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   OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2003 - 8 A 10429/03.OVG   

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https://dejure.org/2003,22692
OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2003 - 8 A 10429/03.OVG (https://dejure.org/2003,22692)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.07.2003 - 8 A 10429/03.OVG (https://dejure.org/2003,22692)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 8 A 10429/03.OVG (https://dejure.org/2003,22692)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegungserheblicher "Wille des Gesetzgebers" ; Angeordnete flächenbezogene Personalkostenerstattung; System der gesetzlich angeordneten hektarbezogenen Erstattung

  • Judicialis

    LWaldG § 28; ; LWaldG § 28 Abs 2; ; LWaldG § 28 Abs 2 S 3; ; LWaldG § 28 Abs 4; ; LWaldGDVO § 9; ; LWaldGDVO § 9 Abs 2; ; GG Art ... 80; ; GG Art 80 Abs 1; ; GG Art 80 Abs 1 S 2; ; LV Art 110; ; LV Art 110 Abs 1; ; LV Art 110 Abs 1 S 2

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 12.03.1996 - 1 RK 13/95

    Sprungrevision - Zustimmung des Revisionsgegners zur Einlegung - Ausschluß der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2003 - 8 A 10429/03
    Dass der Regierungsentwurf bestimmte Teile eines Referentenentwurfs nicht mehr enthält, ist daher kein geeignetes Kriterium, um den Willen des Gesetzgebers zu ermitteln (s. BSG, VersR 1997, 1030).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.07.2007 - VGH N 18/06

    Gemeinden können sich auf Rückwirkungsverbot berufen

    Die zugelassene Berufung wies das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz durch Urteil vom 9. Juli 2003 (Az.: 8 A 10429/03.OVG; auszugsweise veröffentlicht in NuR 2004, 484) mit der Begründung zurück, die personenbezogene Erstattung in Gestalt der Kappungsgrenze sei nicht von § 28 Abs. 4 LWaldG gedeckt.

    Der Verstoß hiergegen führte zur Nichtigkeit der Vorschrift mit Wirkung ex tunc: Die personenbezogene Abrechnung in Gestalt der Kappungsgrenze war nicht von der Ermächtigungsnorm des § 28 Abs. 4 LWaldG gedeckt; sie widersprach der in § 28 Abs. 2 Satz 3 LWaldG angeordneten flächenbezogenen Erstattung und war deshalb nichtig (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. Juli 2003, 8 A 10429/03.OVG).

    Eine solche mehrdeutige Rechtslage bestand aufgrund des Widerspruchs der Erstattungsregelungen in § 28 Abs. 2 Satz 3 LWaldG und § 9 Abs. 2 Halbsatz 2 LWaldGDVO bis zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. Juli 2003, 8 A 10429/03.OVG (aa).

  • VG Neustadt, 23.06.2006 - 4 K 466/06

    Rückwirkende Regelung über Personalkostenerstattung für kommunale Revierförster

    Die zugelassene Berufung wies das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit rechtskräftigem Urteil vom 9. Juli 2003 (Az. 8 A 10429/03.OVG) zurück.

    Solche zwingenden Gründe - die vom Beklagten auch nicht geltend gemacht werden - sind nicht ersichtlich, zumal die bis zur Neuregelung durch § 28 Abs. 2 Satz 3 LWaldG a.F. i.V.m. § 9 Abs. 2 Halbsatz 1 LWaldGDVO gesetzlich angeordnete hektarbezogene Erstattung der anteiligen Personalkosten mit den allgemeinen Zielen des Landeswaldgesetzes vereinbar war (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. Juli 2003, Az. 8 A 10429/03.OVG).

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