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   OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.2009 - 8 A 10417/09.OVG   

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https://dejure.org/2009,7360
OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.2009 - 8 A 10417/09.OVG (https://dejure.org/2009,7360)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.07.2009 - 8 A 10417/09.OVG (https://dejure.org/2009,7360)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Juli 2009 - 8 A 10417/09.OVG (https://dejure.org/2009,7360)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Funktion einer Photovoltaikanlage als Hilfsenergiequelle für Windkraftanlagen; Begriff der bodenrechtlichen Nebensache; Kriterien für die Anerkennung einer Anlage als Projekt zur Erforschung und Entwicklung der Windenergie; Schutz der natürlichen Eigenart der Landschaft ...

  • Judicialis

    BauGB § 35; ; BauGB § 35 Abs. 1; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5; BauGB § 35 Abs. 2
    Funktion einer Photovoltaikanlage als Hilfsenergiequelle für Windkraftanlagen; Begriff der bodenrechtlichen Nebensache; Kriterien für die Anerkennung einer Anlage als Projekt zur Erforschung und Entwicklung der Windenergie; Schutz der natürlichen Eigenart der Landschaft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 17.07

    Außenbereich; Windenergieanlage; Photovoltaikanlage; Solaranlage; kombinierte

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.2009 - 8 A 10417/09
    Zur Funktion einer Photovoltaikanlage als Hilfsenergiequelle für Windkraftanlagen (hier: Anforderungen an ein Forschungs- und Entwicklungskonzept bei einer Vielzahl von Vorhaben; Fortführung der Rechtsprechung des BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2009 [ZfBR 2009, 358] und des Senats in den Urteilen vom 24. Mai 2006 [ZfBR 2006, 571] und vom 12. September 2007 [ZfBR 2008, 63]).

    In den beiden anderen Verfahren wies das Bundesverwaltungsgericht die Revisionen mit Urteilen vom 22. Januar 2009 - 4 C 17.07 - (ZfBR 2009, 358) und -4 C 18.07- zurück.

    Das ist dann der Fall, wenn sie der Hauptanlage unmittelbar (funktional) zu- und untergeordnet ist und durch diese Zu- und Unterordnung auch äußerlich erkennbar geprägt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2009 - 4 C 17.07 -, ZfBR 2009, 358, Rn. 16).

    Die Dimensionierung der Photovoltaik-Komponente muss an dem erstrebten Hilfsnutzen für die Windenergieanlage orientiert sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2009, a.a.O., Rn. 21).

    Die Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB erlaubt grundsätzlich auch die Erforschung und Entwicklung solcher Anlagen, die zwar nicht unter den gegenwärtigen Netzbedingungen und Energiepreisen, jedoch unter insoweit veränderten Rahmenbedingungen als Vorhaben zur Nutzung der Windenergie im Außenbereich zulässig wären, vorausgesetzt, eine solche Veränderung der Netzbedingungen und Energiepreise kann auch für Deutschland vernünftigerweise nicht ausgeschlossen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2009, a.a.O., Leitsatz 2).

    Das dahingehende Konzept verlangt eine Versuchsplanung und Versuchsdurchführung einschließlich der Dokumentation der Ergebnisse und deren Interpretation (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2009, a.a.O., Rn. 14).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2006 - 8 A 10892/05

    Zur Zulässigkeit einer Photovoltaik-Anlage im Außenbereich am Standort einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.2009 - 8 A 10417/09
    Zur Funktion einer Photovoltaikanlage als Hilfsenergiequelle für Windkraftanlagen (hier: Anforderungen an ein Forschungs- und Entwicklungskonzept bei einer Vielzahl von Vorhaben; Fortführung der Rechtsprechung des BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2009 [ZfBR 2009, 358] und des Senats in den Urteilen vom 24. Mai 2006 [ZfBR 2006, 571] und vom 12. September 2007 [ZfBR 2008, 63]).

    Er hat dies unter Hinweis auf sein Urteil vom 24. Mai 2006 - 8 A 10892/05.OVG - (ZfBR 2006, 571) und die darin erfolgte Auswertung des gerichtlich eingeholten Sachverständigengutachtens der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt damit begründet, dass ein "vernünftiger Windenergienutzer" nach den aktuellen Bedingungen am Standort der Anlage und den gegenwärtigen Erkenntnissen über die Leistungsfähigkeit der Photovoltaikanlage als Hilfsenergiequelle das Vorhaben unter Beachtung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs nicht verwirklichen würde.

    Dies ergibt sich im Wesentlichen daraus, dass andere Windenergienutzer zur Bewältigung der von der Klägerin benannten Hilfsfunktionen (Reduzierung von Oberwellen, Vermeidung der schädlichen Folgen von Kurzunterbrechungen des Stromnetzes [sog. "KU-Abschaltungen"], Hilfsenergiequelle bei Ausfall der Windenergieanlage bzw. bei einem längeren Netzausfall) nicht auf die Errichtung einer Photovoltaikanlage zurückgreifen (vgl. Urteile des Senats vom 12. September 2007, a.a.O., S. 17 u. S. 23 d.U., und vom 24. Mai 2006, a.a.O.).

