Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007

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   OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2007 - 8 A 10160/07/OVG   

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https://dejure.org/2007,5168
OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2007 - 8 A 10160/07/OVG (https://dejure.org/2007,5168)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.07.2007 - 8 A 10160/07/OVG (https://dejure.org/2007,5168)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Juli 2007 - 8 A 10160/07/OVG (https://dejure.org/2007,5168)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Fiktion der Erteilung einer Baugenehmigung; Erteilung der Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren; Beginn der Entscheidungsfrist im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren; Voraussetzungen für den Eintritt der Genehmigungsfiktion

  • Judicialis

    LBauO § 66; ; LBauO § 66 Abs. 4; ; LBauO § 66 Abs. 4 Satz 1; ; LBauO § 66 Abs. 4 Satz 2; ; LBauO § 66 Abs. 4 Satz 5; ; LBauO § 65; ; LBauO § 65 Abs. 2; ; LBauO § 65 Abs. 2 Satz 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 743
  • DVBl 2007, 1123 (Ls.)
  • DÖV 2007, 1023
  • BauR 2007, 1718
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2002 - 8 A 11330/01

    Anknüpfung für den Beginn der Frist einer landesbauordnungsrechtlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2007 - 8 A 10160/07
    Die Entscheidungsfrist im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 66 Abs. 4 Satz 2 LBauO) beginnt erst dann zu laufen, wenn die Bauaufsichtsbehörde die Vollständigkeit des Bauantrags festgestellt hat (Bestätigung des Urteils vom 20. Februar 2002 - 8 A 11330/01 = BauR 2002, 1228).

    Dies bedeutet, dass die schriftlich zu bestätigende Feststellung über die Vollständigkeit des Bauantrags eine unentbehrliche, stets notwendige Bedingung für den Fristbeginn auch dann darstellt, wenn über das Baugesuch nur im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden werden kann (vgl. Urteil des Senats vom 20. Februar 2002, BauR 2002, 1228 und juris, Rn. 19) und dieses schon vorliegt.

    So hat der Senat bereits früher entschieden, dass bei festgestellter Vollständigkeit des Bauantrags die Frist erst mit dem zeitlich nachfolgenden Eingang der Mitteilung über die Entscheidung der Gemeinde zu laufen beginnt (vgl. Urteil vom 20. Februar 2002, a.a.O.).

    So hat es der Senat in seinem Urteil vom 20. Februar 2002 (a.a.O.) zu dem der Vollständigkeitsfeststellung zeitlich nachfolgenden Eingang über die Mitteilung des gemeindlichen Einvernehmens entschieden.

    Daraus folgt, dass die Vollständigkeitsbestätigung nicht bloße Voraussetzung für den Eintritt der Genehmigungsfiktion sein kann, sondern stets notwendige Bedingung für den Fristbeginn ist (vgl. Urteil des Senats vom 20. Februar 2002, a.a.O.).

    Dass auch der zehntägigen Frist zur Prüfung der Vollständigkeit der Bauunterlagen nach § 65 Abs. 2 Satz 1 LBauO keine rechtliche Bedeutung im Rahmen der Genehmigungsfiktion des § 66 Abs. 4 LBauO zukommt, hat der Senat schon früher entschieden (vgl. Urteil vom 20. Februar 2002, a.a.O., juris, Rn. 16).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 8 A 10942/08

    Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Prüfungsprogramm; Sachbescheidungsinteresse;

    Der Beginn der hiernach maßgeblichen Bearbeitungsfrist ist in § 66 Abs. 4 Satz 2 eindeutig dahin geregelt, dass die Frist erst "nach Feststellung der Vollständigkeit" in Lauf gesetzt wird, was aufgrund des systematischen Zusammenhangs dahin zu verstehen ist, dass es sich - entsprechend § 66 Abs. 4 Satz 1 LBauO - um eine schriftliche Feststellung der Vollständigkeit handeln muss (vgl. die Urteile des Senats vom 20. Februar 2002, DVBl. 2002, 724 und vom 4. Juli 2007, BauR 2007, 1718; zuletzt: Beschluss des Senats vom 5. September 2008 -8 A 10701/08.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 10443/11

    Bebauungsplan "Im Binsfeld" nicht funktionslos

    Insoweit lässt sich der Landesbauordnung keine Regelung entnehmen, wonach die Fristen des § 65 Abs. 2 Nr. 1 LBauO und des § 66 Abs. 4 Satz 2 LBauO miteinander zu verbinden sind und die Genehmigungsfiktion einen Monat und 10 Tage nach Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen greift (vgl. OVG RP, Urteil vom 20. Februar 2002 - 8 A 11330/01.OVG -, BRS 65 Nr. 171 und juris, Rn. 16; Urteil vom 04. Juli 2007 - 8 A 10160/07.OVG -, BauR 2007, 1718; Beschluss vom 15. Februar 2011 - 8 A 11208/10.OVG -).
  • VG Berlin, 27.01.2022 - 4 L 111.22

