Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.2001

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   OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2001 - 8 A 10125/01   

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https://dejure.org/2001,25618
OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2001 - 8 A 10125/01 (https://dejure.org/2001,25618)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.10.2001 - 8 A 10125/01 (https://dejure.org/2001,25618)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Oktober 2001 - 8 A 10125/01 (https://dejure.org/2001,25618)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.08.1998 - 4 B 66.98

    Bauen im Außenbereich; forstwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2001 - 8 A 10125/01
    Ein solcher mitgezogener Betriebsteil, der an der Privilegierung des landwirtschaftlichen Betriebes teilnimmt, liegt vor, wenn es sich um eine bodenrechtliche Nebensache handelt, die Betriebserweiterung von so untergeordneter Bedeutung ist, dass die Annahme eines landwirtschaftlichen Betriebes als solcher nicht in Frage gestellt wird und das Erscheinungsbild eines im Außenbereich gelegenen landwirtschaftlichen Betriebes unverändert bleibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1998 - 4 B 66/98 -, NVwZ-RR 1999, 106).
  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 101.77

    Schweinemastbetrieb; Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Beachtlicher Bereich;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2001 - 8 A 10125/01
    Der beispielhaften Aufzählung ist allerdings zu entnehmen, dass eine unmittelbare Bodenertragsnutzung vorliegen muss und die Bewirtschaftung des Bodens zum Zweck der Nutzung seines Ertrages planmäßig und eigenverantwortlich erfolgt (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1980 - 4 C 101.77 -, BRS Band 36 Nr. 59).
  • BVerwG, 03.02.1989 - 4 B 14.89

    Nebenerwerbsbetrieb - Eigentumsfläche - Pachtland - Reithalle

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2001 - 8 A 10125/01
    Das ist nur der Fall, wenn Gewinn erzielt werden kann und die benötigten Flächen auf Dauer zur Verfügung stehen (BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 1989 - 4 B 14.89 -, BRS Band 49 Nr. 94).
  • BVerwG, 13.12.1974 - IV C 22.73

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2001 - 8 A 10125/01
    Das Bundesverwaltungsgericht hat eine unmittelbare Bodenertragsnutzung auch angenommen, wenn ein Imker, um Honig und Wachs zu gewinnen, seine Bienen pflanzlichen Nektar und Blütenstaub einsammeln und verarbeiten lässt (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1974 - IV C 22.73 -, BRS Band 28 Nr. 45).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89

    Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2001 - 8 A 10125/01
    Es sollen damit insbesondere Vorhaben verhindert werden, die zwar objektiv geeignet wären, einem privilegierten Betrieb zu dienen, die aber überwiegend dazu bestimmt sind, im Außenbereich zu wohnen (BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 2/89 - , NVwZ-RR 1992, 400).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.2001 - 8 A 10125/01   

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https://dejure.org/2001,23662
OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.2001 - 8 A 10125/01 (https://dejure.org/2001,23662)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.10.2001 - 8 A 10125/01 (https://dejure.org/2001,23662)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - 8 A 10125/01 (https://dejure.org/2001,23662)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2007 - 1 A 10253/07

    Privilegierung einer Biogasanlage im Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb

    Zu dieser unmittelbaren Bodenertragsnutzung ist auch die Gewinnung von Biomasse zu zählen, die der Kläger beabsichtigt (vgl. OVG RP, Urteil vom 24. Oktober 2001 - 8 A 10125/01.OVG -, RdL 2003, 295 f.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 8.August 2006 in juris).

    Dabei ist es unerheblich, dass der eigentliche Grundstoff, die Biomasse, nicht erhalten bleibt, sondern in Form des Biogases ein Stoff in einem anderen Aggregatzustand entsteht (vgl. OVG RP, Urteil vom 24. Oktober 2001, a.a.O.; OVG SH, Beschluss vom 8. August 2006, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.08.2006 - 1 MB 18/06

    Zulässigkeit einer Biogasanlage eines Landwirts

    Abgesehen davon gehört zur Landwirtschaft i. S. d. § 201 BauGB auch die Erzeugung von Biogas durch die Vergärung von Biomasse (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 24.10.2001, 8 A 10125/01, RdL 2003, 295).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2009 - 11 S 59.08

    Rechtmäßige Genehmigung einer Biogasanlage im Außenbereich bei Ersetzung des

    Entsprechend waren auch die den beiden von der Beigeladenen für ihre Ansicht angeführten Entscheidungen des OVG Schleswig-Holstein vom 8. August 2006 - 1 MB 18/06 -, zitiert nach juris, Rn. 12; OVG Rheinland-Pfalz vom 24. Oktober 2001 - 8 A 10125/01 -, zitiert nach juris, Rn 23 f.) zu Grunde liegenden Fallkonstellationen.
  • VG Trier, 02.06.2017 - 6 K 11463/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung

    Insgesamt handelt es sich somit bei der Asphaltmischanlage um einen mitgezogenen Betriebsteil, der an der Privilegierung des Steinbruchs teilnimmt (zur vergleichbaren Problematik bei Betrieben der Landwirtschaft vergleiche OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Oktober 2001 - 8 A 10125/01.OVG -, juris).
  • VG Neustadt, 27.06.2019 - 4 K 44/19

    Außenbereich, Baurecht, Bauvorbescheid, Betrieb, Dauerhaftigkeit,

    Es muss sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts um ein auf Dauer gedachtes und auch lebensfähiges Unternehmen handeln (dazu 2.2.1.2.) (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 4 C 9/11 -, Rn. 7 - 10, juris, m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Oktober 2001 - 8 A 10125/01 -, Rn. 27, juris; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 25. Juli 2018 - 3 K 1055/17.NW -, Rn. 36, juris).
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