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   OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2012 - 8 A 10046/12.OVG   

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https://dejure.org/2012,9835
OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2012 - 8 A 10046/12.OVG (https://dejure.org/2012,9835)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.04.2012 - 8 A 10046/12.OVG (https://dejure.org/2012,9835)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. April 2012 - 8 A 10046/12.OVG (https://dejure.org/2012,9835)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 31 Abs 1 BauGB, § 31 Abs 2 BauGB, § 34 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB, § 8 Abs 3 Nr 3 BauNVO
    Erteilung eines Bauvorbescheides für die Nutzungsänderung von Lagerhallen in Spielhallen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung einer Ausnahme zugunsten kerngebietstypischer Vergnügungsstätten (Spielhallen) in einem faktischen Gewerbegebiet

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung einer Ausnahme zugunsten kerngebietstypischer Vergnügungsstätten (Spielhallen) in einem faktischen Gewerbegebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwei Lagerhallen als Spielhallen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Bauvorbescheid für acht Spielhallen am Kaiserwörthdamm in Ludwigshafen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Trading-Down"-Effekt: Umwandlung von Lagerhallen in acht Spielhallen im Gewerbegebiet unzulässig - Spielhallen in Gewerbegebiet grundsätzlich unzulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2012, 479
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.05.1990 - 4 B 56.90

    Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2012 - 8 A 10046/12
    Zwar ist eine derartige Befreiung nicht von einem über die Bauvoranfrage hinausgehenden Antrag des Klägers abhängig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 1990 - 4 B 56.90 -, NVwZ-RR 1990, 529 und juris, Rn. 2).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 54.89

    Bauplanungsrecht: Genehmigungsfähigkeit eines Billardcafes neben einer Spielhalle

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2012 - 8 A 10046/12
    Die Frage, ob eine Ausnahme in entsprechender Anwendung des § 31 Abs. 1 BauGB erteilt werden kann, eröffnet der Behörde im Regelfall Ermessen, wobei grundsätzlich auch kerngebietstypische Vergnügungsstätten zugelassen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 1992 - 4 C 54.89 -, BRS 54 Nr. 137 und juris, Rn. 14).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89

    Bauplanungsrecht: Begriff der betrieblichen Einheit bei bloßer Belegenheit zweier

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2012 - 8 A 10046/12
    Hiernach kann aber schon allein aus der Größe jeder einzelnen der geplanten Spielhallen angenommen werden, dass sie nicht lediglich der Entspannung oder Freizeitbetätigung in einem begrenzten Stadtteil dienen soll, sondern als zentraler Dienstleistungsbetrieb auf ein größeres und allgemeines Publikum aus einem größeren Einzugsbereich ausgerichtet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 1992 - 4 C 57.89 -, GewArchiv 1993, 35 und juris, Rn. 21).
  • BVerwG, 29.10.1992 - 4 B 103.92

    Bauplanungsrecht: Kerngebietstypizität einer mit einer Gaststätte verbundenen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2012 - 8 A 10046/12
    Außerdem überschreitet jede einzelne Einheit die von der Rechtsprechung als Anhaltspunkt für eine Kerngebietstypik entwickelte Flächenschwelle von 100 m² (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1992 - 4 B 103.92 -, GewArchiv 1993, 84 und juris, Rn. 4).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 4 BN 9.08

    Anforderungen an eine Grundsatzrevision bei Inbezugnahme von Landesrecht;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2012 - 8 A 10046/12
    Insoweit ist von dem Erfahrungssatz auszugehen, dass sich Vergnügungsstätten negativ auf die Umgebung auswirken können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. September 2008 - 4 BN 9.08 -, BRS 73 Nr. 26 und juris, Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2013 - 5 S 29/12

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Gaststätte in eine

    Diesen Ansatz grundsätzlich in Frage zu stellen, besteht auch vor dem Hintergrund der am 27.01.2006 erfolgten Novellierung dieser Verordnung kein Anlass (ebenso OVG NW, Beschl. v. 15.06.2012 - 2 A 2992/11 -, BauR 2013, 59; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 25.04.2012 - 8 A 10046/12 - OVG Saarl., Beschl. v. 07.02.2012 - 2 B 422/11 - BayVGH, Beschl. v. 19.01.2012 - 15 ZB 09.3142 - u. v. 28.06.2012 - 9 B 10.2279 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.08.2009 - 3 S 1057/09 -, NVwZ-RR 2010, 45; Urt. v. 02.11.2006 - 8 S 1891/05 -, BauR 2007, 1373).
  • VGH Bayern, 12.12.2014 - 9 ZB 11.2567