    Damit bestätigt er die Ausführungen des Sachverständigen im Verfahren 8 A 10892/05.OVG.

    Die Leistung von vier vorgesehenen magnetisch dynamischen Speichern decke bei grober Abschätzung allerdings nur ein Viertel der zur Oberwellenreduzierung bei einer Großwindenergieanlage erforderlichen Kapazität ab (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 24. Mai 2006 - 8 A 10892/05.OVG -, a.a.O., juris, Rn. 28).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2007 - 8 A 11166/06

    Photovoltaikanlagen zur Erforschung der Windenergie zulässig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.2009 - 8 A 10417/09
    Zur Funktion einer Photovoltaikanlage als Hilfsenergiequelle für Windkraftanlagen (hier: Anforderungen an ein Forschungs- und Entwicklungskonzept bei einer Vielzahl von Vorhaben; Fortführung der Rechtsprechung des BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2009 [ZfBR 2009, 358] und des Senats in den Urteilen vom 24. Mai 2006 [ZfBR 2006, 571] und vom 12. September 2007 [ZfBR 2008, 63]).

    Die Kombinationen aus Windenergie- und Photovoltaikanlagen (Hybride) sollten in drei Baugrößen, orientiert an der Größe und Leistungsfähigkeit der Windenergieanlage, errichtet werden (sog. "Trinity"-Konzept, vgl. das Urteil des Senats vom 12. September 2007 - 8 A 11166/06.OVG -, ZfBR 2008, 63, S. 13 d.U.).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 12. September 2007 - 8 A 11166/06.OVG- [ZfBR 2008, 63], S. 13 f. d.U., näher ausgeführt hat, ist die Entwicklung einer solchen Hybridanlage zur kontinuierlichen Stromerzeugung ein Aliud zu einer auf die Nutzung der Windenergie beschränkten Anlage.

    Aufgrund der durchgeführten Musterverfahren verfügen die Klägerin bzw. die mit ihr verwandten Firmen im Gebiet des beklagten Landkreises über Genehmigungen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für einen GroßHybrid (Gemarkung S., vgl. das Urteil vom 12. September 2007 - 8 A 11166/06.OVG -), für einen Medium-Hybrid (Gemarkung O., vgl. Urteil des Senats vom 12. September 2007 - 8 A 10947/06.OVG -) und für einen Klein-Hybrid (Gemarkung S., vgl. das Urteil des Senats vom 12. September 2007 - 8 A 10669/07.OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2007 - 8 A 10669/07

    Solaranlagen: Zur Erforschung der Windenergie auch im Außenbereich zulässig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.2009 - 8 A 10417/09
    Dies ergibt sich im Wesentlichen daraus, dass andere Windenergienutzer zur Bewältigung der von der Klägerin benannten Hilfsfunktionen (Reduzierung von Oberwellen, Vermeidung der schädlichen Folgen von Kurzunterbrechungen des Stromnetzes [sog. "KU-Abschaltungen"], Hilfsenergiequelle bei Ausfall der Windenergieanlage bzw. bei einem längeren Netzausfall) nicht auf die Errichtung einer Photovoltaikanlage zurückgreifen (vgl. Urteile des Senats vom 12. September 2007, a.a.O., S. 17 u. S. 23 d.U., und vom 24. Mai 2006, a.a.O.).

    Diese Voraussetzung hat der Senat in seinem Urteil vom 12. September 2007, a.a.O., S. 21 f. d.U. bejaht.

    Aufgrund der durchgeführten Musterverfahren verfügen die Klägerin bzw. die mit ihr verwandten Firmen im Gebiet des beklagten Landkreises über Genehmigungen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für einen GroßHybrid (Gemarkung S., vgl. das Urteil vom 12. September 2007 - 8 A 11166/06.OVG -), für einen Medium-Hybrid (Gemarkung O., vgl. Urteil des Senats vom 12. September 2007 - 8 A 10947/06.OVG -) und für einen Klein-Hybrid (Gemarkung S., vgl. das Urteil des Senats vom 12. September 2007 - 8 A 10669/07.OVG -).

  • VG Trier, 04.08.2017 - 6 K 8468/16

    Erlöschen der Genehmigung für drei Windkraftanlagen in Zilsdorf

    (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2009 - 4 C 17.07 -, BRS 74, Nr. 109; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Juli 2009 - 8 A 10417/09.

    Die als privilegiert zu wertende Forschungs- und Entwicklungsarbeit war dabei auf die Untersuchung beschränkt, welche Leistung eine Photovoltaikanlage als Hilfsenergiequelle zur Deckung des Eigenenergiebedarfs einer Windkraftanlage erbringen kann (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Juli 2009 - 8 A 10417/09.OVG -, Urteilsabdruck S. 12; Urteil vom 22. Juli 2009 - 8 A 10448/09.OVG -).

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