    Bundeswirtschaftsministerium lässt Frist verstreichen: Globalwafers darf

    Daneben - und deshalb nicht als subsidiär nach § 43 Abs. 2 VwGO ausgeschlossen - besteht im Fall eines Streits der Beteiligten über die Frage des Eintritts einer Fiktionswirkung (im Hauptsacheverfahren) die Möglichkeit einer Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 4. Juli 2007 - 8 A 10160/07 - NVwZ-RR 2007, 743; VGH Kassel, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 9 UE 1572/06 - juris, Rn. 35; VG Neustadt a. d. Weinstraße, Urteil vom 24. September 2012 - 4 K 398/12 - juris; VG Trier, Urteil vom 29. Januar 2020 - 5 K 3500/19.TR - juris, Rn. 30).
  • VG Sigmaringen, 26.06.2008 - 6 K 512/07

    Vorlagebeschluss zur Privatisierung der Bewährungs- und Gerichtshilfe in

    In diesem Zusammenhang haben die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) neue Bedeutung erlangt, "für die einen als Bremser moderner Entwicklungen, für die anderen als Helfer individueller Rechte der Beamten" (Kugele, jurisPR-BVerwG 4/2008, Anm. 5; vgl. auch Landau/Steinkühler, DVBl 2007, 133, 136; Isensee, ZBR 1998, 295, 302 ff.; Bull, DÖV 2007, 1023, 1035, 1037).
  • VG Mainz, 06.12.2023 - 3 K 47/23

    Eintrag in Baulastenverzeichnis hindert Erteilung einer Baugenehmigung

    Aus diesen Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit kann auf die Vollständigkeitsbestätigung durch die Behörde in Textform nicht verzichtet werden (vgl. OVG RP, Beschluss vom 5. September 2008 a.a.O., BA S. 3 f.; Urteil vom 10. Juli 2007 - 8 A 10160/07 -, NVwZ-RR 2007, 743).
  • VG Mainz, 18.08.2014 - 3 L 711/14

    Bebauungsplan: Aufstellungsbeschluss durch Eilentscheidung des Bürgermeisters?

    Die Fiktion einer erteilten Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 66 Abs. 4 Satz 5 LBauO \u0097 um diese dürfte es vorliegend gehen \u0097 setzt nach § 66 Abs. 4 Satz 1 LBauO als unabdingbare Bedingung stets voraus, dass die Vollständigkeit des Bauantrags unter Angabe des Datums ihrer Feststellung dem Bauherrn schriftlich bestätigt worden ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 10.7.2007 \u0097 8 A 10160/07 \u0097, BauR 2007, 1718).
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   OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 8 A 10160/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,34402
OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 8 A 10160/07 (https://dejure.org/2007,34402)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.07.2007 - 8 A 10160/07 (https://dejure.org/2007,34402)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 8 A 10160/07 (https://dejure.org/2007,34402)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2002 - 8 A 11330/01

    Anknüpfung für den Beginn der Frist einer landesbauordnungsrechtlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 8 A 10160/07
    Dies bedeutet, dass die schriftlich zu bestätigende Feststellung über die Vollständigkeit des Bauantrags eine unentbehrliche, stets notwendige Bedingung für den Frist beginn auch dann darstellt, wenn über das Baugesuch nur im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden werden kann (vgl. Urteil des Senats vom 20. Februar 2002, BauR 2002, 1228 und juris, Rn. 19) und dieses schon vorliegt.

    So hat der Senat bereits früher entschieden, dass bei festgestellter Vollständigkeit des Bauantrags die Frist erst mit dem zeitlich nachfolgenden Eingang der Mitteilung über die Entscheidung der Gemeinde zu laufen beginnt (vgl. Urteil vom 20. Februar 2002, a.a.O.).

    So hat es der Senat in seinem Urteil vom 20. Februar 2002 (a.a.O.) zu dem der Vollständigkeitsfeststellung zeitlich nachfolgenden Eingang über die Mitteilung des gemeindlichen Einvernehmens entschieden.

    Daraus folgt, dass die Vollständigkeitsbestätigung nicht bloße Voraussetzung für den Eintritt der Genehmigungsfiktion sein kann, sondern stets notwendige Bedingung für den Frist beginn ist (vgl. Urteil des Senats vom 20. Februar 2002, a.a.O.).

