwGE 95, 86 und Urteil vom 07.09.1999 a.a.O.).

    Abgesehen davon muss die Rechtskraft grundsätzlich weichen, wenn ein Festhalten an ihr zu einem schlechthin unerträglichen Ergebnis führen würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.1994 a.a.O. und Urt. v. 07.09.1999 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2000 - A 14 S 786/99

    Asylverfahren: Zurechnung des Verschuldens des Bevollmächtigten; Möglichkeiten

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.05.2012 - 8 A 1/10
    Macht somit der Ausländer substantiiert die Rechtswidrigkeit der früheren Entscheidung des Bundesamtes im Hinblick auf § 53 AusIG geltend, so hat dieses hierüber nach den Grundsätzen des Ermessensanspruchs auf einen Zweitbescheid zu befinden, auch wenn eine veränderte Sachlage nicht besteht oder die Drei-Monats-Frist des § 51 Abs. 3 VwVfG versäumt wurde (vgl. V G H Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.01.2000, NVwZ-RR 2000, 261).

    Unter Beachtung dieser Grundsätze ist das dem Bundesamt eingeräumte Ermessen auf Wiederaufgreifen des Verfahrens im Hinblick auf die Feststellung von Abschiebungsverboten auf Null reduziert (vgl. V G H Bad.-Württ., Beschluss vom 04.01.2000 - A 14 S 786/99 -) und die Beklagte zu verpflichten festzustellen, dass bei dem Kläger ein Abschiebungsverbot hinsichtlich des Kosovo nach § 60 Abs. 7 AufenthG vorliegt (vgl. auch BVerwG, Urteil v. 10.02.1998, NVwZ 1998, 661 ).

  • BVerwG, 29.07.1999 - 9 C 2.99

    Androhung der Abschiebung nach Rest-Jugoslawien/Kosovo - Krankheiten der

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.05.2012 - 8 A 1/10
    Von einer Verschlimmerung ist auszugehen, wenn eine wesentliche oder gar lebensbedrohliche Verschlechterung des Gesundheitszustands droht; konkret ist diese Gefahr, wenn die Verschlechterung alsbald nach der Rückkehr in den Heimatstaat eintreten würde (vgl. BVerwG, Urteile vom 25.11.1997 aaO und vom 29.07.1999 - 9 C 2/99 - juris -).

    Ob die Gefahr der Verschlechterung der Gesundheit durch die individuelle Konstitution des Ausländers bedingt oder mitbedingt ist, ist unerheblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.07.1999 aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.02.2000 - A 6 S 675/99

    Pakistan: keine beachtliche Gruppenverfolgungswahrscheinlichkeit für Ahmadis;

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.05.2012 - 8 A 1/10
    Der Betroffene hat deshalb einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung, ob das Verfahren wieder aufgegriffen wird oder nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.03.2000, BVerwGE 11, 77 = NVwZ 2000, 940 ; V G H Bad.-Württ., Beschluss vom 29.02.2000 - A 6 S 675/99 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2004 - 18 B 2661/03

    D (A), Duldung, Psychische Erkrankung, Traumatisierte Flüchtlinge,

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.05.2012 - 8 A 1/10
    An die Qualität und Dichte der Gesundheitsversorgung im Abschiebungszielland einschließlich Kostenbeteiligung des Betroffenen können allerdings keine der hiesigen Gesundheitsversorgung entsprechenden Anforderungen gestellt werden (vgl. O V G Münster, Beschluss vom 06.09.2004, AuAS 2005, 31).
  • BVerwG, 13.07.1960 - V C 18.59

    Auslegung des § 24 Abgeltungsgesetz (AbgG) bei Beruhen der Entscheidung einer

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.05.2012 - 8 A 1/10
    Der Betroffene hat deshalb einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung, ob das Verfahren wieder aufgegriffen wird oder nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.03.2000, BVerwGE 11, 77 = NVwZ 2000, 940 ; V G H Bad.-Württ., Beschluss vom 29.02.2000 - A 6 S 675/99 -).
  • BVerwG, 27.04.1998 - 9 C 13.97

    Ausländerrecht - Abschiebungshindernis; AIDS-Erkrankung; Behandlungsmöglichkeiten

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.05.2012 - 8 A 1/10
    Auch die drohende Verschlimmerung einer Krankheit wegen ihrer nur unzureichenden medizinischen Behandlung im Zielstaat der Abschiebung kann ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1997, BVerwGE 105, 383; Urteil vom 27.04.1998, NVwZ 1998, 973 und Urteil vom 21.09.1999, NVwZ 2000, 206).
  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche

  • BFH, 16.12.1997 - IX R 22/95

    Geboten, für mit Berufsrichtern überbesetzte Spruchkörper eines Gerichts im

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1998 - A 6 S 3421/96

    Afghanistan: Abschiebungshindernis trotz lediglich regional begrenzter

  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 8.99

    Abschiebungshindernis; inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis; psychische

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