    Kerngebietstypische Spielstätte im Gewerbegebiet nach BauNVO 1977

    Zwar ist es möglich, dass eine Vergnügungsstätte an einer überregionalen Verbindungsstraße in einem Gewerbegebiet unter Würdigung der maßgeblichen Planungssituation die Grundzüge der Planung nicht betrifft (vgl. BayVGH, U.v. 24.3.2011 - 2 B 11.59 - BRS 78 Nr. 90 = juris Rn. 34), dies ist jedoch anders zu beurteilen, wenn eine (weitere) Befreiung zu einer anderen Prägung des Gebiets führen würde (vgl. OVG RP, B.v. 25.4.2012 - 8 A 10046/12 - ZfBR 2012, 479 = juris Rn. 15).

    Die Gefahr eines Umkippens des Gewerbegebiets und ein sog. "Trading down"-Effekt ist jedenfalls bei bereits drei vorhandenen kerngebietstypischen Vergnügungsstätten - unabhängig von einer konkreten Schwellenbestimmung, wie sie die Klägerin fordert - nicht von der Hand zu weisen (vgl. BayVGH, U.v. 28.6.2012 - 9 B 10.2279 - juris Rn. 19; OVG RP, B.v. 25.4.2012 - 8 A 10046/12 - ZfBR 2012, 479 = juris Rn. 13), zumal es sich hier bei den maßgeblichen Flächen südlich der N... Straße um ein vergleichsweise kleines Gewerbegebiet handelt.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2023 - 3 KM 658/20
    Die Zulassung von Ausnahmen ist nur möglich, soweit das Regel-Ausnahme-Verhältnis gewahrt bleibt und die planerische Festsetzung nicht in ihr Gegenteil verkehrt wird (vgl. z.B. OVG Koblenz, Beschluss vom 25. April 2012 - 8 A 10046/12 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 21.04.2015 - 9 ZB 12.1912

    Nutzungsänderung; Zulassung von kerngebietstypischen Spielhallen im Gewerbegebiet

    Dies ist jedoch anders zu beurteilen, wenn eine (weitere) Befreiung zu einer anderen Prägung des Gebiets führen würde (vgl. OVG RP, B.v. 25.4.2012 - 8 A 10046/12 - ZfBR 2012, 479 = juris Rn. 15).

    Die Gefahr eines Umkippens des vergleichsweise kleinen und kleinteilig strukturierten Gewerbegebiets südwestlich der A...-...-Straße und ein sog. "Trading down"-Effekt ist jedenfalls bei der im Gebäude auf dem Baugrundstück bereits vorhandenen kerngebietstypischen Vergnügungsstätte unter Berücksichtigung der geplanten vier weiteren kerngebietstypischen Spielhallen nicht von der Hand zu weisen (vgl. BayVGH, U.v. 28.6.2012 - 9 B 10.2279 - juris Rn. 19; OVG RP, B.v. 25.4.2012 - 8 A 10046/12 - ZfBR 2012, 479 = juris Rn. 13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2012 - 2 A 2992/11

    Eisntweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit einem Streit über die Zulässigkeit

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat den traditionellen Flächenwert im Beschluss vom 25. April 2012 - 8 A 10046/12 -, juris Rn. 11, als Baustein der städtebaulichen Würdigung weiterhin angewandt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2022 - 8 A 11173/21

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen die Ersetzung des baurechtlichen

    Zu Recht weist der Beigeladene auf die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats hin, wonach mit der Stellung eines Bauantrags grundsätzlich immer alle für das Vorhaben gegebenenfalls erforderlichen Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen als mit beantragt gelten (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 25. April 2012 - 8 A 10046/12.OVG -, juris, Rn. 15), die Gemeinde also bei der Entscheidung über das Einvernehmen diese Frage stets mit in den Blick nehmen muss.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2023 - 10 N 67.19

    Keine Baugenehmigung für Sportwettenlokal

    Zudem ist zu berücksichtigen, dass bei der Ausübung des Ermessens im Rahmen des § 31 Abs. 1 BauGB von dem Erfahrungssatz ausgegangen werden kann, dass sich Vergnügungsstätten, wie die streitgegenständlichen Wettvermittlungsstellen des Klägers, negativ - insbesondere mit Blick auf einen trading-down-Effekt - auf die Umgebung auswirken können (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. April 2012 - 8 A 10046/12 -, juris Rn. 13).
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