    Dass auch der zehntägigen Frist zur Prüfung der Vollständigkeit der Bauunterlagen nach § 65 Abs. 2 Satz 1 LBauO keine rechtliche Bedeutung im Rahmen der Genehmigungsfiktion des § 66 Abs. 4 LBauO zukommt, hat der Senat schon früher entschieden (vgl. Urteil vom 20. Februar 2002, a.a.O., juris, Rn. 16).

  • VG Mainz, 06.12.2023 - 3 K 47/23

    Eintrag in Baulastenverzeichnis hindert Erteilung einer Baugenehmigung

    Aus diesen Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit kann auf die Vollständigkeitsbestätigung durch die Behörde in Textform nicht verzichtet werden (vgl. OVG RP, Beschluss vom 5. September 2008 a.a.O., BA S. 3 f.; Urteil vom 10. Juli 2007 - 8 A 10160/07 -, NVwZ-RR 2007, 743).

    Dies gilt gerade im Hinblick auf die mit einer Genehmigungsfiktion verbundenen weitreichenden Folgen, nämlich den Eintritt der Wirkungen einer Baugenehmigung ohne Rücksicht auf die Bestimmungen des Bauplanungsrechts und der sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (vgl. § 66 Abs. 4 Satz 1 LBauO; vgl. ferner OVG RP, Urteil vom 10. Juli 2007 a.a.O.).

    Sie ist als Ergänzung zu der Bestimmung des ersten Halbsatzes des § 66 Abs. 5 Satz 2 LBauO zu verstehen, wonach die Entscheidung über den Bauantrag (erst) nach Feststellung der Vollständigkeit des Bauantrags zu treffen ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 10. Juli 2007 a.a.O.).

    Denn dort heißt es, dass die Entscheidungsfrist grundsätzlich mit der Feststellung der Vollständigkeit des Bauantrags beginnt, in den Einvernehmensfällen " jedoch erst mit dem Eingang der Mitteilung über die Entscheidung der Gemeinde " (vgl. Landtagsplenarprotokolle der 12. Wahlperiode, S. 7983 f., 7990; vgl. hierzu ferner OVG RP, Urteil vom 10. Juli 2007 a.a.O.; Urteil vom 20. Februar 2002 a.a.O.).

    In allen Konstellationen soll ein dem Normzweck widersprechender Zustand vermieden werden, der je nach den Umständen des Falles der Baugenehmigungsbehörde kaum mehr eine vernünftige Überlegungszeit für eine Sachprüfung belässt (vgl. OVG RP, Urteil vom 10. Juli 2007 a.a.O.).

  • OVG Saarland, 12.02.2009 - 2 A 256/08

    Zulässigkeit der auf Fiktion der Erteilung einer Baugenehmigung gerichteten

    Die Klage auf Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung einer Bestätigung gemäß § 64 III 6 LBO (LBO 2004) , dass die beantragte Baugenehmigung zur Errichtung einer Fischzuchthalle mit Quarantänestation auf den Parzellen Nr. 103 und Nr. 104 in Flur der Beigeladenen gemäß Satz 5 der Vorschrift als erteilt gilt, ist statthaft (Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 9.3.2006 - 2 R 8/05 - BRS 70 Nr. 148) , da sie auf die Verpflichtung zum Erlass eines feststellenden Verwaltungsaktes gerichtet ist (Für Zulässigkeit der Klage auf Feststellung, dass Baugenehmigung als erteilt gilt: Hess. VGH, Beschluss vom 20.12.2006 - 9 UE 1572/06 -, BauR 2007, 1389 (ohne Begründung); Gleichrangigkeit von Verpflichtungs- und Feststellungsklage: VG Neustadt, Urteil vom 27.3.2001 - 4 K 1494/00.NW - ; offen gelassen OVG Koblenz, Urteil vom 10.7.2007 - 8 A 10160/07 -) .
  • VG Mainz, 18.08.2014 - 3 L 711/14

    Bebauungsplan: Aufstellungsbeschluss durch Eilentscheidung des Bürgermeisters?

    Die Fiktion einer erteilten Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 66 Abs. 4 Satz 5 LBauO \u0097 um diese dürfte es vorliegend gehen \u0097 setzt nach § 66 Abs. 4 Satz 1 LBauO als unabdingbare Bedingung stets voraus, dass die Vollständigkeit des Bauantrags unter Angabe des Datums ihrer Feststellung dem Bauherrn schriftlich bestätigt worden ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 10.7.2007 \u0097 8 A 10160/07 \u0097, BauR 2007, 1718).
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